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Rösti Albert · Nationalrat · 2022-06-14

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, Artikel 50a, "Sonderprogramm zum Ersatz von Heizungsanlagen", zu streichen. Es geht ja hier um ein Förderprogramm für neue Heizungsanlagen. Ich habe es in Bezug auf meinen vorangehenden Minderheitsantrag bereits erwähnt: Dieses Förderprogramm bindet Gelder, die wir besser für die Alternative, nämlich zur Stromproduktion, nutzen würden.

Wir geben hier also Geld aus, damit jemand anstelle einer Ölheizung eine Wärmepumpe installiert. Unser Kollege Wasserfallen hat hier schon mit einer Frage kundgetan, dass wir im Moment Lieferschwierigkeiten haben, die Installateure eigentlich massiv ausgelastet sind, hier gar kein Flaschenhals besteht und nicht zu wenige Ölheizungen ersetzt werden. Vielmehr stellt sich doch die Frage, mit welchem Strom diese Wärmepumpen dereinst betrieben werden. Wir haben nun mal die Situation, dass wir knappe Mittel haben und - das ist immer so - eine Auswahl treffen müssen. Es ist jetzt vielleicht etwas weit gegriffen, wenn ich sage, welch grosse Herausforderungen wir im finanziellen Bereich haben. Aber trotzdem, es geht hier um jährlich 200 Millionen Franken, das ist ein grosser Betrag.

In einigen Kreisen sagt man, die zusätzlichen Militärausgaben seien nicht finanzierbar. Ich denke, wir haben noch viele weitere grosse Herausforderungen: die Beseitigung der Heiratsstrafe und die Diskussion um den Eigenmietwert. Von der linken Seite vernehme ich die Diskussion um die Prämienverbilligungen; hier spricht man im Zusammenhang mit einer Initiative von 5 Milliarden Franken. Wir haben den Mantelerlass zum Energiegesetz, der einiges an zusätzlichen Fördermitteln braucht. Da kann ich einigem sogar zu einem [PAGE 1170] wesentlichen Teil zustimmen, doch ich meine, es braucht eine Konzentration.

Die Verwendung von jährlich 200 Millionen Franken für den Heizungsersatz ist nun einfach verschleudertes Geld. Wir wissen, dass auch im bestehenden Gebäudeprogramm sehr viele Mitnahmeeffekte entstehen. Man ersetzt die Heizung, weil man sowieso eine Abschreibung hat, sie sowieso ersetzen muss, und nimmt dann gerne noch die staatliche Subvention in Empfang; man hätte die Heizung wahrscheinlich sowieso ersetzt.

Ich stelle heute vielfach fest, dass dann, wenn der Entscheid kommt, wenn die Abschreibung getätigt ist und eine Heizung ersetzt wird, in einem ganz grossen Anteil der Fälle eine Wärmepumpe installiert wird. Grund ist die heutige Entwicklung, vor der niemand von uns die Augen verschliesst. Es braucht kein zusätzliches Förderprogramm. Ich habe wirklich die Befürchtung, dass wir am Schluss überall Elektrofahrzeuge haben und Wärmepumpen installieren, dass wir dann aber keinen Strom haben, um diese zu betreiben, bzw. dass sie mit Strom aus Gaskraftwerken betrieben werden oder dass man in Deutschland die Kohlekraftwerke laufen lässt, weil es nicht anders geht. Dann ist die CO2-Bilanz gegenüber heute sogar negativ.

Es ist also wirklich falsch, wenn wir dieses Geld so verwenden. Entsprechend bitte ich Sie in aller Kürze, die Artikel 50a, 50b und 52a des Energiegesetzes zu streichen. Sie passen, dies zum Abschluss, auch nicht in dieses Gesetz. Wir schaffen in diesem Gesetz den Rahmen für zukünftige Gesetze, welche die Massnahmen für die Zeit nach dem CO2-Gesetz, das noch kommt und bis 2030 gelten wird, festlegen werden. Wir werden irgendwann nach dem Inkrafttreten des nächsten Gesetzes wiederum diskutieren, wie es weitergehen soll. Eine konkrete Massnahme zur Förderung des Heizungsersatzes passt einfach nicht in dieses Programm.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie dem Minderheitsantrag zur Streichung der Artikel 50a, 50b und 52a EnG folgen.