Bircher Martina · Nationalrat · 2022-06-08
Bircher Martina · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neu eingeführten Integrationsagenda besteht vonseiten des Bundes die Absicht, dafür die Zahlungen der Globalpauschale auf fünf Jahre zu kürzen. Begründet wird dieser Schritt mit den aktiveren Integrationsbestrebungen aufgrund ebendieser Integrationsagenda. Die Kürzung der Sozialhilfegelder wird die Gemeindeebene treffen, weil die Gemeinden von der Erhöhung der Integrationspauschale nicht direkt und finanziell höchstens mittelbar profitieren können.
Integration kann man jedoch nicht kaufen, sie ist vielmehr ein andauernder Prozess. In der Schweiz beteiligen sich alle Staatsebenen daran, insbesondere auch die Gemeinden und Städte. Der Bund ist hier temporär über die Integrationspauschale beteiligt. Zudem gibt es Kosten, welche die Gemeinden von Anfang an selber tragen müssen, beispielsweise im Zusammenhang mit der obligatorischen Schule oder mit Massnahmen im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts. In diesem Sinn sind die Kantone und Gemeinden die Restkostenträger unserer schweizerischen Asylpolitik.
Die Sozialhilfequote beträgt bei Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nahezu 90 Prozent. Der Druck auf die Sozialhilfe wird auch in Zukunft massiv zunehmen. Da sind die wirtschaftlichen Langzeitfolgen aus der Corona-Krise. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. So muss heute davon ausgegangen werden, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer länger als fünf Jahre in der Schweiz bleiben werden. Die Arbeitsintegration funktioniert mehr als nur harzig, obschon die Möglichkeit besteht, ab dem allerersten Tag in der Schweiz arbeiten zu können. Auch diese Sozialkosten werden früher oder später wohl den Gemeinden aufgebürdet. Aus staatspolitischer Sicht trägt die Bundesebene eine institutionelle und finanzielle Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen.
Die Motion verlangt, dass die Globalpauschale des Bundes während zehn Jahren und nicht nur während fünf bzw. sieben Jahren an die Kantone fliesst. Die Dauer von zehn Jahren eignet sich, da Kantone wie Luzern und Zürich diese Frist schon heute kennen. Die Zahlen zeigen, dass diese Kantone keine schlechtere Integrationsarbeit leisten als Kantone, welche die Globalpauschale nur während fünf oder sieben Jahren an die Gemeinden auszahlen.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion anzunehmen.