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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-06-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-14

Wortprotokoll

Die Motion, über die wir sprechen, gibt dem Bundesrat zwei Aufträge:

1.[NB]Er soll in der Direktzahlungsverordnung im Abschnitt über die Tierwohlbeiträge die Ausrichtung eines angemessenen, nach Tiergattung abgestuften Beitrags für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen einfügen.

2.[NB]Gleichzeitig und ergänzend soll er dem Parlament eine Vorlage zu einer entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen unterbreiten.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 8 zu 4 Stimmen, diese Motion anzunehmen.

Am 25. November 2018 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die sogenannte Hornkuh-Initiative mit rund 55 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Wie kommt nun Ihre Kommission dazu, so kurz nach dieser Volksabstimmung eine Motion, die auf den ersten Blick ähnlich lautet, gutzuheissen?

Nach einer eingehenden Debatte darüber in der Kommission gibt es drei Gründe für diesen Antrag auf Annahme.

Das ist zunächst ein formaler, aber nicht unwichtiger Grund: In der Volksabstimmung war ein wesentliches Argument gegen die Hornkuh-Initiative, dass die Hörner von Kühen nicht in die Verfassung gehören; das ist ein valables Argument. In einer Voto-Umfrage nach der Abstimmung hat immerhin ein Fünftel der an der Umfrage Teilnehmenden gesagt, dass das für sie ein wichtiges Argument gewesen sei: Hörner gehören nicht in die Verfassung.

Die Motion, die wir heute vor uns haben, löst dieses Problem nun stufengerecht. Es ist nicht mehr eine Verfassungsänderung vorgesehen, sondern lediglich eine Änderung der Direktzahlungsverordnung des Bundesrates. Damit ist schon mal ein formelles Hindernis beseitigt worden.

Der zweite Grund ist folgender: Von einem Teil der Landwirte ist bei der Hornkuh-Initiative ins Feld geführt worden, dass entsprechende Mittel bei anderen Direktzahlungsbedürfnissen fehlen würden, wenn nun ein relativ erheblicher [PAGE 518] Direktzahlungsbeitrag für den hier beschriebenen Zweck verwendet würde. Die Motion hat diesem Argument dadurch Rechnung getragen, dass, ich habe es Ihnen gesagt, in einem zweiten Teil der Bundesrat dann aufgefordert wird, den Zahlungsrahmen im Direktzahlungsrecht zu erhöhen. Wir sprechen von einem Betrag von ungefähr 20 Millionen Franken.

Die Motion will von einem moderaten Beitrag pro Grossvieheinheit ausgehen. Ursprünglich war ja die Rede von einem Hörnerfranken. Dieser Franken hätte geheissen: 1 Franken pro Tag und Kuh. Wenn man das ernst genommen hätte, wären das über 100 Millionen Franken gewesen. Die Motion ist aber jetzt so formuliert, dass sie nicht an diesen Franken pro Tag gebunden ist, sondern eine moderate Erhöhung zur Folge hätte. In der Kommission, auch vonseiten der Verwaltung, ist dieser Betrag auf 20 Millionen Franken berechnet worden. Das landwirtschaftliche Gegenargument, das Direktzahlungsargument, ist eigentlich durch die Motion auch beseitigt.

Ich komme schliesslich zum dritten Argument, das ja eigentlich ethisch, wenn Sie so wollen, das entscheidende Argument ist: Es ist in der Kommission unbestritten geblieben, dass die Enthornung den Tieren Schmerzen verursacht und in dem Sinne das Tierwohl reduziert - für einen Zweck, über den man durchaus streiten kann. Es ist in der Kommission der Vergleich mit dem Coupieren von Hundeschwänzen gemacht worden. Das ist eine ähnliche Situation, das verursacht auch Schmerzen, ohne ersichtlichen wirtschaftlichen Zweck. Es ist in der Kommission auch ein fast philosophisches Argument vorgebracht worden, nämlich das folgende: Hat der Mensch das Recht, Tieren Schmerzen zuzufügen, einfach so, und das Tier letztlich zu einem Objekt zu degradieren, das einfach den Bedürfnissen des Menschen entsprechen soll? Darf er Tiere so formen, dass sie einfach möglichst gut als Fleisch- oder Milchlieferanten benutzt werden können?

Nun ist unbestritten, dass auch in unserer Gesellschaft Tiere geschlachtet und Tierprodukte verwendet werden - zum Essen, um Leder herzustellen oder für ähnliche Bedürfnisse. Das ist auch unbestritten. Die Tierzucht und das Schlachten von Tieren werden natürlich dadurch nicht verboten. Aber was die Motion zumindest möchte, ist, dass man das Tier als Kreatur achtet und ihm nicht unnötig Schmerzen zufügt, einfach, weil es den Menschen besser passt.

Mit diesen drei Erwägungen beantrage ich Ihnen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Kommission, die Motion gutzuheissen.