Ettlin Erich · Ständerat · 2022-06-15
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ich starte mit einer Frage, die ich auch gleich selber beantworte: Ist diese Reform notwendig? Meine überzeugte Antwort ist: Ja, sie ist notwendig.
Dafür sprechen drei Gründe, die auch in der Botschaft abgebildet sind und die ich um etwas aktuellere Zahlen angereichert habe:
1.[NB]Wir haben ein demografisches Problem. Da erzähle ich Ihnen ja nichts Neues. Die Lebenserwartung steigt. Das ist zwar schön und kein demografisches Problem, aber dadurch steigt natürlich auch die Rentenbezugsdauer. Mehr Altersjahre ergeben längere Rentenphasen, was wiederum den Druck auf das Ansparkapital erhöht. Im Jahr 2019 hatten Männer bei der Geburt eine Lebenserwartung von 81,9 Jahren, die Frauen eine von 85,6 Jahren. Nur schon seit 2009 hat sich die Lebenserwartung um 2,1 Jahre bei den Männern bzw. um 1,2 Jahre bei den Frauen erhöht. Das ergibt längere Renten. Zudem hatten sich diese Zahlen zwischen 1999 und 2009 um 3 Jahre bei den Männern bzw. um 1,9 Jahre bei den Frauen erhöht.
Im Alter von 64 bzw. 65 Jahren ist die entscheidende Frage: Wie lange lebt man noch, wenn man in diesem Alter in Rente geht? Zwischen 2009 und 2019 hat sich die verbleibende Lebenserwartung bei den Männern von 18,8 auf 22 Jahre und bei den Frauen von 20 auf 22,7 Jahre erhöht. Die Zahlen sind eindrücklich: Gemäss Botschaft des Bundesrates wird die Lebenserwartung von 65-Jährigen in den folgenden Jahren zunehmen. Innerhalb von zehn Jahren rechnet der Bundesrat bei beiden Geschlechtern mit einer Zunahme um mehr als ein Jahr. Es besteht hier eine klare Tendenz. Das ist die Demografie.
2.[NB]Die Verzinsung: Wir haben ja einen Hauptschwerpunkt in der Vorlage, das ist der Umwandlungssatz, der heute im Obligatorium - und nur darüber sprechen wir - 6,8 Prozent beträgt. Dieser Satz beinhaltet bei der heutigen Lebenserwartung eine Verzinsung von 4,8 Prozent. Das heisst, langfristig müssen die Kassen eine Rendite von 4,8 Prozent erreichen. [PAGE 548] Schaffen sie das nicht, wird umverteilt. Dann zahlen die aktiven Versicherten für die Pensionierten.
Zu dieser Umverteilung - das ist dann die Konsequenz der Verzinsung - gibt es einen Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK). Dieser Bericht der OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2021 schätzt, wie die Umverteilung seit dem Jahr 2014 in etwa aussieht. Die OAK stellt fest, dass zwischen 2014 und 2021 45,3 Milliarden Franken von den aktiven Versicherten zu den Rentenbeziehenden umverteilt wurden. Das sind durchschnittlich 5,7 Milliarden Franken pro Jahr. Nun höre ich, dass man sagt, 2021 seien es nur noch 0,2 Milliarden Franken gewesen. Aber das ist natürlich das beste Anlagejahr seit Langem, und ich glaube, es ist kein Referenzjahr. Nur schon die Zahlen, die wir für 2022 sehen, zeigen, dass das nicht so bleiben wird. Es ist ein ausserordentliches Jahr, das wir nicht als Massstab nehmen sollten.
3.[NB]Neben Demografie, Verzinsung und damit Umverteilung gibt es etwas, das jeweils nicht erwähnt wird: Es geht um die Modernisierung und die Anpassung des BVG. Das BVG beruht auf den Erfahrungen mit dem Arbeitsmarkt der Achtziger- oder sogar, würde ich sagen, der Siebzigerjahre. Wir haben mittlerweile den Gender Pension Gap, und eine Modernisierung ist aufgrund der neuen Arbeitsformen - Stichworte sind Teilzeitbeschäftigung, Geringverdiener usw. - dringend notwendig.
Seit 2005 die 1. BVG-Revision in Kraft getreten ist, sind die Parameter im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge nicht mehr angepasst worden. 2010 wurde eine Vorlage, die sich auf die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes beschränkte, in der Volksabstimmung mit grossem Mehr abgelehnt. Auch das letzte Projekt, die Altersvorsorge 2020, welche die AHV und die berufliche Vorsorge reformieren sollte, ist im September 2017 von Volk und Ständen abgelehnt worden; das muss ich Ihnen ja nicht in Erinnerung rufen. Deshalb hat man zwei Pakete daraus gemacht: Über die AHV 21 werden wir im September abstimmen, und die Reform BVG 21 haben wir vor uns.
Was kann und sollte man im BVG anpassen? Es gibt im BVG verschiedene Kernelemente, die jetzt immer wieder auftauchen werden.
Es geht um die Eintrittsschwelle. Jetzt werde ich technisch; es tut mir leid, es lässt sich nicht vermeiden, technisch zu werden. Die Eintrittsschwelle betrifft den Jahreslohn. Liegt man darüber, ist man obligatorisch versichert, liegt man darunter, ist man nicht obligatorisch versichert. Die Eintrittsschwelle beträgt heute 21[NB]510 Franken.
Dann gibt es den Sparbeginn. Ab diesem Altersjahr beginnt man zu sparen. Heute liegt der Sparbeginn bei 25 Jahren.
Der Koordinationsabzug ist eine Grösse, die man etwa dreimal erklären muss. Das ist der Betrag, der vom Lohn abgezogen wird, wenn jemand obligatorisch versichert ist. Denn im Bereich des Koordinationsabzugs ist man nicht versichert. Der Koordinationsabzug beträgt heute 25 095 Franken, er ist also relativ hoch. Man muss schon viel verdienen, um überhaupt einen versicherten Lohn zu haben.
Dann gibt es den minimal koordinierten Lohn. Dieser beträgt heute 3585 Franken. Das ist der Mindestlohn, den man versichert. Man versichert nicht ab 2 Franken, das wäre verwaltungstechnisch sinnlos.
Noch zu den Altersgutschriften: Wie viel zahlt man auf dem Lohn? Zahlen heisst, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Heute haben wir vier Stufen nach Alter: 7 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, und die ältesten Versicherten bezahlen bis zur Pensionierung Beiträge in der Höhe von 18 Prozent.
Der Mindestumwandlungssatz, ich habe es gesagt, beträgt heute 6,8 Prozent. Das gilt nur für das BVG-Obligatorium. Wie viele sind nur im BVG-Obligatorium versichert? Gemäss Botschaft sind ungefähr 12 Prozent aller Versicherten rein im Obligatorium versichert, ungefähr 12 Prozent. Weitere etwa 20 Prozent sind im Überobligatorium, aber stark vom Mindestumwandlungssatz betroffen; diese sind also leicht über dem Obligatorium versichert.
Zur Veranschaulichung nach all diesen Zahlen: Mit einem maximal koordinierten Lohn von 60[NB]435 Franken und ohne Verzinsung wird heute gemäss Botschaft ein Kapital von 302[NB]000 Franken angespart. Wenn jemand also immer den Maximallohn hatte und immer versichert war, hat er ohne Verzinsung ein Kapital von 302[NB]000 Franken. Das ergibt eine Altersrente von 20 548 Franken im Jahr. Das sind Zahlen aus der Botschaft. Mittlerweile sind diese vielleicht ein bisschen höher.
Der Bundesrat legt in der Botschaft ein Modell vor, das zu einem Kapital von 335[NB]000 Franken und einer Altersrente von 20[NB]000 Franken führen würde. Der Bundesrat hat also mit anderen Sätzen und anderen Massstäben versucht, das gleiche Kapital und etwa die gleiche Rente zu erreichen.
Der Bundesrat hat vom 13. Dezember 2019 bis zum 29. Mai 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt und darin folgende Schwerpunkte aufgeführt: den Mindestumwandlungssatz, den Rentenzuschlag, den Koordinationsabzug - Letzteren wollte er halbieren und den Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent senken; der Rentenzuschlag basiert auf dem Sozialpartnerkompromiss - und die Altersgutschriften, die er geändert hat.
Ich liste die Werte auf: Der Bundesrat bleibt bei der Eintrittsschwelle, wie sie aktuell ist. Er halbiert aber den Koordinationsabzug und erzeugt damit höhere versicherte Löhne. Der Mindestumwandlungssatz wird auf 6,0 Prozent gesenkt, und die Altersgutschriften - das war immer unbestritten - senkt er auf 9 und 14 Prozent. Es gibt also nur noch zwei Stufen, und vor allem gilt: Bei älteren Versicherten sind es nicht mehr 18 Prozent, sondern nur noch 14 Prozent. Das ist ja auch ein Anliegen, das immer wieder geäussert worden ist.
Dann hat der Bundesrat den Sozialpartnerkompromiss in die Vernehmlassung geschickt. Der Sozialpartnerkompromiss sieht vor, dass man als Übergangsmassnahme bei 15 Jahrgängen je nach Alter Zuschläge von 200, 150 oder 100 Franken pro Monat macht. Die Ältesten - zwischen 60 und 65, da würde ich dazugehören - erhalten 200 Franken pro Monat, die zweite Altersstufe erhält 150 Franken und die dritte 100 Franken. Ab dem 16. Jahrgang würde der Bundesrat dann je nach Bedürfnis anpassen; da ist er offen. Es ist im Prinzip aber nicht beendet.
Diese Übergangsmassnahmen würden gemäss Sozialpartnerkompromiss und Bundesrat mit 0,5 Prozent auf den AHV-pflichtigen Löhnen mit einer Obergrenze von 860[NB]000 Franken finanziert werden. Das war die Idee, und Sie sehen, dass das ein sozialer Ausgleich ist. Höhere Lohnbeiträge sind zu zahlen, obwohl das BVG eigentlich darauf beruht, dass jeder für sich selber spart, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf das jeweilige Konto einzahlen und dass nicht Beiträge von anderen Versicherten dazukommen. Das wäre dann eine Umverteilung oder ein sozialer Ausgleich. Es gibt Kriterien dafür. Ich würde dann bei der Detailberatung dazu kommen.
In der Vernehmlassung gab es kritische Äusserungen. Gemäss Botschaft hat sich sogar ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmer kritisch geäussert. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, so steht es in der Botschaft, lehnt den Rentenzuschlag gemäss Sozialpartnerkompromiss ab. Dieser Sozialpartnerkompromiss hat in der Vernehmlassung also schon viel Gegenwind erfahren. Trotzdem hat der Bundesrat diesen mit der Botschaft vom 25. November 2020 übernommen und so für die Beratung ins Parlament gegeben. Die Ziele, die der Bundesrat verfolgt, sind: das Rentenniveau sichern - ich habe die Zahlen erwähnt, das wäre mit seinem Entwurf erreicht -; die Finanzierung stärken, das wäre auch erreicht; die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und damit insbesondere von Frauen verbessern.
Der Nationalrat als Erstrat hat die Vorlage anlässlich dreier Lesungen in seiner Kommission beraten, und sowohl die Kommissionsmehrheit wie auch der Nationalrat selber haben den Sozialpartnerkompromiss abgelehnt. Die Gründe dafür lauteten, dass es ein Giesskannenprinzip wäre, dass in die Selbstständigkeit der Vorsorgeeinrichtungen eingegriffen würde und dass der Sozialpartnerkompromiss, also der über die Löhne finanzierte Zuschlag, systemfremd wäre. Der Nationalrat ist aber trotzdem auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 126 zu 66 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. [PAGE 549]
Die wichtigste Anpassung, die der Nationalrat vorgenommen hat, ist die Senkung der Eintrittsschwelle auf 12[NB]548 Franken. Das ist ein grosser Schritt gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Dadurch werden schon viel tiefere Löhne versichert. Mit dieser Anpassung, durch die Senkung der Eintrittsschwelle, kommen 320[NB]000 obligatorisch Versicherte neu hinzu, also 320[NB]000 zusätzlich Versicherte, und es werden bei 140[NB]000 Versicherten zusätzliche Einkommen versichert.
Der Nationalrat hat den Sparbeginn auf 20 Jahre gesenkt - gemäss Entwurf des Bundesrates liegt er bei 25 Jahren -, und er hat, wie der Bundesrat, den Koordinationsabzug auf 12[NB]548 Franken halbiert. Der minimal koordinierte Lohn wurde aufgehoben; das sind aber Details. Die Beitragssätze von 9 und 14 Prozent waren unbestritten. Das war auch in Ihrer Kommission so.
Dann hat der Nationalrat noch etwas eingeführt, er wollte etwas für die Teilzeit- und die Mehrfachbeschäftigten tun: Er hat eine zwingende Zusammenrechnung von Teilzeiterwerbstätigkeiten vorgesehen. Das heisst, wenn man an drei Orten beschäftigt ist und dort je 10[NB]000 Franken verdient, dann würde das gemäss Nationalrat zwingend zusammengerechnet. Man läge dann bei 30[NB]000 Franken und damit über der Eintrittsschwelle und wäre folglich obligatorisch versichert. Das ist das Wichtigste.
Ausserdem ist die Mehrheit des Nationalrates bei den Übergangsmassnahmen vom Entwurf des Bundesrates abgerückt und zu einem Anrechnungsmodell übergegangen; das ist auch das, was wir hier diskutieren werden. Beim Anrechnungsmodell ist es nicht so wie beim Entwurf des Bundesrates, der allen, also 100 Prozent der in Rente gehenden Personen, einen Zuschlag gibt; gemäss Bundesrat kriegen alle diesen Zuschlag. Beim Nationalrat dagegen kommen nur diejenigen in den Genuss von Zuschlägen, die von der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent betroffen sind. Nur diese kriegen einen Zuschlag, weil das eben angerechnet wird. Alle anderen, die nicht betroffen sind und für die diese Senkung keine Auswirkungen auf die Rentenberechnung hat, kriegen keinen Zuschuss.
Im Gegensatz zum Bundesratsmodell, das 100 Prozent der Rentner einen Zuschlag gewährt, erhalten gemäss Nationalratsmodell nur 35 bis 40 Prozent der Versicherten bzw. der Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag. Ich habe es gesagt: Rein obligatorisch versichert sind etwa 12 Prozent, knapp darüber sind 20 Prozent versichert - das sind etwa jene, die man als "Betroffene" bezeichnen kann.
Im Nationalrat wurde festgestellt, dass das Bundesratsmodell keine Lösung für die Mehrfachbeschäftigten bieten würde und dass sein Ausgleichsmodell die Umverteilung verstärken würde, anstatt sie zu senken.
Diese Vorlage haben wir in der SGK-S am 20. Januar 2022, am 17. Februar 2022, am 28. März 2022 und am 26. April 2022 beraten. Das waren vier lange Sitzungen. Wir sind mit Anhörungen gestartet: Dort waren der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail Suisse, die Branchenorganisation Asip und der Schweizerische Versicherungsverband anwesend. An einer weiteren Sitzung haben wir dann noch die SODK angehört.
Was haben wir getan? Natürlich nicht nichts, sondern einiges. Wir haben viele Berichte erhalten. Es gab schon viele Berichte im Nationalrat, und wir haben noch ein paar dazu verlangt. Insgesamt haben wir 34 Berichte erhalten - ich kann mir also fast keine Frage vorstellen, die wir nicht geklärt hätten. Die Berichte waren teilweise sehr ausführlich. Wir haben sie uns immer erklären lassen. Wir stellten Fragen dazu, und es gab Antworten. Es ging um Themen wie die altersunabhängigen Altersgutschriften - Stichwort Einheitssatz; das haben wir geprüft und geklärt -, die Reduktion der Quersubventionierungen und die Massnahmen für die Übergangsgeneration mit verschiedenen Varianten. Es ging weiter um Themen wie die Varianten zur Anpassung des Sparprozesses - soll man mit 20 oder 25 Jahren anfangen? - und vor allem um Versicherungsfragen, auch um eine Versicherung für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte; dieses Thema hat uns stark beschäftigt.
Wir haben zu Beginn der Beratung einstimmig Eintreten beschlossen, das war nie ein Thema. Dann haben wir die Lesungen so vorgenommen, dass wir keine Konzeptberatungen gemacht, sondern die einzelnen Artikel durchberaten haben. Die Frage ist immer, ob man konzeptweise oder einzeln beraten soll. Sie werden das dann sehen, wenn wir durch die Fahne gehen.
Zuerst haben wir die Beratung in drei Themenbereiche unterteilt: Ein Thema waren die Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten. Soll man Beschäftigungen obligatorisch zusammenrechnen und versichern? Dann sind es die Eintrittsschwelle und Elemente des Sparprozesses - Sparbeginn, Koordinationsabzug, Altersgutschriften. Ein Schwerpunktthema waren ferner Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration. Ich habe gesagt, dass wir ausführlich diskutiert haben.
Die Umverteilung von Jung zu Alt war ein grosses Thema. Ich möchte das im Eintretensvotum festhalten: Wenn man für die Zukunft eine permanente Tiefzinsphase annimmt, geht die Umverteilung vor der BVG-Reform zulasten der jüngeren Generation mit Jahrgängen ab 1973, und zwar in der Höhe von 36 Milliarden Franken, so haben wir uns sagen lassen. Das würde so weitergehen. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent verringert sich diese Umverteilung immerhin um 8 Milliarden Franken, löst sich aber nicht vollständig auf.
Der Effekt des Bundesratsmodells bewirkt ein Mehr an Umverteilung von 32 Milliarden Franken; das wäre der Nettobarwert 2023. Mit dem Bundesratsmodell würde die Umverteilung gesteigert. Aber das ist gewünscht, wir haben gesagt, es sei eine soziale Umverteilung.
Das zweite Szenario geht von einem temporären Tiefzins aus. Das heisst, irgendwann hört es mit dem Tiefzins auf, dann kommt ein höherer Zins, und man geht von steigenden Zinsen aus. Dann kehrt sich das Bild, und es gibt eine Umverteilung zugunsten der jüngeren Generation, weil diese dann auf ihrem Kapital mehr Zinsen hätte, die Rentner aber mit 6,0 Prozent in Rente gegangen sind. Das würde mit der Senkung von 6,8 auf 6,0 Prozent noch verstärkt werden, das ist klar.
Die grösste Differenz in der Umverteilung wird der Rentenzuschlag und dessen Finanzierung ausmachen. Indem wir beim Rentenzuschlag den Modellentscheid fällen, entscheiden wir auch über die Umverteilung. Das ist nichts Neues, das ist einfache Mathematik. Die Umverteilung gemäss Nationalratsmodell wäre kleiner, das ist kein Thema.
Ein weiteres Thema waren die Tieflöhner. Das war ein grosses Anliegen Ihrer Kommission: Wie können wir die Tieflöhner besser versichern? Auch der Nationalrat hat hier grosse Diskussionen geführt. Er hat am Schluss diese zwingende Zusammenrechnung aufgenommen. Man kann feststellen: Wenn man zu tiefe Einkommen versichert, dann ist das mit viel Verwaltungsaufwand verbunden und fast nicht durchführbar. Die Frage stellt sich dann, ob es sich überhaupt lohnt, mit einem hohen Verwaltungsaufwand eine kleine Rente zu versichern. Das hat der Nationalrat auch diskutiert.
Wir haben sogar Modelle mit einer ganz tiefen Eintrittsschwelle von z. B. 2300 Franken diskutiert. Das würde zu komischen Resultaten führen. Wir haben ein Beispiel mit einem Jahreslohn von 5000 Franken berechnen lassen. Das ergibt im Alter eine monatliche Rente von 54 Franken. Man rechnet damit, dass die Verwaltungskosten pro Person zwischen 200 und 300 Franken liegen. Deshalb haben wir das verworfen; das würde gar nichts bringen. Das gäbe mehr Verwaltungsaufwand als Rente, und die Menschen, welche die Versicherungsbeiträge zahlen würden, sähen den Sinn nicht ein. Kommt hinzu, dass bei so tiefen Renten die Gefahr besteht, dass diese aufgrund der Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen ins Leere fallen.
Zur freiwilligen Versicherung bei mehreren Beschäftigungen unter der Eintrittsschwelle: Heute - das haben wir auch diskutiert - sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Arbeitnehmenden zu versichern, dafür ist die Auffangeinrichtung da. Jetzt ist die Frage, ob man sie dazu verpflichten soll. Aber auch das ist mit grossem Aufwand und unklaren Verhältnissen verbunden, z. B. was die Informationsverpflichtung angeht: Wer informiert, dass man noch andere Arbeitsverhältnisse hat? Wer versichert dann? Ist es ein Arbeitgeber? [PAGE 550] Welcher Arbeitgeber? Oder ist es die Auffangeinrichtung? Soll man sie dazu verpflichten?
Der Nationalrat hat sich die gleichen Fragen gestellt und hat am Schluss, wie wir auch, festgehalten, dass es für Tieflöhner und Mehrfachbeschäftigte im Prinzip das Einfachste wäre, wenn man die Eintrittsschwelle senken und den Koordinationsabzug reduzieren würde. Das ist das Einfachste, dann würden eben Hunderttausende neu in die Versicherungspflicht kommen, und das würde ihre Renten verbessern.
Dann stellt sich die generelle Frage, welche Stellschrauben man verändern will. Soll man die Eintrittsschwelle senken? Soll man den Beginn des Sparprozesses früher ansetzen? Soll man den Koordinationsabzug senken? Das waren Fragen, die uns beschäftigten.
Der Nationalrat möchte im Verhältnis zum Bundesrat mehr ändern. Er hat den Koordinationsabzug halbiert, die Eintrittsschwelle auf 12 548 Franken reduziert und den Beginn des Sparprozesses auf 20 Jahre festgelegt.
Ihre Kommission wird Ihnen vorschlagen, für den Beginn des Sparprozesses beim Altersjahr 25 zu bleiben. Die Mehrheit der Kommission möchte die Eintrittsschwelle auf 17 208 Franken senken, also nicht auf 12 548 Franken - es ist ein Mittelweg -, und den Koordinationsabzug im Verhältnis zum AHV-Lohn bestimmen. Der Koordinationsabzug entspricht dann 15 Prozent des AHV-Lohns. Dies führt dazu, dass tiefere Löhne höhere versicherte Lohnanteile haben. Also macht auch Ihre Kommission mehr als der Bundesrat; aber ich würde mal sagen, sie macht es anders als der Nationalrat. Da wir über die betreffenden Bestimmungen einzeln abstimmen werden - wir haben kein Konzept -, wird es allenfalls Differenzen bei einzelnen Bestimmungen geben. Ich werde die einzelnen Bestimmungen dann jeweils begründen, wenn wir dazu kommen.
Jetzt zu den "Kosten", die wir mit dieser Reform verursachen: Ich muss die Kosten hier in Anführungszeichen setzen. Welches sind die "Kosten"? Es sind die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Das Geld kommt nicht vom Himmel oder von irgendeinem Dritten, und es steckt auch nicht hinter einem Baum. Es kommt von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. Immer wenn wir von hohen Kosten und tiefen Kosten sprechen, geht es am Schluss um die Beiträge dieser beiden Gruppen. Das ist ja auch so in der Verfassung festgehalten.
Ich vergleiche die Kosten kurz miteinander, das ist wichtig: Der Kostenvergleich ist enorm schwierig. Wir haben uns damit schwergetan. Wir haben jeweils die Kostenvergleiche angesehen. Da wurden die Durchschnitte pro Jahr bis 2032 ausgewiesen, aber das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Es kommt darauf an, ob ein Modell ewig läuft oder ob es 15 Jahre läuft, wie zum Beispiel das Nationalratsmodell, das einen Kapitalzuschuss vorsieht und nach 15 Jahren ausläuft. Insofern hat man für den Kostenvergleich den Ansatz des kapitalisierten Methodenvergleichs gewählt. Ich wende diesen kapitalisierten Methodenvergleich für die Jahre bis 2045 an.
Nehmen wir die Kosten von 2024 bis 2045 - das wäre[NB]die[NB]Umsetzung einer optimistischen Variante der BVG-Reform -, und versuchen wir, diese mit einer einheitlichen Berechnungsmethode zu vergleichen. Das Amt hat die Kosten natürlich durchgerechnet. Bei diesem Vergleich kommt der Bundesrat auf 29,7 Milliarden Franken, der Nationalrat auf 9,1 Milliarden Franken, die Mehrheit der SGK-S auf 25,2 Milliarden Franken. Das sind die Kosten, die die Massnahmen gemäss Beilagen - Sie haben sie erhalten - kapitalisiert ausmachen. Die einzelnen Massnahmen, also die Senkung der Eintrittsschwelle, des Sparbeginns und des Koordinationsabzuges, haben immer auch ein Preisschild. Das können Sie den entsprechenden Berichten entnehmen. Wir haben alle Berichte im Internet öffentlich gemacht, sie sind also für jedermann einsehbar, nicht nur für uns.
Dann komme ich zu einem Punkt, der während der Beratung in der Kommission diskutiert wurde, hier jetzt aber nicht vorliegt: Es gab Anträge, die darauf abzielten, auch Gelder der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur Finanzierung beizuziehen. Es standen verschiedene Varianten im Raum, so etwa der Ansatz, über die Minuszinsen der SNB zu gehen. Wir haben dieses Vorgehen auf seine Verfassungsmässigkeit prüfen lassen. Da in der Bundesverfassung vorgesehen ist - ich vereinfache jetzt, ich bin kein Jurist -, dass die berufliche Vorsorge durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert wird, wäre es nicht verfassungsmässig, wenn wir im Gesetz auch eine Finanzierung durch die Nationalbank vorsehen würden. Das würde eine Verfassungsänderung brauchen. Es ist nämlich nicht vorgesehen, dass auch der Bund oder jemand anderes mitfinanziert. Das wäre aber der Fall, wenn SNB-Gelder über den Bund fliessen würden.
Jetzt liegt uns ein Einzelantrag vor. Was er verlangt, haben wir in der Kommission nicht besprochen. Deshalb kann ich auch keine Ausführungen dazu machen. Immerhin beruhen die Berechnungen, die dem Einzelantrag zugrunde liegen, auf einer Systematik, wie sie in verschiedenen Berichten und verschiedenen Varianten zuhanden der Kommission jeweils zutage traten. Es ist für uns also nichts Neues, das so zu berechnen und zu sehen, was es bezogen auf die Kosten und auf zusätzlich versicherte Personen heissen würde.
Nach diesen Beratungen haben wir dann, anders als der Bundesrat und anders als der Nationalrat, diese Vorlage, die Ihnen jetzt vorliegt, in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Ich bitte Sie, die Beratung der Vorlage weiterzuverfolgen, die entsprechenden Details jeweils noch genau anzuschauen und die BVG-Reform, die wirklich dringend nötig ist, am Schluss anzunehmen.