Lexipedia

Thurnherr Walter · 2022-06-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die Problematik der Aufsicht bei Projekten, an denen Amtsstellen verschiedener Staatsebenen oder staatlich beherrschte Unternehmen beteiligt sind, betrifft nicht nur Bauvorhaben, sondern viele Bereiche der staatlichen Tätigkeit. Man denke z. B. an komplexe Gesetzgebungsprojekte wie die Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz, an die Organisation von Grossveranstaltungen oder an die Einführung komplexer Informatiklösungen im Rahmen von E-Government-Vorhaben.

Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Aufsicht ergeben sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Kantone. Die allgemeinen Grundsätze der Aufsicht in der Bundesverwaltung sind im RVOG und in seiner Ausführungsverordnung, der RVOV, geregelt. Spezialerlasse wie das Finanzkontrollgesetz (FKG) oder das Subventionsgesetz (SuG) enthalten weitere spezifische Bestimmungen zur Aufsicht. Zudem haben die Kantone aufgrund ihrer Organisationsautonomie eigene Regelungen betreffend die Aufsicht über ihre Verwaltungen. Diese Rechtslage kann zwar in bestimmten Fällen komplex sein. Die Vielfältigkeit der Staatsaufgaben sowie der staatlichen Akteure, die zu deren Erfüllung zusammenarbeiten müssen, erfordert jedoch eine differenzierte Gesetzgebung.

Betreffend die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Steinbruch Blausee-Mitholz, auf die im Postulat Bezug genommen wird, ist im Februar, wie gesagt worden ist, der Bericht zur Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission des bernischen Grossen Rates erschienen. Der Bericht stellt tatsächlich fest, dass im Bereich der Kontrollen über das Abbau- und Deponiewesen Unklarheiten herrschten, unter anderem wegen der hohen Anzahl von Akteuren und wegen des nicht ausreichend geklärten Verhältnisses untereinander. Im Bericht wird jedoch auch Folgendes festgehalten: "Die GPK" - des bernischen Grossen Rates - "kommt zum Schluss, dass im Bereich der Aufsicht und Kontrolle von Abbaustellen die Stellung des Kantons entscheidend ist: Er hat die Aufgaben der verschiedenen Akteure zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen, aber auch eigene Kontrollen durchzuführen. Dies wird heute unzureichend umgesetzt."

Welche Konsequenzen sich aus diesem Bericht für grosse Bauprojekte unter Beteiligung des Bundes ergeben, wird noch eingehender zu analysieren sein. Dass das Bundesrecht generell zu erheblichen Problemen führe, wurde jedoch weder in diesem Bericht festgestellt, noch ist das die Haltung des Bundesrates.

Derzeit besteht deshalb aus Sicht des Bundesrates kein Anlass, einen allgemeinen Bericht über die Aufsichtspflicht in der Bundesverwaltung zu erstellen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, das Postulat abzulehnen.

Thurnherr Walter · 2022-06-07 | Lexipedia | Lexipedia