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Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-06-07

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Das ist die letzte Differenz, die jetzt noch diskutiert werden muss. Artikel 442 Absatz 4 sieht die Möglichkeit der Verrechnung von Forderungen des Staates aus dem Verfahren vor. Es geht insbesondere um Kosten, Geldstrafen und Bussen. Das geltende Recht sieht vor, dass die Verrechnung mit Entschädigungsforderungen möglich ist. Der Nationalrat möchte das auf die Genugtuungsforderung ausdehnen. Der Ständerat hat das in der ersten Runde abgelehnt.

Grund dafür ist, dass die Genugtuung der pekuniäre Ausgleich für besonders schwere Verletzungen der persönlichen Verhältnisse ist, namentlich für unrechtmässig erlittene Haft. Die Genugtuung soll nicht verrechnet werden können, weil der Effekt dieses Ausgleichs gewissermassen verpufft, wenn die Genugtuungsforderung verrechnet wird und der betreffende Betrag nicht ausbezahlt werden kann.

Der Nationalrat möchte an seiner Variante festhalten. Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen einstimmig, an Ihrer Version festzuhalten und auf die Ergänzung des Nationalrates zu verzichten.

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