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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-08

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird. Insbesondere soll geprüft werden, ob bei den Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer der beruflichen Grundbildung die Dauer des bisherigen Aufenthaltes von fünf auf zwei Jahre herabzusetzen sei und ob auch junge Menschen einbezogen werden könnten, die die obligatorische Schule weniger als zwei Jahre oder gar nicht besucht haben.

In diesem Rat haben Sie Erfahrung mit solchen Vorstössen und Motionen; Sie haben schon einige davon behandelt. Ich erinnere daran, dass der Ständerat am 1. März 2021 eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates abgelehnt hat, die darauf abzielte, Asylsuchenden, die nach einer langen Verfahrensdauer abgewiesen werden, die Möglichkeit zu geben, ihre laufende Ausbildung abzuschliessen. Am 7. März 2022 wurde auch die Motion Grossen Jürg vom Ständerat abgelehnt. Sie verlangte, dass gut integrierte, aber abgewiesene Asylbewerber nicht zum Abbruch der Lehre gezwungen werden können. Unlängst zudem, im März 2022, haben Sie die Motion Markwalder angenommen, die im Ständerat aber noch nicht behandelt worden ist.

Die Motion, über die heute diskutiert wird, geht indes über die Motionen Grossen Jürg und Markwalder hinaus. Sie fordert vom Bundesrat, dass er den Zugang zur Berufsbildung nicht nur für abgewiesene Asylsuchende generell erleichtern soll, sondern auch für junge Sans-Papiers. Es sollen also die gesetzlichen Anforderungen an die Aufenthaltsdauer und die obligatorische Schulpflicht gelockert werden.

Sie wissen, dass das Asylgesetz in der Schweiz bezüglich der Aufenthaltsbewilligung für einen Härtefall eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren im Land vorsieht. Die Motion stellt nun zur Diskussion, dass diese fünfjährige Dauer auf zwei Jahre reduziert werden soll. Hier muss man sich einfach bewusst sein: Das hätte auch einen Einfluss auf alle anderen Asylsuchenden, denn die Beschränkung würde sich nicht allein auf Asylsuchende beziehen, die eine Berufsausbildung beginnen möchten. Letztlich will man ja alle Leute gleich behandeln. Würde man die Härtefallpraxis nun ändern, würde man andere ungleich behandeln. Das wäre schwierig. Es würde auch zu einer Ungleichbehandlung junger Asylsuchender und Sans-Papiers führen, die für einen anderen Zweck wie ein Studium eine Aufenthaltsbewilligung erhalten [PAGE 992] möchten. Für sie würden dann strengere Zulassungskriterien gelten.

Die Motion fordert auch eine Verkürzung oder eine Abschaffung der Voraussetzung der obligatorischen Schulzeit für junge Menschen in der Schweiz, die Zugang zu einer Berufsausbildung erhalten können. Das war damals aber der Wunsch des Gesetzgebers, weil man die Integration fördern wollte.

Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen, weil diese zu einer Ungleichbehandlung führen würde. Eine Ausweitung der Härtefallregelung, um abgewiesenen asylsuchenden Sans-Papiers den Zugang zur Berufsbildung zu erleichtern, würde nämlich zu einer Ungleichbehandlung nicht nur gegenüber anderen Sans-Papiers führen, die keine Berufsbildung absolvieren, sondern auch gegenüber jenen Ausländern, die sich an die Zulassungsbestimmungen halten. Eine allfällige Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf zwei Jahre für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei Härtefällen würde eine Änderung des Asylgesetzes voraussetzen, was sich auf die Asylsuchenden insgesamt auswirken würde.

Wir haben eine aktuelle Härtefallregelung. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich diese bewährt. Frau Widmer, glaube ich, hat darauf hingewiesen, dass hier nur wenigen Gesuchen stattgegeben wurde. Das hat natürlich damit zu tun, dass nur sehr wenige Jugendliche allein hier sind. In der Mehrheit der Fälle geht es dann um ganze Familien.