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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Dieses Traktandum beinhaltet zwei Vorlagen: zum Ersten den Bericht des Bundesrates "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz", verbunden mit einem einfachen Bundesbeschluss zu dieser Gesamtschau, zum Zweiten eine Revision des Postorganisationsgesetzes. Ich werde zuerst zur "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" Bericht erstatten und erst dann, weil es folgerichtig und sinnvoll ist, zum Postorganisationsgesetz kommen.

Einleitend ist es wichtig, kurz die wichtigsten Punkte der Postreform von 1997 in Erinnerung zu rufen: Mit dem Erlass des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes am 30. April 1997 hat das Parlament die Kompetenzen zur Regelung des Postwesens weitgehend an den Bundesrat und die Post delegiert. Die beiden Gesetze traten am 1. Januar 1998 in Kraft. Der Post wurde im Postgesetz ein Leistungsauftrag erteilt. Sie muss den Zugang zu den Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen gewährleisten. Dieser Universaldienst wird in reservierte und nicht reservierte Dienste unterteilt. Mit den reservierten Diensten wird das Monopol der Post abgesteckt. Sie hat heute das ausschliessliche Recht, im Inland adressierte Briefpostsendungen und Pakete bis zu 2 Kilogramm zu befördern. Dem Bundesrat wurde die Kompetenz erteilt, die Monopolgrenze zu senken, wenn die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes sichergestellt bleibt. Es ist ebenfalls der Bundesrat, der die nicht reservierten Dienste, d. h. den Pflichtbereich der Post, auf Verordnungsstufe festlegt. Der Pflichtbereich umfasst insbesondere die Beförderung von Paketen von 2 bis 20 Kilogramm, von Zeitungen und Zeitschriften sowie beim Zahlungsverkehr die Ein- und Auszahlungen und die Überweisungen.

Rein rechtlich gesehen wäre der Bundesrat nicht verpflichtet, dem Parlament einen Bericht zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz vorzulegen. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass er dies trotzdem tut. Die Signale, die er in den letzten Jahren aus dem Parlament erhalten hat, waren, einfach gesagt, widersprüchlich. In der Kommission wurde es ausdrücklich begrüsst, dass wir diese für die Versorgung unseres Landes wichtigen Fragen miteinander diskutieren können. Ich möchte dem Bundesrat im Namen der Kommission für den klar strukturierten und inhaltlich guten Bericht danken.

Der Bundesrat zieht eine insgesamt positive Zwischenbilanz der Postreform. Seines Erachtens hat die Post die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und erbringt in allen Landesteilen eine qualitativ hoch stehende Grundversorgung. Die Qualität der Dienstleistungen ist heute - nach vorübergehenden Problemen bei der Paketpost - gut. Im internationalen Vergleich belegt die Post für die Laufzeiten der Brief- und Paketpost [PAGE 1165] regelmässig einen Spitzenrang. Im Zahlungsverkehr ist die Post trotz harter Konkurrenz Marktleaderin. Die Werte bei der Personal- und Kundenzufriedenheit sind zufriedenstellend. Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass die finanzielle Eigenständigkeit der Unternehmung im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen noch nicht ausreichend gesichert ist.

Welches sind nun diese Herausforderungen? Der Bundesrat hat sie in seinem Bericht aufgezeigt. Ich beschränke mich bewusst auf die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte.

1. Zur Marktentwicklung: Der klassische Postmarkt ist sicher kein Wachstumsmarkt. Nach übereinstimmender Auffassung von Experten sind die Briefmärkte in den industrialisierten Ländern gesättigt und werden mittel- und längerfristig schrumpfen. Das Kostenbewusstsein primär der Geschäftskunden - das sind rund 85 Prozent der Postkunden - und die durch moderne Techniken mögliche Substitution traditioneller Briefsendungen durch elektronische Kommunikationsmittel sind dafür wesentlich mehr verantwortlich als die oft genannte Liberalisierung des Postwesens, über die wir heute noch zu debattieren haben.

2. Zu den Kundenbedürfnissen: Die Ansprüche und das Verhalten der Kunden, insbesondere der Geschäftskunden, verändern sich. Die Kunden wollen immer mehr massgeschneiderte Dienstleistungen, sie verlangen logistische Lösungen, die auch Lagerung, Verpackung, Kommissionierung oder sogar die Installation beim Endkunden beinhalten. Sie wollen aber auch wissen, wo sich ihr Paket gerade befindet. Sie erwarten, dass die Post den Anschluss an effiziente internationale Verteilnetze sicherstellt.

Diese Liste ist nicht abschliessend. Für die Post ergeben sich daraus aber auch Chancen. Es ist aber auch eine Tatsache, dass gewisse Dienstleistungen weniger nachgefragt werden. Geschäftskunden sind immer weniger auf eine Poststelle angewiesen. Sie lassen ihre Briefe und Pakete abholen oder geben sie direkt bei einer Paketbasis oder einem Verteilzentrum auf.

3. Zur Marktöffnung, einer dritten Herausforderung: Die EU hat sich auf einen verbindlichen Zeitplan für die weitere Marktöffnung festgelegt. Die maximal zulässige Monopolgrenze von 350 Gramm für Briefe soll per 1. Januar 2003 auf 100 Gramm und per 1. Januar 2006 auf 50 Gramm gesenkt werden. Der Paketmarkt der EU ist ja schon vollständig liberalisiert. Dieser Entwicklung kann sich die Schweiz nicht verschliessen. Wir werden bei der Detailberatung Gelegenheit haben, diese Frage zu diskutieren. Ich werde dann auch im Detail unsere Meinung, d. h. die Meinung der Kommission wiedergeben. Bezüglich der Marktöffnung gibt es divergierende politische Forderungen. Die politischen Signale aus dem Parlament waren, wie ich gesagt habe, widersprüchlich. Nicht nur das Parlament hat sich in Sachen Post zu Wort gemeldet. Die einen wollen eine möglichst rasche Marktöffnung, die anderen wollen das Poststellennetz möglichst auf dem heutigen Stand einfrieren. Neben den Forderungen nach einem breiten Angebot des Service public werden auch regionalpolitische Forderungen an die Post gestellt. Die Reorganisation der Briefzentren ist dafür das jüngste Beispiel, das die Öffentlichkeit stark bewegt.

Es ist deshalb zu begrüssen, dass der Bundesrat mit der Gesamtschau eine politische Standortbestimmung vornimmt. In sieben Leitsätzen formuliert der Bundesrat seine künftige Postpolitik:

1. Er will für einen flächendeckenden, frei zugänglichen und qualitativ guten Universaldienst zu angemessenen Preisen sorgen.

2. Er hält die Post an, die Universaldienste laufend den Kundenbedürfnissen und den technologischen Entwicklungen anzupassen.

3. Er sorgt dafür, dass die Post die Universaldienste nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen erbringt und Rationalisierungspotenziale ausschöpft.

4. Er wird die Qualität und die Zufriedenheit der Kunden mit dem Zugang zum Universaldienst jährlich durch eine unabhängige Stelle messen lassen.

5. Die Post muss zur Sicherstellung eines qualitativ guten Universaldienstes landesweit ein flächendeckendes Poststellennetz betreiben.

6. Er will den Schweizer Postmarkt schrittweise öffnen. Zeitgleich mit dem ersten Öffnungsschritt sollen Drittanbietern im nicht reservierten Bereich Konzessionen erteilt werden.

7. Der Bundesrat legt fest, nach welchen Grundsätzen der Universaldienst finanziert werden soll.

Die Kommission stimmt den Leitsätzen des Bundesrates insgesamt zu. Einzelne Leitsätze wurden aber intensiv diskutiert und hinterfragt. So wurde z. B. bezüglich der geforderten Ausschöpfung der Rationalisierungspotenziale darauf hingewiesen, dass durch Restrukturierungen wichtige Anliegen der Regionalpolitik tangiert werden können. In diesem Zusammenhang möchte ich das Projekt Rema (Reengineering Mailprocessing), d. h. die von der Post geplante Neustrukturierung der Briefzentren, nennen.

Auf die Diskussion zur Marktöffnung habe ich bereits hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Konzessionierung von Anbietern im nicht reservierten Bereich wurde der Antrag gestellt, von diesen zu verlangen, dass sie die arbeitsrechtlichen Vorschriften und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Der Vorschlag zu einer entsprechenden Ergänzung des Postgesetzes wurde in unserer Kommission knapp abgelehnt. Wir werden in der Detailberatung zur Änderung des Postgesetzes darauf zurückkommen.

Auch die Auflage an die Post, ein flächendeckendes Poststellennetz zu betreiben, wurde im Zusammenhang mit der Behandlung der Parlamentarischen Initiative 02.408, "Flächendeckendes Poststellennetz", intensiv diskutiert. Wir werden beim nächsten Traktandum darauf zu sprechen kommen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 4 zu 1 Stimmen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.

Zur Vorlage 2, der Änderung des Postorganisationsgesetzes: Dabei geht es um drei Dinge:

1. Die Post soll rekapitalisiert werden. Der Bund kann gestützt auf Artikel 24 des Postorganisationsgesetzes die Deckungslücke für das Postpersonal, das früher in der Pensionskasse des Bundes versichert war, ausfinanzieren. Der Bundesrat hat entschieden, den Fehlbetrag von 4,1 Milliarden Franken per 31. Dezember 2001 zu übernehmen. Die Ausfinanzierung soll bis zum Jahre 2004 vorgenommen werden. Hingegen fehlt eine Rechtsgrundlage zur Ausfinanzierung der Deckungslücke bei der Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse. Dazu gehören das Personal der Posthalter sowie das Aushilfs- und Reinigungspersonal, die in einer speziellen Kasse, der Beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse bei der Post (BVBD), versichert waren. Das Parlament hat seinerseits die Auflösung dieser Kasse verlangt. Die BVBD wurde auf den 1. Januar 2002 direkt in die Pensionskasse der Post überführt. Die Deckungslücke von rund 200 Millionen Franken muss aber noch ausfinanziert werden. Der Bundesrat schlägt deshalb die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage vor und wird dem Parlament auf dem Budgetweg die finanziellen Beiträge beantragen. Im Weiteren verlangen die Rechnungslegungsvorschriften, sowohl FER als auch IAS, Rückstellungen zugunsten der Vorsorgeeinrichtungen. Die Post kann diese Rückstellungen in der Höhe von 2,7 bis 3,2 Milliarden Franken nicht selber finanzieren. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, im Postorganisationsgesetz eine Rechtsgrundlage für einen zweckgebundenen Zuschuss zum Dotationskapital der Post zu schaffen.

2. Zur Loslösung der Post aus der Tresorerie des Bundes: Die Post soll künftig in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf dem Kapitalmarkt auftreten können. Mit der Verselbstständigung der Tresorerie der Post wird die enge Zusammenarbeit mit der Tresorerie des Bundes jedoch nicht aufgehoben. Sie wird gemäss dem neuen Artikel 11a des Postorganisationsgesetzes in einer Vereinbarung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Post geregelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung muss der Verwaltungsrat der Post entsprechende Anlagerichtlinien erlassen. Ausserdem wird die Post verpflichtet, der Eidgenössischen [PAGE 1166] Finanzverwaltung jederzeit alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

3. Zur Anpassung der Haftungsregelung: Mit der Loslösung der Post aus der Tresorerie des Bundes sind auch die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung neu zu regeln. Es gelten neu sinngemäss die Bestimmungen des Aktienrechtes, wie dies bereits bei den SBB und der Swisscom der Fall ist.

Die Kommission hat die Frage der Rückstellung zugunsten der Pensionskasse der Post, wie dies anerkannte Standards der Rechnungslegung fordern, intensiv diskutiert. Die Finanzkommission unseres Rates hat uns darum ersucht. Wir haben deshalb auch den Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung angehört. Die Kommission ist nach einer eingehenden Aussprache zum Schluss gekommen, dem Entwurf des Bundesrates auch in diesem Punkt zuzustimmen. In der Gesamtabstimmung hat die KVF der Gesetzesrevision mit 8 zu 0 Stimmen zugestimmt.

So weit meine Ausführungen zum Eintreten auf diese beiden Beschlüsse. Bezüglich des Hauptdiskussionspunktes, nämlich der Liberalisierung im Postmarkt, werde ich bei Artikel 2 des Bundesbeschlusses betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz die Ansicht der Kommissionsmehrheit wiedergeben.