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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Artikel 53 Absatz 2 und Artikel 54 Absatz 2 hängen zusammen. Die Differenzierung nach Lehrdauer, wie sie in Artikel 14 Absätze 1 bis 3 beschrieben wird, ist auf jeden Fall falsch. Als Basis für die Zuteilung der Pauschalbeiträge gilt nicht die zwei- oder dreijährige Lehre. Es gelten auch nicht die Zahl der Neueintritte oder die voll- oder nur teilzeitschulischen Angebote, sondern es gilt einzig und alleine die Zahl der Lehrverhältnisse. Deshalb ist es richtig, dass wir an unserem früheren Beschluss festhalten. So viel zu Artikel 53 Absatz 2.