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AB 304915

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-12

Wortprotokoll

Wir diskutieren ja nicht darüber, ob wir den Atomwaffenverbotsvertrag unterschreiben oder nicht, das ist eine andere Diskussion. In diesem Bereich, so glauben wir, haben wir keine Differenz zur Motionärin.

Grundsätzlich ist einmal festzuhalten, dass die Organe der Pensionskassen letztlich für ihre Anlagepolitik verantwortlich sind, und diese bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. In diesem Bereich hat die Publica, die Pensionskasse des Bundes, zusammen mit den Pensionskassen von SBB, Post und Swisscom im Jahr 2015 gemeinsam mit weiteren Investoren den Schweizer Verein für[NB]verantwortungsbewusste Kapitalanlagen gegründet. Dieser Verein analysiert regelmässig die Aktien- und Unternehmensanleihen-Portfolios der Mitglieder auf potenzielle Verletzungen von Schweizer Recht und internationalen Konventionen. Das wird also immer wieder überprüft. Die obgenannten Pensionskassen schliessen mit den Empfehlungen dieses Vereins aus, dass sie sich mit ihren Portfolios an der Entwicklung, der Herstellung, der Lagerung und dem Vertrieb von Nuklearwaffen für einen Nichtkernwaffenstaat beteiligen.

Was Sie fordern, wird bereits seit 2015 gelebt. Ob das noch eine gesetzliche Vorgabe braucht? Ich würde Ihnen eher empfehlen, darauf zu verzichten. Es gibt ja auch noch Ihre Auflagen bezüglich grüner Anlagen und anderer Waffen, nicht nur Kernwaffen. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, das alles in einem Gesetz zu regeln. Die Sensibilität der bundesnahen Unternehmen ist hier durchaus vorhanden, auch weil sie Rechenschaft ablegen müssen. - Aber ich glaube, Frau Marti ist nicht meiner Meinung.

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