Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-11
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Die Differenz zwischen Nationalrat und Ständerat bei Artikel 54 Absatz 1 besteht in einem einzigen Begriff, nämlich "Art der Grundausbildung". Der Nationalrat möchte damit der beruflichen Grundausbildung in Vollzeitschulen, wie sie vor allem in der Romandie und im Tessin bestehen, Rechnung tragen. Wir waren bis jetzt stets der Meinung, dass die Differenzierung der Pauschalbeiträge nach Art der Grundausbildung nicht gerechtfertigt ist, weil sie mit einem hohen administrativen Aufwand, mit Intransparenz und mit neuen möglichen Ungerechtigkeiten verbunden ist. Es geht darum, ein möglichst einfaches System zu finden.
Im Hinblick auf die Einigungskonferenz haben wir zusammen mit dem BBT eine Möglichkeit vorgeschlagen, den Anliegen der Romandie und des Tessins entgegenzukommen: Wenn 25 Prozent aufgeteilt werden nach den verschiedenen Bedürfnissen, nach den verschiedenen Ansprüchen gemäss den Artikeln 52, 55, 56 und 57, könnte es eine Möglichkeit geben, eine spezielle Regelung bei den Vollzeitschulen einzubringen.
In dem Sinne möchte ich Sie bitten, vorderhand bei unserem Beschluss zu bleiben. Im Hinblick auf die Einigungskonferenz wird eine Möglichkeit in Aussicht gestellt, dass wir den Anliegen der Romandie in einer entsprechenden Form entgegenkommen könnten, ohne das System zu strapazieren und allzu grosse, neue Schwierigkeiten zu schaffen.
In dem Sinne bitte ich Sie, im Moment an unserem Beschluss festzuhalten. Es wird in Aussicht gestellt, Lösungen für die Anliegen der Romandie und des Tessins zu finden.
Bei Absatz 2 beantragen wir Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.