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Brändli Christoffel · Ständerat · 2002-12-11

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-11

Wortprotokoll

Ich habe eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Zuerst die gute Nachricht: Mit den jährlichen Beiträgen von 5 Millionen Franken, die im Zusammenhang mit InnoTour vorgesehen sind, kann ein gutes Programm fortgesetzt werden. Gleiches gilt für die Verbesserung beim Hotelkredit mit jährlichen Darlehen von 20 Millionen Franken, und mit der Qualitätsoffensive hoffen wir, qualitativ etwas zu erreichen. Zusammenfassend: 7 Millionen Franken à fonds perdu, 20 Millionen Darlehen jährlich. Die Stossrichtung stimmt: Innovation, Infrastrukturverbesserung und Qualitätsverbesserung.

Nun zur schlechten, weniger erfreulichen Nachricht: Gleichzeitig wird vonseiten des Bundesrates - ich verweise auf letzte Woche - die Aufhebung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer auf das Jahr 2007 beantragt. Das ist eine massive Steuererhöhung, die mit der Erhöhung der Sätze eine Grössenordnung von sage und schreibe 200 Millionen Franken annimmt. Man kann natürlich nicht so tun, als ob wir hier Tourismusförderung betreiben, wenn wir zwar 7 Millionen Franken à fonds perdu investieren, gleichzeitig aber 200 Millionen Franken mehr Steuern in Aussicht stellen. Diese 200 Millionen mehr Steuern bedeuten für die Hotellerie eine Reduktion des Kreditvolumens bei den Banken in der Grössenordnung von 2 Milliarden Franken. Das ist keine kohärente Politik; man kann so nicht politisieren!

Sie werden mir sagen, das sei eine Sache der Finanzordnung. Aber überlegen Sie sich einmal, was Investoren in [PAGE 1281] diesem Zusammenhang tun: Wenn Sie einem Hotelier mit 40 Betten heute sagen, er werde in vier Jahren 50 000 Franken mehr Steuern zahlen, wird dieser nicht investieren. Solche Signale darf man nicht aussenden! Man kann natürlich darüber diskutieren, ob man den Sondersatz aufheben soll, aber dann muss man ernsthaft darüber diskutieren, die Hotellerie zum reduzierten Satz zu besteuern. Wenn der reduzierte Satz bei 5 oder 6 Prozent liegt, sollte man versuchen, diesen reduzierten Satz zusammenzuführen, aber sicher nicht den Sondersatz aufheben und zum Maximalsatz belasten, weil das auch in unseren Konkurrenzländern nicht so gemacht wird.

Ich kenne ja die Artikel 18, 19, 36 des Mehrwertsteuergesetzes und weiss, dass es nicht so ist, dass nur der Tourismus von reduzierten Sätzen profitiert: Sie finden solche auch im Bereich des Gesundheitswesens, des Sports, in der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche, in gewissen Bereichen des Geld- und Kapitalverkehrs, der Immobiliengeschäfte sowie der Reisebürobranche, die heute mit dem reduzierten Satz von nur 2,3 Prozent besteuert werden. Wenn wir gleich lange Spiesse wie die EU-Länder haben wollen, müssen wir auch in dieser Steuerfrage eine tourismusfreundliche Politik betreiben, sonst nützen die erwähnten Bemühungen, die wir hier machen, natürlich nichts. Die Tourismuspolitik des Bundes muss dann gemessen werden, wenn wir auch die Steuerfrage geklärt haben.

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