Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-06-08
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08
Wortprotokoll
Ich danke dafür, dass auch ich als Kommissionssprecherin deutscher Sprache zu Beginn schon ein paar Ausführungen machen kann.
Die FK-N hat am 2. Juni, nachdem die Unklarheiten aufgetaucht waren, die Debatte zu den Nachträgen aufgenommen. Sie hat am letzten Donnerstag bereits eine Differenz ausgeräumt, jene bei der Arbeitslosenversicherung. Es liegt dort zwar noch ein Minderheitsantrag vor, aber die Kommissionsmehrheit schliesst sich ansonsten dem Ständerat an. In der Detailberatung kommen wir sicher noch einmal kurz darauf zu sprechen.
Wir beschlossen am Donnerstag, nachdem im Ständerat Unklarheiten bei den Krediten zur Impfstoffbeschaffung aufgetaucht waren, die Diskussion zu sistieren. Denn die Zahlenlage war unklar. Der Vorsteher des Departementes des Innern, Bundesrat Berset, informierte darüber, dass er eine Administrativuntersuchung eingeleitet hatte. Damals standen Befürchtungen im Raum, dass Verpflichtungen eingegangen worden waren, obwohl das Geld noch nicht vom Parlament gesprochen worden war. Wie hoch die Beträge waren und welche Auswirkungen das haben konnte, war damals unklar. Es wurde dann gesagt, man werde das über das Pfingstwochenende aufarbeiten und uns einen Bericht vorlegen.
Diesen Bericht haben wir gestern erhalten. Er wurde heute Morgen, nach der Kommissionssitzung, vom EDI veröffentlicht. Er ist also allen Mitgliedern dieses Rates und auch der Öffentlichkeit zugänglich. Wir haben am frühen Morgen über diesen Bericht und über die Frage, wie mit den Krediten weiterzufahren sei, diskutiert. Wir wussten, dass die Administrativuntersuchung läuft. Die Ergebnisse werden erst gegen Herbst erwartet. Ziel heute Morgen war es, diesen Bericht zu verstehen, die Versäumnisse zu beleuchten und dann die Kredite zu besprechen. Es gibt eigentlich drei Versäumnisse.
Das eine Versäumnis ist, dass 172 Millionen Franken im Nachtrag noch nicht vom Parlament bewilligt waren. Allerdings lag hier ein Verpflichtungskredit vor, also eine parlamentarische Willensäusserung. Bei der Bestellung ist der Vorbehalt des Budgetkredits dann doch nicht vollumfänglich gemacht worden. Mit der Administrativuntersuchung wird das noch detailliert aufgearbeitet und über die Konsequenzen informiert.
Das zweite Versäumnis ist technischer Natur. Hier war im Jahr 2020 zwar der Voranschlagskredit für Impfstoff in der Höhe von 318,7 Millionen Franken vorhanden, es wurde aber [PAGE 1015] nie ein Verpflichtungskredit dafür eingeholt. Das wird jetzt im Rahmen der Verpflichtungskredite im Nachtrag nachgeholt.
Das dritte Versäumnis, das in diesem Bericht dargelegt wird, lautet wie folgt: Die minutiösen Nachrechnungen und Nachforschungen, die vom BAG gemeinsam mit dem VBS und weiteren Experten und Expertinnen über das Wochenende gemacht worden sind, haben ergeben, dass für den Nachtrag zum Voranschlag nicht 314 Millionen Franken, sondern 234 Millionen Franken notwendig sind. Es gibt dort gewisse Reduktionen, weil Positionen im Bereich der Gebinde nach unten korrigiert werden können und weil festgestellt worden ist, dass ein Kredit in der Höhe von über 50 Millionen Franken bereits im Jahr 2021 genehmigt worden ist. Daher reduziert sich der notwendige Nachtragskredit auf 234,3 Millionen Franken.
Die Kommission hat dann verschiedene Anträge diskutiert. Als Mehrheitsantrag wird heute vorgelegt, dass man einerseits bei den Nachtragskrediten die 234,3 Millionen Franken gutheisst. Es gibt dort eine Minderheit Sollberger. Andererseits beantragt die Mehrheit der Kommission eine Reduktion des Verpflichtungskredites um 108 Millionen Franken auf 672 Millionen Franken, mit der Begründung, dass ein tieferer Betrag pro Impfdosis eingesetzt werden soll. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Verträge neu ausgehandelt werden müssen und nicht klar ist, welche Impfstoffmengen nächstes Jahr zur Verfügung stehen werden.
So weit zur Einführung. Wir werden nachher nochmals kurz Stellung nehmen.