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Feri Yvonne · Nationalrat · 2022-06-15

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

Wir haben uns vor etwas mehr als zwei Jahren bereits einmal mit der Forderung befasst, die Effizienz der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz zu steigern. Damals wurde der parlamentarischen Initiative in der ständerätlichen Kommission keine Folge gegeben, weshalb sie zurückgezogen worden ist. Heute setzen wir uns wieder mit der Forderung nach mehr Effizienz bei der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz auseinander, da Kollege Glarner, wie wir gehört haben, den Vorstoss nochmals eingereicht hat. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Mehr Effizienz bei der Gesundheitsförderung - das tönt doch gut. Wir sind uns sicherlich einig, dass Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitsressourcen und -potenziale der Menschen in unserem Land bestmöglich auf die Zielgruppen abgestimmt, wirksam und eben auch effizient sein sollten. Wir müssen uns jedoch die Frage stellen, wie die Effizienz tatsächlich gesteigert werden kann.

Die parlamentarische Initiative, die wir jetzt diskutieren, will die Effizienz über die Begrenzung des finanziellen Beitrags an die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz steigern. Mit der vorgeschlagenen Deckelung der Gesamteinnahmen der Stiftung auf 20 Millionen Franken würden die finanziellen Mittel der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz um 50 Prozent reduziert. Mit einer solchen Reduktion der finanziellen Mittel gelingt die anvisierte Effizienzsteigerung sicherlich nicht, im Gegenteil: Eine solch massive Budgetreduktion würde zwangsläufig zu einem Abbau der gesundheitsfördernden Leistungen führen.

Mit Prävention und Gesundheitsförderung lassen sich hohe Gesundheitskosten und viel krankheitsbedingtes Leid verhindern. Sie haben sicherlich persönlich auch die Erfahrung gemacht, dass es Ihnen bessergeht, wenn Sie sich regelmässig bewegen, sich gesund ernähren und über erfolgreiche Strategien zur Stressbewältigung verfügen. Sicherlich haben Sie auch festgestellt, dass es gar nicht so einfach ist, einen gesundheitsfördernden Lebensstil im Alltag konsequent umzusetzen. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz leitet uns zielgruppengerecht an, uns im Alltag gesund zu verhalten, indem sie uns informiert, sensibilisiert und motiviert.

Für die wichtige Arbeit der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz bezahlen wir alle jeweils 4 Franken und 80 Rappen jährlich. Die Krankenversicherer erheben unseren Beitrag; so will es das Krankenversicherungsgesetz. Diese gesicherte Finanzierung erlaubt es der Stiftung, langfristig planen und sich auf ihre Kernaufgaben fokussieren zu können, weil sie kein aufwendiges Fundraising betreiben muss.

Das Gesetz überträgt der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz inhaltlich und finanziell eine grosse Verantwortung. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass die Stiftung sorgfältig beaufsichtigt wird. Für die Aufsicht sind gemäss Gesetz das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für Gesundheit zuständig. In Artikel 20 Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes heisst es nämlich: "Das EDI übt die Aufsicht über die Tätigkeit der Institution aus. Budgets, Rechnungen und Rechenschaftsbericht sind dem BAG zur Genehmigung vorzulegen." Es obliegt damit dem Bund, die Effizienz der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz regelmässig und sorgfältig zu überprüfen, für die Kontrollfunktion genügend Ressourcen zu reservieren und einen allfälligen Optimierungsbedarf mit dem Stiftungsrat zu diskutieren.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen aus den soeben dargelegten Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Investieren wir Geld in die Prävention und Gesundheitsförderung, um Krankheiten und damit verbundene Kosten zu verhindern, so, wie das der Stiftungsrat auch tun möchte.