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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich kann mich hier kurz halten. Die Minderheit I ist wie die Mehrheit damit einverstanden, dass in Zukunft die Fleischimportkontingente grundsätzlich versteigert werden. Überwachte öffentliche Märkte tragen jedoch zur Markttransparenz bei. Es ist also gerechtfertigt, einen Teil der Zollkontingentsanteile der Rinder- und Schafgattung an die Inlandleistungen zu binden. Dies gewährt die Aufrechterhaltung dieser Märkte. Heute gibt es 120 Marktorte [PAGE 1237] im Berg- und deren 20 im Talgebiet. Rund 20 Prozent des in unserem Land geschlachteten Rindviehs stammen von diesen öffentlichen Märkten. In der Kommission haben wir unter Mithilfe der Verwaltung versucht, Lösungen zu finden, welche die Zukunft dieser Märkte bei einem Versteigerungssystem der Importkontingente sichern.

Unser Minderheitsantrag beinhaltet zwei Dinge: Zum einen wollen wir auch die bestehenden Viehmärkte im Talgebiet belassen. Denn es gibt keinen Grund dafür, dass nicht auch diese bestehenden Märkte, die vorwiegend im kleinstrukturierten Milchwirtschaftsgebiet des Mittellandes und vor allem auch der voralpinen Hügelzone stattfinden, beibehalten werden sollen. Es macht keinen Sinn, dass die Tiere aus dem Talgebiet an die überwachten Märkte ins Berggebiet geführt werden.

Die Entwicklung der Agrarpolitik in ihrer Gesamtheit zeigt zudem in eine Richtung, in der die Berggebiete stark mit öffentlichen Beiträgen unterstützt werden, während die Gebiete in der voralpinen Hügelzone weit weniger staatliche Unterstützung erfahren dürften, obwohl auch sie praktisch ausschliesslich auf die Rindviehhaltung beschränkt bleiben.

Wenn man schon grossmehrheitlich das System der Versteigerung wählt, ist es sachlich gerechtfertigt, 10 Prozent an die Inlandleistungen aller überwachten Märkte zu binden. Folglich müsste bei Annahme unseres Minderheitsantrages korrekterweise auch Artikel 50 angepasst werden, was nicht geschehen ist. Es müsste auch dort "von öffentlichen Märkten" heissen, unter Weglassung des Begriffes "Berggebiet".

Wenn wir das System der Versteigerung wählen und wenn wir beipflichten, dass es nach wie vor öffentliche Märkte geben soll, dann ist es gerechtfertigt, 10 Prozent zu wählen, um die öffentlichen Märkte wie gesagt auch im Talgebiet aufrechtzuerhalten.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen, wenn Sie zum System der Versteigerung wechseln wollen.