Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-06-16
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Nationalrätin Valentine Python hat am 15. Juni 2021 die parlamentarische Initiative 21.458, "Für eine Regulierung der Werbung gemäss dem Life Cycle Assessment eines Produktes", eingereicht, die die Werbung für Produkte und Dienstleistungen, die einen hohen CO2-Ausstoss verursachen und damit grosse Auswirkungen auf das Klima haben, verbieten will. Um zu bestimmen, welche Produkte und Dienstleistungen unter das neue Werbeverbot fallen, soll die Methode des Life Cycle Assessment (LCA) zur Anwendung kommen. Die parlamentarische Initiative wurde am 3. Februar 2022 in der Kommission für Rechtsfragen behandelt.
Die Initiantin moniert, die Menschen seien 350- bis 5000-mal pro Tag mit Werbung konfrontiert. Diese solle in Zukunft so ausgerichtet sein, dass sie sich für klima- und umweltverträgliche Produkte entscheiden würden. Um unsere Konsumgüter bzw. die Reklame dafür in "klimaschädlich" und "klimafreundlich" und damit in Verbote und Nichtverbote einzuteilen, soll künftig die CO2-Bilanz als Referenzgrösse herangezogen werden.
Die Initiantin hat dabei vor allem die sogenannte graue Energie im Auge, also den CO2-Ausstoss von Produkten, der im Ausland angefallen ist und sich mittlerweile auf 70 Prozent beläuft. Daraus dürften sich aber schwierige und sehr aufwendige Abgrenzungsprobleme ergeben: Nicht nur muss jedes Produkt und jede Dienstleistung der einen oder der anderen Kategorie zugeteilt werden, bei manchen Gütern und Dienstleistungen müssen auch noch die Entstehungs-, die Lager- und die Transportumstände bekannt gemacht und evaluiert werden.
Demzufolge würde dieses Reklameverbot unsere Behörden wiederum vor neue Probleme stellen, weil bei vielen [PAGE 1248] Gegenständen nicht genau bekannt sein dürfte, wie sie hergestellt oder gelagert wurden. So kann ein lokal produzierter Apfel, für dessen Anbau Dünger verwendet wurde und der im Kühlhaus gelagert wird, emissionsintensiver sein, als wenn er von weit her kommt. Atomstrom ist zwar CO2-neutral; weil er aber in einer energieintensiv hergestellten Zentrale produziert wird, muss seine Vermarktung mit einem Verbot belegt werden.
Für die Reisebüros dürfte der Abgrenzungsprozess auch nicht ganz einfach werden. Sie müssten in Zukunft marketingtechnisch zwischen emissionsarmen Fernreisen und CO2-intensiven Kurztrips und umgekehrt differenzieren. Verkaufsförderung für Wohnungen, Annoncen für kulturelle oder sportliche Events, Prospekte für Haushaltsgeräte und vieles, vieles mehr: Alles müsste irgendwie kategorisiert werden.
Das geforderte Reklameverbot für öffentlich - im Wortsinn - einsehbare Produkte und Dienstleistungen dürfte die Schaufenster unserer Einkaufsgassen ebenso leeren wie die Annoncenseiten der ohnehin schon gebeutelten Zeitungen und Zeitschriften. Denn Kleider- und Schuhartikel, die Blumendekoration bei den Floristen, die Fernreisen und alles andere Kaufbare, das mit einer Klimabelastung einhergeht, würden dann als bewerbbare Produkte wegfallen.
Reklame beeinflusst Kaufentscheide. Davon lebt eine ganze Branche. Werbung ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Volkswirtschaft und verfassungsrechtlich garantiert. Ein Werbeverbot für ein legales Produkt käme einem Kommunikationsverbot für die Unternehmen gleich. Werbung kann auch als Information für Konsumentinnen und Konsumenten angesehen werden. Zudem dürfte ein immer erheblicherer Anteil der Werbung via Internet zu den Konsumenten gelangen. Das kann in der Schweiz nur sehr schwer reguliert werden.
Die Initiantin möchte mit solchen Verboten das Verhalten der Konsumenten steuern. Es handelt sich aber um mündige Bürgerinnen und Bürger, die alle den Einbezug klimarelevanter Aspekte in ihre Kaufentscheidung selber abzuwägen vermögen. Es sind ja nicht nur die Verkäufer, die in der umweltpolitischen Verantwortung stehen, sondern ebenso die Konsumenten und Käufer.
Ein Werbeverbot für eine unbestimmte, aber wahrscheinlich ganz erhebliche Anzahl legaler Konsumgüter und Dienstleistungen verstösst gegen den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Eine konsequente, wortgetreue Umsetzung der Initiative wäre in ihrem Umfang nicht abschätzbar und würde einen grossen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Im Übrigen würde die Schweiz mit diesen Regulatorien weltweit ziemlich alleine dastehen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen - der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen - lehnt diese umfassenden Werbeverbote ab, weil sie der Schweizer Bevölkerung vernünftige Kaufentscheide zutraut und die Bürger nicht via Werbung erziehen will.