de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-06-16
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Ich kann mit den Schlussbetrachtungen nahtlos an das anschliessen, was der Bundesrat soeben auch nochmals gesagt hat. Das System der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist ein Kernthema in dieser Diskussion. Gestern wurde immer wieder gesagt, das System der Kopfprämien sei unsozial und unseriös. Es wurde sogar gesagt, es sei skandalös. Auch namens der Kommission muss ich Sie schon daran erinnern, dass das so natürlich nicht korrekt ist. Seit der Schaffung der OKP ist umstritten, wie die Grundversorgung in der Gesundheit finanziert werden soll. Bundesrat und Parlament haben sich mehrfach und deutlich dafür ausgesprochen, dass grundsätzlich alle eine gleiche Prämie zahlen, unabhängig von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen. Es findet aber sehr wohl ein sozialer Ausgleich statt: Die Kantone sind verpflichtet, die Prämienverbilligung jenen zu zahlen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben; diese Leistung wird zusätzlich mit der Kinderprämienverbilligung für Familien in unteren und in mittleren Einkommensklassen ergänzt. Versicherungstechnisch berechnet, sind diese Prämien auch eine Solidarität hinsichtlich der Geschlechterfrage, hinsichtlich der Jungen und Alten, hinsichtlich der Gesunden und Kranken. All das haben wir in dieses System eingebaut.
Ich muss Ihnen noch die aktuellen Zahlen zur Prämienverbilligung in der Schweiz kommunizieren, damit das dann korrekt im Amtlichen Bulletin aufzufinden ist. Ich entnehme diese einem im Mai 2022 publizierten Bericht des BAG über die Wirksamkeit der Prämienverbilligung. Darin steht, dass im Jahr 2020 rund 2,4 Millionen Personen in der Schweiz eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) bezogen. Das entspricht einer Bezugsquote von immerhin 28 Prozent der Bevölkerung. Zusätzlich haben in diesem Prämienverbilligungssystem 404[NB]000 Personen Ergänzungsleistungen und 308[NB]000 Personen Sozialhilfe bezogen.
Die Ausgaben für die IPV betrugen im Jahr 2020 insgesamt 5,5 Milliarden Franken. Davon finanzierten die Kantone im Durchschnitt 48 Prozent, wobei grosse Unterschiede zwischen den kantonalen Finanzierungsanteilen bestanden. Die Pro-Kopf-Ausgaben für die IPV lagen je nach Kanton zwischen 374 und 1048 Franken. Bis ins Jahr 2011, das war in der Diskussion gestern auch noch wichtig, folgten die Pro-Kopf-Ausgaben für die IPV dem Prämienanstieg. Einzig in den Jahren zwischen 2011 und 2017 stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben für die IPV weniger stark als die OKP-Prämien pro Kopf. Das wurde aber wieder korrigiert. Seit 2018 hat eine Trendumkehr stattgefunden. Die Pro-Kopf-Prämien sind in dieser Periode wieder weniger stark gestiegen als die Ausgaben für die IPV. [PAGE 1235]
Die Initiative will nun diese Mittel in der IPV zusätzlich erhöhen. Es geht um nochmals 5,5 Milliarden Franken. Davon hätte der Bund 4,5 Milliarden und die Kantone 1 Milliarde Franken zusätzlich beizutragen. Das bedeutet in diesem System der Ergänzung zwischen den steuergeldfinanzierten und den prämienfinanzierten Anteilen in der Grundversorgung der Gesundheit konkret eine Verlagerung zu den Steuerzahlern. Deshalb ist es eine Umverteilung, und deshalb ist es - man kann es drehen, wie man will - eben keine Lösung für das Problem der steigenden Gesundheitskosten, sondern eine Symptombekämpfung.
Die Variante der Kommission will dieses Sozialziel aufnehmen, aber nicht auf Bundesebene, sondern auf kantonaler Ebene. Der Mindestbeitrag der Kantone an die Prämienverbilligung soll zudem klarer berechnet werden. Wir haben verschiedene Anträge dazu. Konkret geht es um die Fragen, ob wir die Verlustscheine der Kantone und die Prämienverbilligung für die Ergänzungsleistungsbeziehenden in die Berechnung einbeziehen oder nicht.
Der Bundesrat schlägt vor, die Verlustscheine nicht einzubeziehen, die Prämienverbilligung für Ergänzungsleistungen aber einzubeziehen. Das bedeutet konkret 490 Millionen Franken an zusätzlichen Kosten für die Kantone. Die Minderheiten de Courten und Aeschi Thomas wollen beide Elemente einbeziehen, was bei den Kantonen noch zu Mehrkosten von 110 Millionen Franken führen würde.
Die Mehrheit der Kommission will die Verlustscheine einberechnen, die Prämienverbilligung jedoch nicht, was insgesamt 2,2 Milliarden Franken ausmacht: 1,3 Milliarden Franken zusätzliche Kosten beim Bund und 920 Millionen bei den Kantonen. Würde man beide Elemente nicht in diese Berechnung einbeziehen, wären es im Übrigen 2,6 Milliarden Franken, je 1,3 Milliarden für Bund und Kantone.
Die Minderheit Gysi Barbara zur Prämien-Entlastungs-Initiative beantragt dem Rat die Ja-Empfehlung zur Volksinitiative. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass dieses Anliegen nur auf die Finanzierung der Prämienverbilligung abzielt und nicht auf die Kostenentwicklung bei der Gesundheitsversorgung. Sie lehnte diesen Antrag deshalb mit 18 zu 7 Stimmen ab. Der Antrag der von Herrn Glarner vertretenen Minderheit de Courten für Nichteintreten auf den Gegenvorschlag beruht auf der Argumentation, dass weder die Initiative noch der Gegenvorschlag das Problem lösen würde. Die Kommissionsmehrheit ist anderer Ansicht und hat den von der Minderheit aufgenommenen Antrag mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Die Minderheitsanträge I (Aeschi Thomas) und II (de Courten) wurden jeweils mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Es ging dort um die vorhin erwähnten Einbezüge der Verlustscheine oder der IPV für die Ergänzungsleistungsbezüger in die Berechnung.
Bei der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 84 geht es um die Erfassung der Personendaten im KVG. Herr Aeschi beantragt Ihnen hier, dass auch die Personendaten zur Staatsbürgerschaft mit einbezogen werden. Die Kommission lehnte das mit 16 zu 7 Stimmen ab.
Zum Schluss will ich noch erwähnen, dass wir, gestützt auf die Annahme des indirekten Gegenvorschlags seitens der SGK-N, dem Plenum beantragen, gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes einer Fristverlängerung bis zum 3.[NB]Oktober 2023 zuzustimmen.
Schliesslich hat die SGK auch noch die Petition 17.2018, "Für einkommensabhängige Krankenkassenprämien", behandelt. Die Kommission hat diese Petition zur Kenntnis genommen und sie damit gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt.