Suter Gabriela · Nationalrat · 2022-06-15
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Die Krankenkassenprämien steigen seit Jahren, während die Löhne stagnieren. Zwischen 1996 und 2008 betrug der jährliche Anstieg durchschnittlich 4 Prozent. Dadurch hat die Belastung für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen massiv zugenommen. Eine vierköpfige Familie zahlt mittlerweile sicher über 1000 Franken Prämien pro Monat. Die Initiative verlangt etwas ganz Moderates: Niemand soll mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen. Heute ist es so, dass die durchschnittliche Belastung bei 14 Prozent liegt. Im Kanton Aargau, aus dem ich komme, betrug sie 2019 sogar 18 Prozent. Das ist skandalös, und das müssen wir schleunigst ändern.
Deshalb sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.
Bei allen anderen Sozialversicherungen werden die Prämien solidarisch finanziert, über Steuern oder über einkommensabhängige Beiträge. Bei den Krankenkassenprämien hingegen ist das anders. Egal, ob man 60[NB]000 oder 300[NB]000 Franken im Jahr nachhause bringt, ob man Sachbearbeiterin oder Oberärztin ist - die Prämie ist gleich hoch, denn Krankenkassenprämien sind Kopfprämien. Dieses Kopfprämiensystem ist nicht sozial. Die Versicherten werden sehr unterschiedlich stark belastet.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative setzt bei der Kostenverteilung an und sorgt für den nötigen sozialpolitischen Ausgleich. Heute beteiligen sich die Kantone sehr unterschiedlich an den Gesundheitskosten. Das Prämienverbilligungssystem ist ebenfalls sehr uneinheitlich geregelt. Es gibt Kantone, die mit der Prämienverbilligung knausern, und andere, die bereits das volle Ausmass ausschöpfen. Mit der Initiative sorgen wir dafür, dass es keine Rolle spielt, in welchem Kanton man wohnt. Man hat anteilsmässig immer den gleichen Anspruch auf Prämienverbilligung.
Stossend am heutigen System ist, dass immer mehr Geld aus dem Prämienverbilligungstopf für Personen eingesetzt werden muss, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen. Dieses Geld fehlt nämlich bei der ordentlichen Prämienverbilligung, die eigentlich für Familien, Paare und Einzelpersonen mit tiefen und mittleren Einkommen vorgesehen ist. Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe sind hingegen Sozialleistungen, sie haben mit der ordentlichen Prämienverbilligung nichts zu tun. Die ordentliche Verbilligung der Krankenkassenprämien ist ein Ausgleich zur ungerechten Kopfsteuer, die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet, ein Ausgleich, den das Parlament bei der Einführung des Obligatoriums explizit als Kompromiss gewollt hat.
Im Herbst droht uns bereits ein weiterer wuchtiger Prämienschock. Bis zu 10 Prozent sollen die Prämien steigen. Zudem schwächt der Krieg in der Ukraine die Kaufkraft. Wir müssen die Menschen entlasten. Der indirekte Gegenvorschlag ist immerhin ein erster Schritt. Er beseitigt aber die ungerechten Verhältnisse zwischen den Kantonen nicht. Darum braucht es die Initiative.
Ich bitte Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.