AB 301376
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-02
Wortprotokoll
Die Motion möchte eine Vereinfachung der Verfahren beim Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen, um den Umstieg auf diese erneuerbaren Heizungssysteme attraktiver zu machen. Dieses Anliegen teilen wir; auch wir möchten, dass es einfacher und effizienter wird, solche Wärmepumpen einzubauen. Wir sind aber genau wie der Bundesrat der Meinung, dass die Motion übers Ziel hinausschiesst. Die Lärmschutz-Verordnung soll so geändert werden, dass das Vorsorgeprinzip beim Einbau solcher Wärmepumpen nicht zur Anwendung kommt. Wärmepumpenmodelle, die die Planungswerte unterschreiten, sollen aufgestellt werden können, ohne dass es eine Bewilligung oder eine Meldung braucht und ohne dass zusätzliche Lärmminderungsmassnahmen geprüft werden müssen. Das soll eben den Wechsel auf ein neues, erneuerbares Heizsystem vereinfachen.
Wie der Bundesrat lehnen aber auch wir die Motion ab. Es ist nämlich rechtlich nicht zulässig, in der Lärmschutz-Verordnung zu verankern, dass das Vorsorgeprinzip bei Wärmepumpen nicht gilt, ohne dass vorher das Umweltschutzgesetz geändert wird. Sie können nicht in einer Verordnung eine Ausnahme machen, wenn das Gesetz etwas anderes besagt. Ich bitte Sie wirklich, die Gesetze einzuhalten. Ich hoffe, das ist nicht nur den Juristinnen und Juristen unter Ihnen, sondern allen klar. Bevor die Motion umgesetzt werden könnte, müsste zuerst das Umweltschutzgesetz geändert werden. Das wiederum würde aber die Umsetzung des Anliegens verzögern, und es wäre auch eine Schwächung des Vorsorgeprinzips.
Das Vorsorgeprinzip ist das wichtigste umweltrechtliche Prinzip und der Kern des Umweltschutzgesetzes. Es besagt, dass lästige und schädliche Emissionen begrenzt werden müssen, bevor sie Schaden anrichten. Dieses Prinzip findet sich in Artikel 74 der Bundesverfassung, dem Umweltschutzartikel, der in einer Volksabstimmung mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. In Bezug auf Wärmepumpen heisst das, dass nicht nur die Planungswerte eingehalten werden müssen, sondern dass eben unter anderem auch darauf geschaut werden muss, dass das Gerät möglichst leise ist und dass es möglichst an einem Ort aufgestellt wird, an dem es nicht stört.
Als Präsidentin der Lärmliga Schweiz weiss ich: Viele Wärmepumpen hört man, auch wenn die Planungswerte eingehalten werden. Das ist, je nachdem wo sie aufgestellt werden und wann sie laufen, problematisch. Gemäss Motion könnte eine Wärmepumpe neu ganz in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sitzplatzes des Nachbarn aufgestellt werden. Wärmepumpen laufen auch im September, Oktober, März, April, Mai. Nicht immer sind die Fenster dann geschlossen, und nicht immer können geschlossene Fenster einen [PAGE 897] tiefen Brummton aussperren. Auch ein leises Geräusch kann Sie um den Schlaf bringen, mit fatalen Folgen für Ihre Gesundheit.
Wir wären offen dafür, schweizweit die Praxis des Kantons Basel-Stadt zu übernehmen. Dort sind drinnen aufgestellte Wärmepumpen seit Januar 2020 gänzlich von der Bewilligungs- respektive Meldepflicht ausgenommen. Für draussen aufgestellte Wärmepumpen, die eine gewisse Grösse nicht überschreiten und die gut in die Umgebung eingebettet sind, gilt das Meldeverfahren. Der Kanton Zürich will eine ähnliche Praxis einführen. Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort weitere mögliche Wege auf. Eine kurzfristige Lösung soll mittels einer Konkretisierung der Vollzugshilfe der kantonalen Lärmschutzfachleute bereits im Juni 2022, also in diesem Monat, möglich sein. Die Vollzugshilfe soll aufzeigen, wie mit geringem Aufwand eine Reduktion des Lärms erreicht und das Vorsorgeprinzip trotzdem eingehalten werden kann. Gleichzeitig prüft das UVEK eine Änderung der Lärmschutzverordnung im Sinne der Motion, ohne das Vorsorgeprinzip zu schwächen.
Sie sehen, das UVEK und die kantonalen Lärmschutzfachleute sind bereits an der Arbeit. Es ist möglich, die Verfahren zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, ohne das Umweltschutzgesetz zu ändern, ohne das Vorsorgeprinzip zu schwächen. Die Motion würde zu einer Verzögerung führen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.