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Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-09

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 1bis ist die Frage zu stellen, weshalb es für diesen Zweck einen eigenen Absatz braucht. Absatz 1bis fängt wie folgt an: "Unter Berücksichtigung der gleichen Grundsätze [...]". Für die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten gelten also die gleichen Grundsätze wie für den Gebietsansatz. Herr Fässler hat sie als Hürden bezeichnet. Dann heisst es in Absatz 1bis weiter: "[...] können die Kantone besondere Gebiete bestimmen [...]". Das ist ja der Gebietsansatz. Wenn die Kantone nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten zur Wohnnutzung umnutzen wollen, können sie das mit dem Gebietsansatz ohne Weiteres im Rahmen eines Projekts machen. Sie können auch ohne Weiteres - das ist sogar gewünscht - kantonale Richtlinien vorsehen.

Wir müssen deshalb schon sehr genau hinschauen und uns fragen: Weshalb soll trotz diesen vielen Möglichkeiten, die die Kantone mit dem Gebietsansatz haben, die Formulierung "nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten zur Wohnnutzung" separat im Gesetz verankert werden? Wenn wir das machen, erweckt das den Eindruck, dass darauf fokussiert wird, dass dieser Artikel eine spezielle Bedeutung haben soll - das ist das Problem.

Dieser Artikel war ja in der Vernehmlassung, man wollte ihn testen. Aus der Vernehmlassung kam zurück, dass die Landwirtschaftsverbände einen verstärkten Druck erwarten, wenn man das so fokussiert formuliert. Alle Schutzorganisationen haben gesagt, es werde sehr, sehr schwierig, wenn man so darauf fokussiere. 17 Kantone haben sich ablehnend geäussert. Befürwortend geäussert haben sich nur einige Wirtschaftsverbände und der Kanton Wallis. Das ist die Situation.

Also nochmals: Was man hier will, ist mit dem Gebietsansatz ohne Weiteres möglich. Wenn Sie das zusätzlich noch so explizit ins Gesetz schreiben, dann verhindern Sie das, was Sie möchten. Sie werden grossen Widerstand wecken. Sie werden den Anschein erwecken, dass es hier nur darum geht. Es geht zwar auch darum, aber alles soll gleichwertig sein, und die Kantone sollen die Möglichkeit haben, das zu tun. Dafür braucht es aber diesen Absatz nicht. Im Gegenteil, er wird jeden Konsens verhindern.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, Absatz 1bis nicht einzufügen.