Lexipedia

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2022-06-09

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Ich vertrete hier gerne die Minderheit Fischer Roland, die Artikel 2a streichen möchte.

Der Ständerat hat Artikel 2a neu eingefügt und will damit gesetzlich festhalten, dass Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich nicht benachteiligt werden. Das ist nachvollziehbar und selbstverständlich sehr sympathisch. Sanktionen sind aber primär dann wirksam, wenn sie international koordiniert, abgestimmt und gleich angewendet werden. Schweizer Unternehmen können und sollen bei international abgestimmten Sanktionen weder besser noch schlechter behandelt werden. Alles andere widerspräche im Kern dem Sinn und Zweck der eigentlichen Vorlage und der Sanktionspolitik.

Der Antrag der Mehrheit steht also erstens in Widerspruch zum Kern der Vorlage. Es ist Aufgabe des Bundesrates, für die korrekte Umsetzung der Sanktionen zu sorgen. Sanktionen sind, wie aktuell im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, von übergeordnetem Interesse, und wenn Schweizer Unternehmen davon betroffen sind, ist das im einzelnen Fall selbstverständlich bedauerlich, aber im Sinne eines übergeordneten Interesses in einer angespannten internationalen Lage, wie wir sie beispielsweise jetzt haben, leider zu akzeptieren.

Zweitens widerspricht dieser Zusatz dem eigentlichen Zweck der Gesetzesänderung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, nämlich im Sinne der Neutralität handeln zu können. Wenn die Schweiz eigenständig Sanktionen auf andere Länder ausweitet, die z. B. von der EU nicht in der gleichen Art mit Sanktionen belegt worden sind, dann schafft sie automatisch eine gewisse Ungleichbehandlung für Schweizer Unternehmen, um die Wirksamkeit sicherzustellen und um die Neutralität einzuhalten. Dann kann mit diesem Zusatz, mit Artikel 2a, die Vorlage respektive diese Minirevision, wie sie uns heute vorliegt, gar nicht mehr korrekt umgesetzt werden. Im aktuellen Zusammenhang z. B. dürfen von Schweizer Unternehmungen keine Waffen aus der Ukraine importiert werden, während Unternehmungen aus der EU das problemlos tun könnten. Das war die Ausgangslage bei dieser Gesetzesvorlage. Somit würden wir aus höheren neutralitätspolitischen Gründen eben automatisch eine gewisse Ungleichbehandlung in Kauf nehmen. Artikel 2a steht also in Widerspruch zum eigentlichen Kern der ursprünglichen Absicht des Gesetzes.

Drittens könnte dieser Artikel unbeabsichtigt die Folge haben, dass ein falsches Signal ausgesendet wird, dass nämlich die Schweiz Sanktionen primär so auslegen will, dass sie wirtschaftlich zu ihren Gunsten ausfallen. Das sollten wir vermeiden, gerade auch, wenn wir auf unsere Geschichte schauen.

Der vom Ständerat eingefügte Artikel ist in dieser Formulierung also widersprüchlich, unlogisch und kann der Schweiz schaden.

Ich möchte Sie daher bitten, die Minderheit Fischer Roland zu unterstützen.