Lexipedia

AB 304772

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12

Wortprotokoll

Wie durch die Kommissionssprecher ausgeführt, geht es hier um zwei Abkommen. Das eine ist ein erstmaliges Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien, das andere ist ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien.

Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Die Schweiz ist eines der international am meisten verflochtenen Länder. Viele internationale Multis operieren aus der Schweiz. In diesem Zusammenhang ist die Rechtssicherheit eines der wichtigen Güter, die wir für die Wirtschaft, aber auch für Privatpersonen zur Verfügung zu stellen haben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt das Verhältnis zwischen den Staaten in heiklen Bereichen der Steuererhebung und der Steuerbezahlung. Das haben wir auch hier gemacht.

Wie Sie gehört haben, ist es das erste Doppelbesteuerungsabkommen, das wir mit Äthiopien abschliessen. Äthiopien zählt zu den wichtigen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent. Es ist ein Land, in dem zunehmend auch Schweizer Unternehmen investieren und zuhause sind. Deshalb ist die Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich von Bedeutung.

Es war leider nicht möglich, die technischen Dienstleistungen hier einzubinden, weil beide Staaten diesbezüglich sehr unterschiedliche Abkommenspolitiken haben. Das ist etwas, was wir später wohl nachholen können. Das Fehlen einer betreffenden Regelung fällt im Moment aber nicht ins Gewicht. Im Übrigen ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Äthiopien vergleichbar mit anderen [PAGE 1360] Doppelbesteuerungsabkommen, die Sie schon genehmigt haben. Es schafft Rechtssicherheit und ist ein gutes Signal auf dem afrikanischen Kontinent.

Afrika und Äthiopien spielen auch sonst für die Schweiz eine wichtige Rolle. In der Immobilienbotschaft 2022, die Sie in dieser Session behandeln, werden Sie sehen, dass Äthiopien auch dort eine Rolle spielt in Bezug auf den Ausbau der internationalen Beziehungen.

In der Kommission war das Abkommen grundsätzlich unbestritten. Ich glaube, es ist ein wichtiges Abkommen im Zusammenhang mit den Aktivitäten, die jetzt aus der Schweiz auf dem afrikanischen Kontinent aufgebaut werden.

Das zweite Geschäft betrifft das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien. Auch hier übernehmen wir die internationalen Standards und bauen sie entsprechend ein. Wie andere Doppelbesteuerungsabkommen, die wir Ihnen schon unterbreitet haben, enthält auch dieses Abkommen eine Regel zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch. Weiter sieht das Protokoll eine Reihe von weiteren Verbesserungen vor, insbesondere die Senkung der Residualsätze bei der Besteuerung von Dividenden. Das Abkommen beinhaltet auch eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Ersuchen.

Wenn wir aus den beiden Vorlagen ein Fazit ziehen, können wir feststellen, dass sie für die schweizerische Wirtschaft eine Verbesserung darstellen. Sie schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen es auch, entsprechende Investitionen zu tätigen.

Ich bitte Sie also, auf diese beiden Abkommen einzutreten und ihnen zuzustimmen.