von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2022-06-16
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Am 15. Juni 2021 hat Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger die parlamentarische Initiative 21.457, "Stopp dem Greenwashing", eingereicht. Die Kommission hat die am 15.[NB]Juni 2021 eingereichte parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 3. Februar dieses Jahres vorberaten.
Die Initiative verlangt ein Verbot des sogenannten Greenwashings. Dabei preisen Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen tatsachenwidrig als klimafreundlich oder klimaneutral an. Das Verbot soll in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgehalten werden.
Die Initiantin begründet ihre Initiative mit der Verpflichtung der Schweiz, ihre Treibhausgasemissionen zu senken und bis 2050 die CO2-Neutralität zu erreichen. Dazu müssten alle Wirtschaftsakteure einen Beitrag leisten. Der Markt müsse die Bemühungen der Unternehmen und Dienstleister zur Senkung ihrer Emissionen richtig anerkennen. Die Begriffe, die bei diesen Bemühungen Verwendung finden, müssten anerkannt und vertrauenswürdig sein, damit Konsumentinnen und Konsumenten, die ihren ökologischen Fussabdruck verringern möchten, Entscheidungen auf seriöser Grundlage treffen können.
Um dies zu erreichen, müsse der Bundesrat Werbebotschaften verbieten, welche die Kundschaft täuschen, indem Produkte zu Unrecht und auf täuschende Art als klimaneutral oder als ohne negative Folgen für das Klima angepriesen werden. Skrupellose Unternehmen würden diese "Greenwashing" genannte Methode anwenden. Nicht nur würden dadurch die Kundinnen und Kunden in die Irre geführt, auch gegenüber den Konkurrenzfirmen würde man sich dadurch einen ungebührlichen Vorteil verschaffen. Deshalb sei in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe i UWG eine Ergänzung einzufügen: "Unlauter handelt insbesondere, wer: die Beschaffenheit, die Menge, die CO2-Bilanz oder -Neutralität des Produkts, den Verwendungszweck, den Nutzen, die Gefährlichkeit oder die Auswirkungen auf das Klima von Waren, Werken oder Leistungen verschleiert und dadurch den Kunden täuscht." [PAGE 1246]
Die Vertreter der Verwaltung wiesen darauf hin, dass es sich dabei primär um ein Umweltthema handle, das in der Umweltschutzgesetzgebung behandelt werden sollte. In diversen Gesetzen, zum Beispiel im Landwirtschaftsgesetz, gibt es Regelungen, welche die Konsumentenschaft vor Täuschungen bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen schützen und Sanktionen enthalten. Die vorgeschlagene Ergänzung scheine nicht mit dem strafrechtlichen Legalitätsprinzip vereinbar zu sein, weil sie nicht präzise genug sei. So sei der Begriff "Auswirkungen auf das Klima" kein messbares Kriterium, das sanktionierbar wäre. Das allgemeine Täuschungsverbot existiert im UWG bereits. Die Konkretisierung eines Produktes als besonders ökologisch oder umweltfreundlich müsse im Umweltschutzgesetz geregelt werden.
Auch die Regelung in der EU wurde von der Verwaltung erwähnt. Dort würden Umweltanliegen und auch Greenwashing prioritär behandelt. Es sei nicht bekannt, dass Umweltanliegen in den Ländern der EU in einem Gesetz wie dem UWG geregelt würden. Das Schweizer Recht sei mit der entsprechenden EU-Richtlinie ziemlich kompatibel. Die allgemeinen Irreführungstatbestände seien in den EU-Staaten anwendbar; in der Schweiz ist dies in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und i UWG geregelt. In der Schweiz werde der Begriff "umweltfreundlich" mit der Methode der Ökobilanz objektiviert.
Die Befürworter erwähnten die vollumfängliche und korrekte Information der Kundschaft. Transparenz sei also nötig. Es dürfe nicht sein, dass Unternehmen ihre Produkte zu Unrecht als klimafreundlich anpreisen können. Unternehmen, welche täuschen wollen, würden so erfasst. Untersuchungen würden zeigen, dass es sich um eine weitverbreitete Praxis handle. Es solle nur das Kriterium der Klimafreundlichkeit zusätzlich ins UWG aufgenommen werden.
In der Kommission wurde dem entgegengehalten, die geltende Gesetzgebung biete genügend Schutz, wertende und moralische Begriffe in einem Gesetz seien heikel. Den sachlichen Erläuterungen der Verwaltung wurde nicht widersprochen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.