Lexipedia

AB 304276

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-16

Wortprotokoll

Selbst wenn man das möchte - was ich Ihnen nicht empfehlen würde, denn es geht ja nicht[NB]darum, Firmen, die wieder Gewinn erwirtschaften, zu bestrafen -, steht dem Anliegen formal entgegen, dass es eine Verfassungsänderung und eine Gesetzesänderung bräuchte. Wenn Sie dem zustimmen, wäre das nicht einzuhalten. Herr Wermuth oder die SP-Fraktion möchte das bereits ab dem Jahr 2022. Der Steuersatz ist in der Verfassung festgeschrieben. Es würde dazu also eine Verfassungsänderung brauchen, damit man das überhaupt machen könnte.

Eine Volksabstimmung, eine Verfassungsänderung, gesetzliche Anpassungen - das wird nicht 2022, sondern würde, sollte dem das Volk zustimmen, etwa 2032. Also aus dieser Optik würde ich sagen: aus Sicht der Motionäre vielleicht gut gemeint, aber formal nicht umsetzbar. Aus meiner Sicht wäre "gut gemeint" in diesem Fall auch das Gegenteil von "gut", weil man Leistung nicht bestrafen soll.

Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen.