Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-16
Wortprotokoll
In Artikel 18 findet sich die sogenannte Bereitstellungspauschale. Das sind die Mittel, die der Bund aufwenden will, um diese 10 Milliarden Franken bereitzustellen, damit diese in extrem kurzer Zeit, innerhalb von 24 Stunden, abrufbar sind. Die Frage ist: Wer bezahlt die Kosten für die Bereitstellung? Der Bundesrat schlägt Ihnen vor - und das ist auch die Meinung Ihrer Kommission, es gibt hier keinen Minderheitsantrag -, dass diese von den drei grossen, systemkritischen Unternehmen bezahlt werden sollen. Sie könnten hier auch sagen: Die Unternehmen sollen nichts bezahlen, das soll auf Kosten des Bundeshaushalts gehen. Ich kann Ihnen aber schon jetzt sagen, Kollege Maurer würde sich vehement dagegen wehren. Ich sage nur: Sie haben die Möglichkeit, das auch anders zu gestalten. Es wurde in Ihrer Kommission aber von niemandem etwas anderes eingebracht.
Es wurde diskutiert, dass sich auch weitere Unternehmen als systemkritisch bezeichnen lassen können, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das hat Ihre Kommission in Artikel 2 umschrieben, das war auch der Wunsch der Kantone. Diese Unternehmen müssen sich nicht an den Bereitstellungskosten beteiligen, aber sie haben einen höheren Risikozuschlag, wenn sie ein Darlehen beantragen.
Artikel 21 hat der Kommissionssprecher noch nicht vorgestellt. Ich nenne diesen "BKW-Artikel". Dort steht: "Sieht kantonales Recht materiell und formell geeignete Massnahmen vor, [...]." Konkret: Wenn das Unternehmen respektive der Kanton die entsprechenden, gleichwertigen Absicherungen vornimmt, gibt es eine Opt-out-Regel. Dann muss dieses Unternehmen keine Bereitstellungspauschale bezahlen. Das wurde von der Elcom so vorgeschlagen, das haben wir übernommen. Natürlich muss man sich absichern. Man kann nicht sagen: Zwei Unternehmen müssen die Pauschale bezahlen, die anderen nicht, aber am Schluss können trotzdem alle Finanzhilfen beantragen. Das geht nicht. Aber wenn ein Unternehmen findet, es möchte die Bereitstellungspauschale lieber nicht bezahlen, und es aufzeigen kann, dass es [PAGE 602] gleichwertig abgesichert ist, dann ist es von dieser Pauschale befreit.
Au deuxième conseil, si quelqu'un trouve que la Confédération aurait dû tout payer, ou si par exemple nous n'avons pas dépensé cet argent et qu'en fin de compte nous remboursons une somme résiduelle, toutes les possibilités sont sur la table. C'est exactement la raison pour laquelle il vaut la peine que le Parlement en discute. Et si vous avez d'autres opinions que le Conseil fédéral, vous décidez en conséquence, comme toujours.