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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-12-10

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-10

Wortprotokoll

Ich habe mich in der Kommission mit Überzeugung der Minderheit angeschlossen, welche Ihnen die Rückweisung an den Bundesrat beantragt. Lassen Sie mich das kurz begründen. Zunächst zwei, drei Sätze grundsätzlicher Natur:

Die Landwirtschaft ist ja von geradezu existenzieller Bedeutung. Das gilt nicht nur in unserem Lande, sondern überall auf der Welt, denn die Bauern stellen unsere Ernährung sicher. Das ist schnell so dahergeredet; aber es sind die Bauern, die auf der ganzen Welt die Nahrungsmittel produzieren und damit letztlich für das Überleben von uns Menschen sorgen. Irgendeinmal vor langer Zeit waren wir alle Bauern! Die Landwirtschaft ist deshalb in allen Ländern eines der wichtigsten und heikelsten politischen Themen, welches Regierungen und Parlamente fast permanent beschäftigt. Die Landwirtschaft wird praktisch in allen Ländern staatlich reguliert und vom Staat auch massiv finanziell unterstützt.

In der Eintretensdebatte wurde von allen Referenten auf die schwierige Situation in unserer Landwirtschaft hingewiesen, welche im Bericht des Bundesrates klar beschönigt wird. Unsere Landwirtschaft steckt in einer schweren wirtschaftlichen Krise, und viele Bauernfamilien sind ganz konkret in ihrer Existenz bedroht. Das bäuerliche Einkommen ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. In jeder anderen Branche hätte eine derartige Einkommenseinbusse zu einer schweren Krise und wahrscheinlich zu Streiks geführt. Die Landwirte sind heute verunsichert wie noch nie zuvor.

Die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes trägt nun zu allem anderen als zur Beruhigung und zur Sicherheit bei, dies insbesondere, weil sie durch die gravierenden Ereignisse in der Milchwirtschaft überholt ist. Diese Schwierigkeiten sind auch heute noch nicht überwunden. Die Botschaft des Bundesrates wurde noch vor der Milchwirtschaftskrise erarbeitet. In der Zwischenzeit ist sehr schnell sehr viel geschehen, und es liegen neue Fakten vor, welche uns einen Marschhalt geradezu aufdrängen. Das Kernstück, die Pièce de Résistance dieser Gesetzesrevision bilden zweifellos die vorgesehenen Änderungen rund um die Milchkontingentierung.

Die jüngsten Ereignisse in der Milchwirtschaft haben sich natürlich auch auf unsere Kommissionsarbeit ausgewirkt, wo praktisch bis zur letzten Sitzung neue Anträge eingereicht wurden, die zum Teil aus Zeitgründen nicht mehr in der nötigen Breite und Tiefe diskutiert werden konnten. Das sehen Sie auch auf der vorliegenden Fahne mit den verschiedenen Mehrheits- und Minderheitsanträgen beim zweiten Titel des Landwirtschaftsgesetzes, der Produktionslenkung. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Milchkontingentierung im Jahre 2009 aufzuheben, mit der Möglichkeit der Verschiebung um weitere zwei Jahre. Dass damit Klarheit geschaffen würde, wie Bundesrat und Mehrheit darlegen, trifft meines Erachtens überhaupt nicht zu. Niemand weiss doch heute, wie die Situation auf dem Milchmarkt im Jahre 2009 oder gar 2011 aussehen wird!

Eine starke Minderheit, der auch ich angehöre, beantragt, dass Sie für den Fall, dass Sie die Vorlage nicht zurückweisen sollten, auf die Aufhebung der Milchkontingentierung verzichten. Dies, weil es keinen Sinn macht, heute schon zu regeln, unter welchen Rahmenbedingungen die Kontingentierung in sieben oder neun Jahren aufgehoben werden soll. Dazu ist es bei der Beschlussfassung über die nächste Beitragsperiode - die entsprechende Gesetzesrevision muss ja schon im Jahre 2006 vorliegen - noch früh genug. Das würde auch bei den Bauern zu einer Beruhigung führen.

Sollten Sie dem Rückweisungsantrag nicht zustimmen, was ich nicht hoffe, bitte ich Sie, bei Artikel 36a unbedingt der Minderheit Maissen zu folgen.

Eine weitere, starke Minderheit, die Minderheit David, möchte ein System mit Milchlieferrechten einführen. Das ist eine absolut prüfenswerte Idee, die vom Milchproduzentenverband ganz am Schluss noch in die Kommission eingebracht wurde und in den übrigen Bauernorganisationen, z. B. beim Schweizerischen Bauernverband, noch nicht vertieft diskutiert und geprüft werden konnte, auch in unserer Kommission nicht.

Aufgrund dieser Ausgangslage befürchte ich sehr, dass wir bei den Artikeln 30 bis 36 im Plenum einfach unsere Kommissionssitzung weiterführen werden, und das ist nach aller Regel und aufgrund gemachter Erfahrungen sicher nicht von Gutem. Es macht deshalb absolut Sinn, die Vorlage 1, also die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, heute an den Bundesrat zurückzuweisen. So kann er mit den betroffenen [PAGE 1201] Bauern - den Milchproduzenten - und Milchverwertungsorganisationen aufgrund der völlig neuen Situation in der Milchwirtschaft nochmals zusammensitzen. Gemeinsam kann eine Lösung erarbeitet werden, über welche dann ein breiter Konsens besteht. Das würde sehr zur Beruhigung der tief verunsicherten Bauernschaft beitragen, und das Parlament könnte - im Wissen darum, dass wieder Ruhe eingekehrt ist - mit gutem Gewissen darüber beschliessen.

Ich bin überzeugt, dass dies in kurzer Zeit möglich ist, und bitte Sie, dem Rückweisungsantrag der Minderheit zuzustimmen.