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Grossen Jürg · Nationalrat · 2022-06-07

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-06-07

Wortprotokoll

Mit meinem Postulat fordere ich den Bundesrat auf, Bericht darüber zu erstatten, wie die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung klarer geregelt werden kann. Die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Fischsterben im Blausee und dem illegalen Ablagern von Bahnschotter im angrenzenden Steinbruch in Mitholz im Berner Oberland haben mich dazu bewogen, die Interpellation 20.4032 einzureichen. Auf meine Fragen hat der Bundesrat nicht so klar geantwortet, wie ich mir das gewünscht hätte.

Unter anderem wurde belastetes Material aus der durch die BLS zu verantwortenden Sanierung des Lötschberg-Scheiteltunnels in einem nicht dafür vorgesehenen Gebiet im Steinbruch Mitholz gelagert. Der Schaden war angerichtet, die Verantwortung hingegen wurde über längere Zeit hin- und hergeschoben. Es begann eine Art Schwarzpeterspiel. Das Bundesamt für Verkehr, die BLS, Bauunternehmen, der Steinbruchbetreiber, der Berner Regierungsrat, das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, das BAFU - alle wurden genannt, alle tragen irgendwie eine Verantwortung, und trotzdem kann so etwas passieren. Man kann sagen: Zu viele Köche verderben den Brei.

Von aussen gesehen ist das kein gutes Zeugnis. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden, aber auch in staatseigene Unternehmen wie zum Beispiel die BLS erodiert in solchen Situationen. Dem sollten wir unbedingt entgegenwirken.

Der Bundesrat ist offenbar der Meinung, dass die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten genügend eindeutig, transparent und nachvollziehbar geregelt seien. Das sehe ich anders. Die Geschäftsprüfungskommission des Kantons Bern musste in der Folge die Arbeit aufnehmen und hat vor etwa drei Monaten im Berner Grossen Rat über die Ergebnisse informiert. Die kantonale GPK empfiehlt dem Regierungsrat, Artikel 34 der Bauverordnung grundsätzlich zu revidieren. [PAGE 962] Regierungsrat Neuhaus sagte im Grossen Rat: "Der vorliegende Bericht zeigt Schwächen auf, die wir korrigieren müssen." Notwendig sind laut Bericht eine Entflechtung und eine klare Definition der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure wie der Grubenkommission, der Gemeindebehörden, des Regierungsstatthalters, des Amts für Wasser und Abfall, des Inspektorats des Fachverbands der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie usw.

Insofern kann man sagen, dass die von der kantonalbernischen GPK gemachten Abklärungen ergeben haben, dass es Handlungsbedarf gibt. Die Abklärungen zu den Ursachen des Fischsterbens sind übrigens noch immer im Gange; noch ist vieles unklar.

Meine Postulatsforderung ist umfassender als die Empfehlung der GPK des Kantons Bern. Ich würde es deshalb begrüssen, dass man grundsätzliche Überlegungen dazu anstellt, wie die Verantwortlichkeiten auf Bundesebene, aber auch über alle Staatsebenen hinweg geregelt werden und wie man sie verbessern müsste, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.