Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-06-07
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-07
Wortprotokoll
Auch bei Artikel 286 Absatz 2bis möchte die Kommission an unserem Beschluss festhalten, und deshalb muss ich hier schon auch noch etwas dazu sagen.
Es geht um die Ausweitung der verdeckten Ermittlung bei Sexualdelikten in den präventiven Bereich. Wie ich bereits in der ersten Runde gesagt habe, habe ich grundsätzlich Sympathie für dieses Anliegen, aber es wurde bereits vor rund zehn Jahren diskutiert, sowohl in den Kommissionen für Rechtsfragen als auch in den Räten, und es wurde klar festgehalten, dass hier eine klare Abgrenzung zwischen präventivem Polizeirecht und repressiver Strafprozessordnung eingehalten werden soll. Was bedeutet das?
Die verdeckte Ermittlung, auch bei Sexualdelikten im präventiven Bereich, soll durch die Polizei und damit durch das Polizeirecht abgedeckt werden, das von den Kantonen geregelt wird. Die Kantone haben in der Folge sukzessive ihr Polizeirecht angepasst, und genau das, was durch Artikel 286 Absatz 2bis eigentlich erreicht werden soll, wird heute durch die Kantone gemacht. Wenn wir hier jetzt also eine Doppelspurigkeit schaffen würden, dann würde alles etwas unklarer werden, zumal in der Sache - das muss man ganz klar sagen - nichts erreicht wird. Sie erreichen für die Prävention von Sexualstraftaten nichts, wenn Sie dem Nationalrat zustimmen; insofern bin ich der Meinung, dass es wenig bringt, hier nun das ganze System wieder "zurückzukrempeln".
Aus diesen Gründen rät Ihnen Ihre Kommission einstimmig, am bisherigen Beschluss festzuhalten.