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Studer Lilian · Nationalrat · 2022-06-01

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Ich möchte insbesondere die Delegation der Gehörlosen auf der Tribüne begrüssen. Schön, seid ihr da, herzlich willkommen! Für euch wird ja, wie es die Nationalratspräsidentin vorgängig schon erwähnt hat, von den Dolmetschern auf der Westtribüne übersetzt.

Die vier Postulate Romano, Lohr, Reynard und Rytz Regula waren ausschlaggebend für einen Bericht zu den Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und zu konkreten praktischen Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe. Dieser Bericht wurde am 1. April 2022 in der WBK-N behandelt. Für den Bundesrat ist das Fazit daraus ein strukturierter Dialog zwischen relevanten Vertretern von Bund und Kantonen sowie der Gehörlosengemeinschaft.

Dies ist aber der WBK-N nicht genug. Selbstverständlich begrüsst sie, wie auch der Schweizerische Gehörlosenbund, diese Gespräche. Doch eine Anerkennung der Gebärdensprachen sowie eine Verbesserung der Situation für rund 10[NB]000 gehörlose Personen und 1 Million Menschen mit einer Hörbehinderung sind momentan nicht in Sicht. Da möchten wir als WBK-N noch einen Schritt weiter gehen. Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission daher der vorliegenden Kommissionsmotion "Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz" zugestimmt.

Ich gehe zuerst auf den ersten Teil der Forderung ein, die Anerkennung der Gebärdensprachen. Für die Betroffenen wäre dies eine wichtige Anerkennung. Warum? Frau Binggeli, Präsidentin des Schweizerischen Gehörlosenbundes, hat es in der Kommission, selbstverständlich in Gebärdensprache, folgendermassen erklärt: "Stellen Sie sich vor, Sie reisen in ein arabischsprachiges Land, wo Sie die Sprache nicht verstehen und auch nicht mit der Schrift vertraut sind. Sie verstehen die Leute dort nicht und können nicht mit ihnen kommunizieren. Überlegen Sie sich einen Moment, wie sich das anfühlen [PAGE 863] könnte. So ergeht es uns mit der Lautsprache jeden Tag, nur mit dem Unterschied, dass Sie im Gegensatz zu uns konkrete Möglichkeiten haben, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Im genannten Beispiel können Sie zum Beispiel einen Arabischkurs besuchen und die Sprache erlernen. Wir hingegen können nicht plötzlich hören." So weit ihre Aussage.

Bedenken muss man auch: In Lautsprache bleiben die drei Landessprachen für Gehörlose Fremdsprachen. Deshalb haben viele gehörlose Menschen auch grosse Schwierigkeiten, sich schriftlich mitzuteilen oder lange Texte inhaltlich zu verstehen. Umso bedeutsamer sind die drei schweizerischen Gebärdensprachen. Sie sind weit mehr als nur ein Hilfsmittel, um ein Handicap zu überwinden: Sie sind für die Gehörlosengemeinschaft das identitäts- und kulturstiftende Alleinstellungsmerkmal.

Die Gehörlosengemeinschaft ist damit eine sprachliche und kulturelle Minderheit, die Teil unserer Schweiz ist. Trotzdem ist die Schweiz trotz Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention im Jahr 2014 eines der wenigen Länder in Europa, die die Gebärdensprache rechtlich nicht anerkannt haben.

Eine weitere Forderung der Motion ist die verbesserte Gleichstellung. Oft noch werden gehörlose oder schwerhörige Menschen diskriminiert. Gehörlose Schulkinder beispielsweise benötigen einen zweisprachigen Unterricht: in Gebärdensprache und in einer gesprochenen Sprache. Das gleichzeitige Erlernen beider Sprachen öffnet die Türen zur Schulbildung. In der Schweiz fehlt noch immer die gesetzliche Grundlage für diese gehörlosen Kinder und ihre Familien. In der Arbeitswelt, in der Ausübung der politischen Rechte und in der medizinischen Versorgung gibt es nach wie vor viele Diskriminierungen, auch weil es oft an Übersetzerinnen und Übersetzern für Gebärdensprachen mangelt.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Lösung im Rahmen der geltenden Gesetzgebung gefunden werden muss. Der Bundesrat hingegen unterstützt die Kommissionsmotion. Dies ist zwar erfreulich, darf aber keine Symbolpolitik bleiben, wie es die Stellungnahme des Bundesrates vermuten lässt. Es braucht auch sicht- und spürbare Verbesserungen im Alltag der Betroffenen. Darum hat sich die WBK-N für ein Gebärdensprachengesetz entschieden. Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht, legte in der Kommission sehr plausibel dar, wie das bewerkstelligt werden könnte.

Ich komme zum Schluss: Die WBK-N bittet Sie, das Anliegen der Kommission sowie der betroffenen Gehörlosen selbst mit dieser Motion zu unterstützen.