preparatory:AB 302265
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-08
Wortprotokoll
Es geht hier nicht um ein neues Geschäft in dem Sinne, dass wir Ihnen etwas völlig Neues unterbreiten würden. Vielmehr geht es um die Erneuerung eines Währungshilfebeschlusses, der im Jahr 2023 abläuft. Wir beantragen Ihnen, diese Währungshilfe für fünf weitere Jahre zu verlängern.
Stabile Währungen sind für die Schweiz wie auch für alle anderen Länder der Welt von zentraler Bedeutung. Sobald Währungen ins Schwanken geraten, kann dies einen Dominoeffekt und damit theoretisch eine grössere Wirtschaftskrise auslösen. Die Schweiz möchte sich hier in diesem Bereich an der internationalen Währungshilfe weiterhin beteiligen. Ihr kommt im Rahmen des IWF, in dem wir eine Stimmrechtsgruppe führen, ein entsprechendes Gewicht zu. Es geht also darum, bei Störungen des internationalen Währungssystems einzugreifen. Gerade im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich Länder infolge Spekulation und Preissteigerungen in den Bereichen Energie, Nahrungsmittel usw. weiter verschulden müssen oder weiter verschulden werden, sodass Währungen in Krisensituationen geraten können.
In diesem Zusammenhang möchte ich etwas zur Ukraine-Krise sagen, das wir in der Kommission noch nicht berichten konnten: Einerseits hat der IWF der Ukraine einen Notkredit über 1,4 Milliarden Dollar gewährt. Es ist Teil eines Pakts zwischen der EU, den G-7-Staaten und der Weltbank, dass ein Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung geleistet und die humanitäre Hilfe gestützt wird. Die Schweiz hat diesen Notkredit ebenfalls unterstützt. Ein IWF-Programm für die Ukraine ist aufgrund der grossen Ungewissheiten, die zurzeit [PAGE 1028] bestehen, noch ausserordentlich schwierig zu umreissen. Aber der IWF wird zweifelsohne beim Wiederaufbau in der Ukraine gefragt sein; auch die Schweiz dürfte sich wohl daran beteiligen.
Gerade jetzt, infolge der Pandemie, die uns noch mit letzten Erschütterungen begleitet, und infolge des Kriegs in der Ukraine, stehen viele Länder vor grossen Herausforderungen, da die Energie- und Rohstoffpreise steigen. Aktuell - und das ist im Zusammenhang mit dem Währungshilfekredit etwas ausserordentlich - gibt es den Anwendungsfall der Währungshilfe bezüglich der ukrainischen Flüchtlinge in der Schweiz. Wir sind daran und versuchen zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank und anderen europäischen Banken, hier eine Lösung zu finden.
Ukrainische Flüchtlinge sollen ihre Währung in der Schweiz in Schweizerfranken tauschen können. Vorgesehen ist, dass das bis zu 10[NB]000 Griwna - das ist die ukrainische Währung - möglich sein soll, was rund 350 Schweizerfranken entspricht. Wir ermöglichen also, dass ukrainische Flüchtlinge mit Bargeld Schweizerfranken erwerben können; wir ermöglichen diesen Tausch. Das müssen wir dann mit der ukrainischen Nationalbank wieder entsprechend abwickeln. Sollte sich aus diesem Bargeldtausch, der eine Unterstützung für ukrainische Flüchtlinge darstellt, ein Verlust ergeben - wir schätzen, dass der Tausch in der Schweiz maximal 20 Millionen Franken ausmachen würde -, wäre das dann der Schweizerischen Nationalbank abzugelten.
Sie sehen hier also sozusagen ein aktuelles Anwendungsbeispiel für Soforthilfe für ukrainische Flüchtlinge, die somit sofort über etwas Bargeld verfügen können. Das gleiche System, das wir angestossen haben, wird jetzt auch in der EU diskutiert. Ich denke, dass wir es demnächst abschliessen können.
Insgesamt ist dieser Währungshilfebeschluss ein stabilisierender Faktor in einer Welt, die von Krise zu Krise taumelt. Er hilft der Schweiz als Exportland und hilft auch, die Schweiz zu stabilisieren.
Ich bitte Sie, wie das schon gesagt wurde, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.