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Funiciello Tamara · Nationalrat · 2022-06-16

Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Bei der Revision des Opferhilfegesetzes 2007 wurde nach dem Attentat in Luxor entschieden, dass Straftaten im Ausland nicht mehr in allen Fällen unter das Opferhilfegesetz fallen sollen. Sprich: Menschen, die während des Tatzeitpunkts keinen Wohnsitz in der Schweiz hatten, haben keinen Zugang zu den Leistungen des Opferhilfegesetzes. So fallen alle, die Gewalt und/oder Ausbeutung auf dem Fluchtweg, im Herkunftsland oder in einem anderen Land als der Schweiz erlebt haben, durch die Maschen.

Dieser Ausschluss verstösst gegen Artikel 4 der Istanbul-Konvention, wie kürzlich ein Rechtsgutachten im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann bestätigt hat. Konkret heisst das: kein Zugang zu Unterstützungsangeboten zur Bewältigung der schweren traumatischen Erlebnisse, keine Anerkennung der Opfereigenschaft, keine allfällige Ahndung der Straftaten, praktische Hürden beim Zugang zu den nötigen medizinischen und therapeutischen Angeboten.

Ich kann Ihnen gerne ein Beispiel machen, was das eigentlich heisst: Stellen Sie sich ein Mädchen aus der Ukraine vor, das aus dem Krieg flüchtet. In Polen, an der Grenze, wird das Mädchen von Menschenhändlern verschleppt, in Deutschland zur Prostitution gezwungen, und dann kommt dieses Mädchen in die Schweiz, weil bereits Verwandte hierher geflüchtet sind. Dieses Mädchen hat in der Schweiz keinen Zugang zu ausführlichen Informationen über seine Rechte - also Opferrechte, Rechte im Strafrechtsverfahren - oder zu einer Begleitung in einem allfälligen Strafverfahren. Es hat keine Garantie, dass bei einer allfälligen medizinischen Konsultation wegen der körperlichen Folgen sichergestellt ist, dass eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher anwesend ist. Es hat keine sichere Zukunft, in der es keine Angst haben muss, dass Personen aus dem Täternetz sie ausfindig machen könnten, und dies, obschon es den Schutzstatus hat und vermutlich für eine längere Zeit in der Schweiz bleiben wird.

Gleiches gilt auch für Opfer von Genitalverstümmelungen, um ein weiteres Beispiel zu machen. Hier ist es noch absurder, weil man in diesem Falle zwar die Täter, unabhängig von ihrem Bezug zur Schweiz, für diese Gewaltdelikte bestrafen kann. Opfer erhalten aber keine Unterstützung, wenn sie zum Tatzeitpunkt nicht in der Schweiz wohnhaft waren. Denn der Grossteil der betroffenen Frauen und Mädchen wurde im Herkunftsland bzw. vor der Einreise in die Schweiz Opfer einer weiblichen Genitalverstümmelung. Sie haben aktuell allesamt keinen Anspruch auf Leistungen der Opferhilfe, also zum Beispiel auf anwaltschaftliche Erstberatung, Übersetzungsleistungen, die Übernahme des Selbstbehalts bei medizinischen Eingriffen oder längerfristige Psychotherapien. Man braucht nicht viel Fantasie zu haben, um zu wissen, dass Opfer von Genitalverstümmelungen dies dringend nötig hätten.

Die Behörden wissen, dass es Probleme gibt. Das SEM hat in einem Schreiben vom 16. Oktober 2019 geltend gemacht, dass es auf der Suche nach einer pragmatischen Lösung ist, gerade für Frauen und Betroffene mit Bleibeperspektive. Getan hat sich aber seither nichts.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, dass Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, genesen und wieder Teil der Gesellschaft werden können. Eine Unterstützung, um dies zu erreichen, ist absolut notwendig. Hier setzt die parlamentarische Initiative Dandrès an. Sie will, dass die Schweiz der Verpflichtung nachkommt, die sie mit der Ratifizierung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention eingegangen ist. Die parlamentarische Initiative Dandrès nimmt einen Teilaspekt der Problematik auf und konzentriert sich dabei auf die Entschädigung und Genugtuung, die Opfer von Gewalt in der Schweiz erhalten, die aber Opfern von Gewalt im Ausland verwehrt bleiben. Diese Ungleichbehandlung verstösst gegen internationales Recht und muss behoben werden.

Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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