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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-12-10

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Ich könnte mir die Sache jetzt einfach machen, indem ich sage: Da der Bundesrat [PAGE 1211] angekündigt hat, dass er für nächstes Jahr eine Sanierungsbotschaft ausarbeiten will, könnte man diesen Teil einfach in jene Botschaft einpacken, und zwar als eines von mehreren Modellen. Denn diese Botschaft muss ja Alternativen zu den Entwicklungen aufzeigen, wie sie heute im Finanzhaushalt ablaufen. Anders kann ich mir das gar nicht vorstellen. In der Tat ist das auch das Hauptmotiv, weshalb ich an der Motion festhalten möchte.

Nun begründet der Bundesrat seinen Antrag auf Nichtüberweisen allerdings auf anderen Feldern. Er führt erstens demographische Gründe an. Er sagt zweitens, dass dann real keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stünden und drittens, dass er bereits im nächsten Jahr eine grundsätzliche Standortbestimmung im Finanzbereich vornehmen wolle, und dabei wolle man dann zusätzliche Handlungsspielräume schaffen.

Der Haushalt eines entwickelten Staates - und das sind wir ja - muss auf der Summe von volkswirtschaftlichen Leistungen beruhen und sich an diesen orientieren. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, und diese soziale Marktwirtschaft ist eine Errungenschaft. Damit die Nachhaltigkeit dieser sozialen Marktwirtschaft gewährleistet ist, müssen die Staatsausgaben wachsen. Das ist mir klar. Aber schon dem Erstsemestrigen im Studium der Volkswirtschaftslehre wird jeweils das berühmte Bild von Butter und Kanonen vorgeführt, verbunden mit der Frage, was von beidem der Staat bevorzugen solle. Die Antwort kennen Sie. Sie ist so alt wie die Erkenntnis, die Paracelsus von Einsiedeln gehabt hat: Die Menge machts. Die Menge machts! Der Staat darf auf die Dauer nicht mehr wachsen als er sein Wachstum verkraften kann, und die Begrenzung des Wachstums auf die Teuerung ist nun, gegenüber dem BIP-Wachstum der Volkswirtschaft, ein ehrgeiziges Ziel. In gewissen Situationen ist das zugegebenermassen das ehrgeizigere Ziel, als wenn man das BIP-Wachstum zugrunde legt. Der Witz an der Sache ist nun genau der, dass normalerweise zwischen Teuerung und BIP-Wachstum ein gewisser Spielraum entsteht, und um diesen diskutieren wir.

Nun zu den drei Kritikpunkten des Bundesrates:

1. Zur Demographie: Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme bzw. in seinem Ablehnungsantrag zu meiner Motion auf das Finanzleitbild. Dieses enthält auch Ziele im Zusammenhang mit der Demographie. Es sind Ziele in der Steuer-, Fiskal- und Staatsquotenpolitik. Es wird gefordert, dass die Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten zu den tiefsten in der OECD gehören sollen. Eines der Ziele lautet, die Verschuldungsquote des Bundes sei auf ein nachhaltiges Mass zu senken. Wie aber wollen Sie das tun, wenn zusätzlich zum BIP-Wachstum die demographische Entwicklung gewissermassen "hors concours" finanziert werden soll? Es zeigt sich an diesem Beispiel, dass wir es nach meiner Einschätzung bisher versäumt haben, den Bericht IDA-Fiso 2 über den Horizont des Jahres 2010 hinaus zu vertiefen. Ich habe das in letzter Zeit an dieser Stelle mehrfach zum Ausdruck gebracht. A propos Leitbild: Unter den Grundsätzen sei noch ein anderer herausgegriffen. Er lautet dahin gehend, dass man Mehrausgaben für neue Aufgaben vorrangig durch Einsparungen in bisherigen Aufgabenbereichen auffangen soll. Strikte ausgelegt würde dies bedeuten, dass die Teuerung eben ausreicht, wenn effektiv Neues durch Altes ersetzt wird.

2. Zur Anbindung an die Teuerung: Der Bundesrat behauptet, das sei gegenüber dem BIP-Wachstum restriktiver. Ich bin nicht dieser Auffassung - oder nicht in jedem Fall. Nehmen wir den Fall, in dem das Realwachstum Null oder sogar negativ ist - das war in den beiden letzten Jahrzehnten mehrfach der Fall. Ich habe hier vor mir eine Tabelle, aus der ganz klar hervorgeht, dass in den Jahren 1991 bis 1994 und jetzt wieder seit 2001 die Teuerung höher war als das Wachstum des Bruttoinlandproduktes. In Zeiten wirtschaftlich starken Wachstums wächst eben umgekehrt dann auch der Staatshaushalt, wenn diese Relation herangezogen wird. Aber warum muss denn der Staatshaushalt mit dem Bruttoinlandprodukt wachsen? Das kann nicht der Massstab sein. Der Staatshaushalt soll mit den Aufgaben wachsen, der Bundespräsident hat es eben vorhin auch gesagt. Er wächst dann, wenn neue Aufgaben kommen, aber er kann und soll doch nicht automatisch mit dem Bruttoinlandprodukt wachsen, das ist für mich in sich kein schlüssiges Kriterium.

Zudem ist der Hinweis in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion etwas hypothetisch, es müssten Kürzungen in der Höhe von jährlich 7 Milliarden Franken vorgenommen werden. Er setzt nämlich voraus, dass in der Planung ab 2005 Mehrausgaben quasi gesetzt werden und dann wieder wegzusparen sind. Das Ganze ist damit für mich auch etwas eine Frage der Optik, nämlich ob man schon beim Nichtausgeben sparen soll oder ob man zuerst planen soll, um dann von den Planungen wieder zurückzukommen.

3. Zur Schuldenbremsenkonformität: Nach meiner Meinung ist das der Hinweis auf das Auffangbecken für diese Motion, nämlich, wie eingangs erwähnt, die vorgesehene Planung für eine Sanierungsbotschaft. Die Schuldenbremse darf ja nicht bloss als Verhinderungsinstrument für die Neuverschuldung interpretiert werden. Selbst wenn es gelänge, die Neuverschuldung zu verhindern, würden wir nur einen Gewichtsstein vor uns herschieben. Alles mündet freilich am Ende in die Frage: Wo kann sozial-, wirtschafts- und gesellschaftsverträglich was gespart werden, und wo kann auf was verzichtet werden?

Es würde zu weit führen, wenn ich hier die ganze Auslegeordnung machen würde. Aber die Stichworte liegen auf der Hand; die entsprechenden Geschäfte sind ja zum Teil auch in Bearbeitung: die Gesundheit, die öffentliche Verwaltung, der Verkehr, die Besteuerung, die Auslandbeziehungen, die Sozialversicherungen unter dem Aspekt der Konsolidierung, nicht der Leistungsschmälerungen. Deshalb bin ich der Meinung, dass man diese Motion überweisen sollte.

Mittlerweile hat sich die Grundlage ergeben, um die Motion weiterzuverfolgen. Im Vordergrund steht die bundesrätliche Absicht einer finanzpolitischen Auslegeordnung 2003. Dort hinein gehören diese Fragen zum Ausgabenwachstum. Wenn man diese Fragen schon prüft, dann sollte man sie nicht einseitig auf das BIP-Wachstum ausrichten, sondern man sollte die Gelegenheit zu einem ausgeweiteten Denken benutzen, man sollte in jener Botschaft diese Überlegungen zu Ende denken. Das ist in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion nicht der Fall. Deshalb sehe ich diese Motion als ein Element zur Schnürung dieses Sanierungspakets.

Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen.