Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-12-12

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Motion 02.3470 abzulehnen. Sie verlangt vom Bundesrat Revisionen im Bereich des Obligationenrechtes und sonst nichts. Damit ist die Frage von Anfang an zu eng gestellt. Wenn sich die Kommission mit der ganzen Problematik vertieft befasst hätte, dann hätte sie eine Auslegeordnung machen können und wäre in verschiedene Felder vorgedrungen, nicht nur in das Obligationenrecht. Denn die Motion macht glauben, mit einer partiellen Verschärfung im Obligationenrecht könne man Unternehmen besser kontrollieren. Dieser Zusammenhang stimmt so nicht. Wir dürfen einem solchen Projekt, das Gesetzgebungskonsequenzen hat, nicht zustimmen. Wir können die Idee aufnehmen, wie Herr Stadler das eigentlich auch gemacht hat, indem wir sagen: Es mag Lücken geben; wir müssen sie ausfüllen. Aber mit dieser Motion erreichen wir das nicht.

Wir hatten die Unwetter und die Hochwasser im Tessin. Wenn der See ins Land hereinkommt, dann können Sie lange beschliessen, die Hafenmauer von Ascona um einen Meter zu erhöhen, das nützt Ihnen nichts. Damit können Sie das Wasser nicht fernhalten, wenn das nächste Hochwasser kommt, sondern Sie müssen sich über die verschiedenen Ursachen Rechenschaft ablegen. Ich verweise auf ganz wenige Punkte:

Wir haben 1992 ein neues Obligationenrecht beschlossen, das Aktienrecht im Rahmen des OR. Das wurde damals richtiggehend revolutioniert und hat sich auch weitgehend bewährt. Dass es da noch Verbesserungsbedarf gibt, will ich nicht bestreiten. Wir haben 1995 das Börsengesetz beschlossen, das insbesondere für die börsenkotierten Unternehmen sehr weitgehende Vorschriften beinhaltet. Das wäre meiner Meinung nach durchaus auch ein Feld, zu dem man sich hier Überlegungen machen müsste; das erwähnt die Motion aber nicht.

Wir haben seit dem letzten Sommer auch den Kodex über gute Unternehmensführung, der von Economiesuisse installiert wurde. In diesem Kodex hat es einige sehr gute Ideen, die man durchaus auch unter dem Aspekt weiter gehender Gesetzgebungen prüfen könnte, die aber nicht nur ins Obligationenrecht hineinführen, sondern auch in andere Gesetze.

In diesem Zusammenhang darf man zwei Dinge nicht miteinander verwechseln: Transparenz und Unternehmenskontrolle. Dass an verschiedenen Orten mehr Transparenz herrschen soll, darüber sind wir uns einig. Gerade auch im Zusammenhang mit der Problematik des BVG - das habe ich ja hier in der letzten Session deutlich gemacht - sind die Versicherungsunternehmen ganz eindeutig auf dem Weg zu mehr Transparenz, und sie müssen es auch tun. Aber auch das hat mit dem Obligationenrecht nichts zu tun.

Ein wiederum anderes Feld ist die Frage der Bewertungen des Unternehmens, der Bewertungsregeln. Da stehen sich [PAGE 1296] verschiedene Konzepte gegenüber. Das erste Konzept ist das FER-Konzept, das ein schweizerisches Konzept ist. Das zweite ist ein internationales Konzept - IAS (International Accounting Standards) -, das für alle Unternehmen Anwendung findet, die im Export oder im internationalen Geschäft tätig sind. Damit sind gewisse Vorschriften darüber verbunden, wie man in der Bilanz ein Unternehmen zu bewerten hat. In diesem Zusammenhang ganz wichtig scheint mir eben auch die Frage der Aufsicht jener Revisionsgesellschaften zu sein, die diese Bewertungsregeln im Unternehmen anwenden. In diesem Bereich entdecke ich auch Lücken. Es waren nicht immer nur die Unternehmen, Herr Stadler, die mit der so genannten kreativen Unternehmens- oder Bilanzgestaltung gesündigt haben; es waren zum Teil eben auch die Aufsichtsorgane über die Revisionen, die man hier in die Pflicht nehmen müsste, und das ist wieder ein anderes Feld. Ich bin deshalb der Auffassung, dass die Idee richtig ist; aber die Motion ist mir zu eng gefasst, und in dieser Form kann ich ihr nicht zustimmen.

Ich bitte daher, dem Antrag Forster zuzustimmen.

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-12-12 | Lexipedia | Lexipedia