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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat erkennt wie Ihre Kommission für Rechtsfragen beim Sexualstrafrecht Reformbedarf. Das Sexualstrafrecht soll an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Menschen, insbesondere der Frauen, soll gestärkt werden. Dieser gesellschaftliche Wandel soll sich auch im Strafrecht abbilden.

Es wurde erwähnt: Der Bundesrat hat sich bereits im Rahmen der Harmonisierungsvorlage für eine Modernisierung des Sexualstrafrechts ausgesprochen, damals allerdings noch in einem relativ engen Rahmen. Konkret hat er damals vorgeschlagen, im Gesetz zu berücksichtigen, dass nicht nur Personen weiblichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können. Ich bin Ihrer Kommission für Rechtsfragen dankbar, dass sie im Januar 2020 das Sexualstrafrecht - auch auf meinen Antrag hin - vom Rest der Harmonisierungsvorlage abgetrennt hat. Ich glaube, dass dieser Weg dazu geführt hat, dass man die Diskussion wirklich gründlich führen und man sich auf die Delikte gegen die sexuelle Integrität konzentrieren konnte. Ich denke, dass das Resultat, das Ihnen heute vorliegt, ohne diese Abtrennung nicht möglich gewesen wäre. Wir beraten heute das Resultat der zweijährigen Arbeit, die Sie in der Kommission geleistet haben.

Der Bundesrat beantragt Eintreten auf die Vorlage. Wie Sie seiner Stellungnahme vom 13. April 2022 zum Bericht Ihrer Kommission für Rechtsfragen entnehmen können, stimmt er dem Entwurf - abgesehen von einer Ausnahme - zu. Der Bundesrat begrüsst die Ausdehnung des Tatbestandes der Vergewaltigung und die Einführung des Tatbestandes des sexuellen Übergriffs. Der Bundesrat unterstützt insbesondere den Verzicht auf das Nötigungselement in den Grundtatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung in den Artikeln 189 und 190 E-StGB. Es geht in der öffentlichen Debatte manchmal etwas vergessen, aber es ist das eigentliche Kernstück dieser Revision, dass es keine Nötigung braucht, damit auf eine Vergewaltigung erkannt werden kann. Es soll genügen, dass der Täter den ablehnenden Willen des Opfers vorsätzlich missachtet hat. Ich verzichte darauf, dies hier weiter auszuführen. Bei den Punkten, bei denen ein Minderheitsantrag vorliegt - das betrifft insbesondere die Minderheit Mazzone -, werde ich dann gerne die Sicht des Bundesrates ausführlicher darlegen.

Bevor Sie in die Detailberatung einsteigen, möchte ich aber auch davor warnen, dass man zu viele Erwartungen an diese Revision des Sexualstrafrechts schürt. Es geht also auch um das Erwartungsmanagement. Sexuelle Gewalt ist auch immer Ausdruck eines Machtgefälles. Die Fragen sind: Was kann man mit einer Revision des Sexualstrafrechts tatsächlich erreichen, und wie kann man es erreichen? Ich habe es erwähnt: Die Tatsache, dass das Nötigungselement nicht mehr vorhanden sein muss, ist schon ein Meilenstein - unabhängig davon, für welche Option man sich nachher mehrheitlich ausspricht. Ich denke, das ist der Kern der Revision, das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Ich habe verschiedene Gespräche mit Opfern geführt, mit Frauen, die die Einführung einer Zustimmungslösung wünschen. Diese Gespräche zeigten: Mit dieser Gesetzesänderung - unabhängig davon, für welche Lösung Sie sich entscheiden werden - ist die Arbeit nicht getan, sie ist nicht fertig. Viele Frauen wünschen sich, dass sie bei der Anzeigenerstattung und den Befragungen ernst genommen werden und dass es tatsächlich zu Verurteilungen kommt. Es ist schwierig, in diesen Bereichen über das materielle Strafrecht Verbesserungen zu erreichen. Deshalb habe ich gesagt, die Erwartungen dürften nicht so hochgesteckt sein.

Diese Revision ist ein wichtiger Schritt, aber sie wird namentlich Beweisschwierigkeiten bei Sexualdelikten als typische Vieraugendelikte nicht beseitigen. Man wird auch nicht umhinkommen - auch in Zukunft nicht -, Opfer und Täter [PAGE 391] mehrfach zu befragen. Und wie wir alle wissen, spielt sich die Mehrheit der sexuellen Übergriffe und Vergewaltigungen in einem Umfeld ab, in dem sich Täter und Opfer kennen, was natürlich eine schwierige Konstellation ist und eine gewisse Auswirkung auf das Anzeigeverhalten hat.

Vor allem aber kann es keine Verurteilungen geben, wenn die Opfer die Täter eben erst gar nicht anzeigen. Wenn wir wollen, dass die Opfer sich ernster genommen fühlen, dann müssen wir dafür sorgen, dass der Paradigmenwechsel, der jetzt bevorsteht, auf allen Stufen der Strafverfolgung ankommt und auch umgesetzt wird, von den polizeilichen Vorermittlungen über das Gerichtsverfahren bis hin zur Opferbetreuung.

Es braucht, ich habe es gesagt, mehr als eine Reform des Strafrechts. Für mich persönlich ist das nur eine Etappe. Ich werde deshalb ein Projekt zum Thema sexuelle Gewalt in Auftrag geben, wo es darum geht, in den Kantonen und bei den Strafuntersuchungsbehörden auch einmal eine Bestandesaufnahme zu machen: Wie werden die Opfer begleitet? Der Strafprozess sieht ja eigentlich eine besondere Begleitung vor. Wie werden sie befragt? Wie sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ausgebildet? Wie sieht es bei der Ausbildung der Polizei aus? Warum ist es so, dass es in gewissen Kantonen zu mehr Verurteilungen kommt als in anderen Kantonen? Diese Fragen - auch die Frage, ob es in gewissen Kantonen Best Practices gibt - möchte ich gerne in einem Projekt geklärt haben, begleitend zur Revision, die hier ihren Anfang nimmt. Und man kann da auch sehr gut an die Arbeiten, die bis anhin schon gemacht wurden, anknüpfen. Bei der Roadmap zu häuslicher Gewalt wurden schon Vorarbeiten geleistet, und dieses Projekt zum Thema sexuelle Gewalt kann gut darin integriert werden.

Mit diesen Worten habe ich eigentlich noch einmal betont, dass einerseits die Revision des materiellen Rechts wichtig ist, dass diese andererseits aber nicht alle Probleme löst, dass es eben daneben auch ein Begleitprojekt gibt und dass wir uns insbesondere auch Überlegungen dazu machen müssen, wie man Menschen besser begleiten, schützen und beraten kann, wenn sie Opfer eines Sexualdelikts geworden sind.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.