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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich kann bestätigen, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Ihre Kommission wollte nicht ein zusätzliches Erfordernis aufstellen, sondern das Konzentrationsprinzip kodifizieren, das heute schon gilt und das auch verfassungsmässig vorgegeben ist. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sollten möglichst räumlich konzentriert erstellt werden. Das ergibt sich auch aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag der haushälterischen Bodennutzung.

Ihre Kommission sagt, dass wir hier eigentlich nur das festhalten wollen. Der Bundesrat hat diese Haltung auch unterstützt. Wenn das jetzt den Eindruck erweckt hat, dass es in die gegenteilige Richtung geht, dann muss ich sagen: Das wäre weder im Sinne der Kommission noch im Sinne des Bundesrates.

Vielleicht kann man jetzt in den Materialien zur Beratung dieses Gesetzes festhalten, dass man am heutigen Prinzip auch dann nichts ändern will, wenn Sie den Einzelantrag Salzmann annehmen. Es ist kein Rückschritt, sondern heute geltende Praxis, dass dieses Konzentrationsprinzip gilt. Ich denke, dass man mit der Annahme dieses Einzelantrages mehr Klarheit schaffen kann. Niemand will Unklarheit schaffen.

In diesem Sinne können Sie den Einzelantrag Salzmann annehmen. Mit den Äusserungen des Kommissionssprechers und des Bundesrates sollte hier eigentlich genügend Klarheit herrschen.