Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2022-06-08
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 147a geht es um die Einschränkung des Teilnahmerechts der beschuldigten Person. Ich bitte Sie hier, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und meine Minderheit zu unterstützen.
Der Hauptauslöser für die Revision der Strafprozessordnung war eine massvolle Einschränkung der Teilnahmerechte. Wenn wir hier nun nichts machen, verfehlen wir das Ziel der Revision. Unter den grössten Hindernissen für die Wahrheitsfindung im Rahmen der Strafverfahren steht an erster Stelle die Anwesenheit der Angeklagten während der Einvernahmen von Personen, die für das Verfahren wichtige Aussagen machen müssen. Da sich diese Personen oft stark unter Druck gesetzt oder gar bedroht fühlen, können ihre Aussagen gegen die anwesenden Angeklagten aus Angst vor Repressalien verfälscht sein, oder es wird komplett auf eine Aussage verzichtet. Für die Wahrheitsfindung im Strafverfahren sind aber gerade die erwähnten ersten Einvernahmen aller Beteiligten sehr wichtig, damit ein korrektes und faires Strafverfahren gewährleistet und die Interessen der Gesellschaft an einer korrekten Strafverfolgung erfüllt werden können. [PAGE 993]
Das Argument der Kommissionsmehrheit, wonach die Verfahrensrechte der Beschuldigten angesichts der starken Stellung der Staatsanwaltschaft nicht eingeschränkt werden dürfen, entspricht nicht der Realität. In der Praxis ist es schlicht und einfach so, dass bei fehlender Einschränkung der Teilnahmerechte Absprachen unter Mitbeschuldigten stattfinden und die Erforschung der materiellen Wahrheit eminent erschwert wird. Dies führt zu einer massiven Bevorteilung der Täter oder des Täters gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und schwächt indirekt die Stellung des Opfers und dessen Anspruch auf ein faires Strafverfahren erheblich. Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit und damit dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 255 Absatz 1bis bitte ich Sie, mit meiner Minderheit am Beschluss des Nationalrates festzuhalten: Von beschuldigten Personen kann auch eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, sie könnten weitere Verbrechen oder Vergehen begangen haben. Es ist ganz wichtig, für Sicherheit in unserem Land zu sorgen und Delikte rasch aufzuklären. Es kann nicht sein, dass die Hürden zur Erhebung der DNA so hoch gesetzt werden, dass bereits begangene Taten nie aufgeklärt werden können. Straftäter begehen selten nur einmal eine Straftat. Die meisten haben zuvor bereits mehrere Straftaten begangen, welche aber noch nicht aufgeklärt worden sind. Daher wäre es wichtig, von einer beschuldigten Person die DNA zu erheben und die Daten durch das System gehen zu lassen. Gibt es einen oder mehrere Hits, können Straftaten endlich aufgeklärt werden. Wenn es keine Hits gibt, kann das DNA-Profil wieder gelöscht werden.
Hören wir auf mit dem unnötigen Täterschutz, und sorgen wir für die Aufklärung von Taten! Die SVP-Fraktion wird die zwei erläuterten Minderheitsanträge unterstützen, denn die Sicherheit der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen, und Straftaten sollen rasch aufgeklärt werden.
Bei Artikel 222 Absatz 2 werden wir dem Antrag der Minderheit Lüscher - gemäss Ständerat - folgen. Es macht Sinn, dass nicht nur die verhaftete Person bei der Beschwerdeinstanz Entscheide über die Anordnung, die Verlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft anfechten kann. Vielmehr soll auch die Staatsanwaltschaft bei der Beschwerdeinstanz Entscheide über die Nichtanordnung, die Nichtverlängerung und die Aufhebung der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft anfechten können. Es führt zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung, wenn Täter bei[NB]dringendem[NB]Tatverdacht nicht zu früh wieder entlassen werden.
Bei Artikel 257 werden wir der Mehrheit unserer Kommission für Rechtsfragen folgen, also gemäss Ständerat stimmen. Die Bestimmung schliesst eine Lücke und wird in den Fällen angewendet, in denen bis zum Urteil kein DNA-Profil erstellt wurde, weil es zur Klärung der angezeigten Tat nicht nötig war. Hingegen könnte ein DNA-Profil bei konkreten Anhaltspunkten hilfreich sein, das heisst, wenn Vermutungen bestehen, dass Verbrechen oder Vergehen künftig Realität werden könnten.
Die SVP-Fraktion will keinen Täterschutz. Wir bitten Sie, auch in diesem Sinn zu stimmen.