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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2022-06-01

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01

Wortprotokoll

Häusliche Gewalt ist vermehrt in den Fokus gerückt. Wir haben uns hier im Rat schon mit mehreren Motionen zur Prävention oder zur Hilfe befasst, und es ist ausgesprochen erfreulich, dass das Parlament gewillt ist, Schritte gegen häusliche Gewalt zu unternehmen. Ein Aspekt des Problems geht aber oft vergessen: die sehr grosse Anzahl von Kindern, die als Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt betroffen sind. Wenn Kinder Paargewalt miterleben, leiden sie psychisch stark. Sie müssen miterleben, wie ein Elternteil, meistens ihre Mutter, misshandelt, beschimpft oder herabgewürdigt wird. Diese schrecklichen Erlebnisse belasten Kinder und können[NB]sich[NB]negativ auf ihre Entwicklung auswirken, können Schlaf-, Angst- und Aufmerksamkeitsstörungen hervorrufen. Mitbetroffenheit von elterlicher Partnerschaftsgewalt erhöht zudem das Risiko der Kinder deutlich, selber Opfer von Misshandlung und Vernachlässigung zu werden.

Wir müssen davon ausgehen, dass viel mehr Kinder indirekte Opfer von häuslicher Gewalt sind, als bisher aufgrund direkter Gewalterfahrung statistisch ersichtlich ist. Auswertungen aus dem Kanton Bern legen nahe, dass vermutlich bis zu [PAGE 883] dreimal mehr Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind, als heute bekannt ist. So bleiben diese Opfer im Verborgenen. Sie werden nicht gesehen und können entsprechend auch keine Hilfe erwarten.

Damit bestehendes Leid wirksam bekämpft wird, braucht es in einem ersten Schritt immer ein genaues Hinschauen. Eine nationale Statistik über die betroffenen Kinder bildet eine verlässliche Grundlage, um ihnen schweizweit den nötigen Schutz und die nötige Unterstützung zu gewähren. Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, Kinder besonders vor häuslicher Gewalt zu schützen und die einschlägigen Daten zur Umsetzung dieser Konvention zu sammeln. Dazu zählt auch eine gesamtschweizerische Statistik über Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt sind und unter der miterlebten Gewalt auch leiden.

Genau dies fordere ich mit der vorliegenden Motion vom Bundesrat. In etlichen Kantonen erhebt die Polizei bereits die Anzahl der Kinder, die sie bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt antreffen. Diese Zahlen können jährlich ausgewiesen werden. So macht es z. B. der Kanton St. Gallen. Auch das Alter der Kinder wird teilweise erhoben, so etwa im Kanton Bern. Mit meinem Vorstoss will ich den Bundesrat beauftragen, mit den Kantonen zusammenzuarbeiten und die Zahlen zusammenzuführen. So kann eine schweizweite Datengrundlage geschaffen werden.

Es ist unsere Pflicht, Kinder vor jeglicher Form der Gewalt zu schützen. Das ist in Artikel 19 der UNO-Kinderrechtskonvention festgehalten. Gleichwohl sind täglich viele Kinder Zeugen von Gewalt in den eigenen vier Wänden. Oftmals endet dies mit einem Polizeieinsatz. Diese Einsätze werden registriert. Aber wie viele Kinder die Polizei dabei antrifft, bleibt bis heute im Verborgenen. Das muss sich ändern. Mit einer nationalen Statistik kann ein Gesamtbild entstehen, in dem alle betroffenen Kinder sichtbar werden. Dies ist eine Voraussetzung, damit die Kinder geschützt und unterstützt werden können. Nur so können wir unseren Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention nachkommen.

Ich bitte Sie daher, meiner Motion zuzustimmen. Es ist ein erster Schritt hin zu einem besseren Schutz der Kinder vor häuslicher Gewalt.