Strupler Manuel · Nationalrat · 2022-06-16
Strupler Manuel · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
"Das lustig gemütliche Leben auf Kosten anderer" - dies schrieb Gottfried Keller, ein grosser Schweizer Dichter und Politiker. Vor allem aber war er ein scharfsinniger Beobachter der gesellschaftlichen Verhältnisse. In seinem weltberühmten Werk "Die Leute von Seldwyla" beschrieb er treffsicher und ironisch den Schlendrian eines frivolen politischen Zeitgeistes. Dieser Zeitgeist, den wir momentan spüren, ist leider zeitlos gültig.
Genau deshalb möchten wir mit unserer parlamentarischen Initiative Artikel 8 Absatz 3 im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) aufheben. Der Absatz lautet: "Zusätzlich ist der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen Rechnung zu tragen." Damit möchten wir im Finanz- und Lastenausgleich mehr Fairness gegenüber der Landbevölkerung erreichen und so das über zwanzigjährige Gesetz anpassen. Der NFA sollte auf dem Prinzip klarer Kriterien und transparenter Kosten basieren. So sollen beispielsweise die Kosten für [PAGE 1257] geografisch-topografische Herausforderungen wie Lawinenschutz, teure und aufwendige Verkehrserschliessungen, Gewässerbau, aufwendige Pflege von Waldflächen und Standortnachteile ausgeglichen werden. Diese Nachteile sind strukturell bedingt und nicht durch gewollte politische Entscheide der dort lebenden Bevölkerung geschaffen worden.
Ganz anders sieht es aber bei den Kosten aufgrund politischer Entscheide aus, welche die Stimmbürger absichtlich in Kauf nehmen, bei Wahlen und Abstimmungen immer wieder bestätigen und somit das Preisschild dafür kennen. Ich denke zum Beispiel an die städtische Oper, an Fussballstadien, an Velotunnels, ausufernde Privilegien für das Staatspersonal, bezahlte Kinderkrippen, subventionierten Wohnraum, grosszügige Sozialleistungen und vieles mehr. Deshalb darf es nicht sein, dass für diese selbstgewählten Kosten der Städte das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich herangezogen wird. Genau dies wird aber mit dem soziodemografischen Lastenausgleich gemäss Artikel 8 Absatz 3 FiLaG ermöglicht.
Den Zentrumslasten werden zudem die Zentrumsvorteile nicht fair gegenübergestellt. So profitieren die Städte beispielsweise als Standorte für Unternehmen oder Verwaltungen und ziehen so attraktives Steuersubstrat an. Auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen dürfen nicht einfach nur als Kostenfaktoren gesehen werden; auch sie bringen nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile.
Zudem profitieren Städte wie Zürich oder Winterthur auch von kantonalen Ausgaben für Schulen und öffentlichen Verkehr. So werden diesen beiden Städten schon im Rahmen des kantonalen Lastenausgleichs des Kantons Zürich etwa 500 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.
Helfen Sie deshalb durch Ihre Unterstützung der parlamentarischen Initiative mit, den Graben zwischen Stadt und Land kleiner zu machen und nicht grösser, wie die Kommissionsmehrheit behauptet. Sie helfen so mit, dass die Ausgleichssysteme nicht die Spendierfreudigen, sondern die unverschuldet Finanzschwachen belohnen. Tragen Sie zu grösserer Kostenwahrheit bei gewollten politischen Entscheidungen bei, damit die Kosten für diese Entscheidungen auch von denjenigen bezahlt werden, die sie mit ihrem Wahl- und Abstimmungsverhalten bestellt haben. Damit schaffen wir auch Anreize, damit die Städte ihre Budgets wieder besser in den Griff bekommen und die Wünsche und Versprechungen ihrer Politiker nicht von anderen bezahlen lassen.