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Thurnherr Walter · 2022-06-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die Bundeskanzlei hat für alle Amtssprachen die redaktionellen und formellen Qualitätsstandards für die amtlichen Veröffentlichungen und für weitere Texte des Bundes in Weisungen festgehalten und diese Weisungen auch im Bundesblatt publiziert. Diese Weisungen gelten für die Einheiten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung.

Die verwendete Sprache soll möglichst alle Menschen ansprechen und niemanden diskriminieren. Stark experimentelle Schreibweisen, z. B. den Genderstern, erachten wir hingegen als ungeeignet, wenn es darum geht, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen. Zusätzlich zu diesen Weisungen gibt es für alle Amtssprachen weitere spezifische Hilfsmittel, beispielsweise für Französisch den "Guide de formulation non sexiste des textes administratifs et législatifs de la Confédération" von Dezember 2000 oder seit dem 1. November 2021 eine Weisung und Erklärungen für die "Pratiques d'écriture alternatives dans les textes de la Confédération en français".

Diese Dokumente sind auf der Homepage der Bundeskanzlei abrufbar. Ein weiterer Auftrag in dieser Angelegenheit ist unseres Erachtens nicht nötig.

Der Bundesrat beantragt Ihnen entsprechend die Ablehnung der Motion.