Glättli Balthasar · Nationalrat · 2022-06-16
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Absolut, Sie haben recht mit dieser Bemerkung. Ich habe es ja eigentlich schon in meiner Intervention erwähnt: Wenn es darum geht, Gesetzesformulierungen zu kommentieren, ist es kein Ablesen, wenn ich einen Zettel mit dem Wortlaut von Artikel 17 vor mir liegen habe. Die meisten Interventionen zu Artikel 17 oder 32 oder 50 sind länger, als es dauert, Artikel 17 oder 32 oder 50 zu lesen. Natürlich darf man diese ablesen, auch die Fassung der Minderheit. Das ist logisch, denn es geht nicht darum, dass die Gesetze frei vorgetragen werden; vielmehr müssen sie mit Wort und Komma stimmen. Das ist nicht das Problem. Es ist auch nicht ein Problem, wenn Sie noch ein schönes Zitat haben, das Sie bringen möchten. Das dürfen Sie sich auch aufschreiben.
Andere Parlamente kennen solche Regeln auch. Schauen Sie sich beispielsweise das Parlament des Vereinigten Königreichs an, dort gibt es diese Regel auch. Diese Regel wird mit Augenmass umgesetzt, genauso wie vorhin Herrn Nordmann mit Augenmass erlaubt wurde, zwei Fragen zu stellen anstatt nur einer, wie es im Ratsreglement eigentlich vorgesehen ist. Aber es gibt dann im britischen Parlament auch den Moment, wo es aus den Reihen schallt "He is reading!", weil man merkt, dass jemand nicht mehr bei der Sache ist, sondern nur noch am Papier klebt. Das will ich verhindern.