Hegglin Peter · Ständerat · 2022-09-13
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-13
Wortprotokoll
Bald werden die Krankenkassenprämien für das kommende Jahr publiziert. Es ist mit massiven Steigerungen zu rechnen. Es wird gemunkelt, dass Prämienerhöhungen bis zu 10 Prozent und mehr zu erwarten seien. Das ist viel mehr als in den letzten Jahren. Es mag sein, dass ein gewisser pandemiebedingter Nachholbedarf besteht. Es wird sich auch zeigen, dass der Reservenabbau kein langfristiges Mittel ist, um Kosten zu sparen - im Gegenteil. Er wird in späteren Jahren zu ungeahnten Kostensprüngen führen, und natürlich wird die Teuerung von nun 3 Prozent auch das Ihrige dazutun.
Wollen wir das Kostenwachstum eindämmen, werden wir nicht umhinkommen, auch unliebsame Beschlüsse zu fassen. Sie werden Ende September, Anfang Oktober sicher von den Prämienzahlern gefragt, was Sie gegen diese Kostensprünge unternommen haben. Dazu bieten sich die Anträge der Minderheit an. Sie haben zum Ziel, die Entwicklung der Kosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzudämmen. Das ist eine wichtige Massnahme aus Sicht des Prämienzahlers - ich vertrete hier diese Sicht -, aber auch aus Sicht der GDK. Sie spricht sich nämlich auch für die Version der Minderheit aus.
Der Nationalrat hat, wie es der Sprecher der Kommission gesagt hat, in der Frühjahrssession einen früheren Entscheid über Rückkommen wieder aufgenommen. Er nahm diesen Entscheid wieder auf, um das Paket doch noch substanziell anzureichern. Mit dieser Ergänzung oder mit der Wiederaufnahme der Bestimmungen werden die Leistungserbringer und die Versicherer zu einem Monitoring der Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklung sowie zu Korrekturmassnahmen bei nicht erklärbaren Entwicklungen verpflichtet. Die Tarifpartnerschaft wird dadurch gestärkt. Diese Massnahmen sind ein wirksames Instrument zur Steuerung und Eindämmung der Kosten.
Die Minderheit geht weiter als die Mehrheit. Die Mehrheit möchte vor allem ein Monitoring, und die Minderheit möchte eben Massnahmen. Sie möchte es aber nicht dabei belassen, sondern sieht auch eine Subsidiarität für den Fall vor, dass sich die Tarifpartner nicht einigen können.
Anders als der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates berücksichtigt der Antrag der Minderheit die Versorgungsverantwortung und Steuerungskompetenz der Kantone. Die Korrekturmassnahmen können demnach auch Eingang in kantonal geltende Tarifverträge finden, die dann wiederum von den zuständigen Kantonsregierungen genehmigt werden. Die von der Minderheit beantragte Regelung berücksichtigt damit den Umstand, dass viele Tarifverträge auf kantonaler Ebene abgeschlossen werden. Tarifpartnerschaftlich verhandelte Kostensteuerungsmassnahmen sind globalen Zielvorgaben in jedem Fall vorzuziehen. Kostensteuerungselemente können so zu einem festen Bestandteil von Tarifverträgen werden.
Dabei sind diese nach Möglichkeit auf kantonaler Ebene anzusetzen, damit die Massnahmen möglichst gezielt dort umgesetzt werden können, wo ein nicht erklärbares Mengenwachstum entsteht. In gesamtschweizerischen Verträgen wären dagegen sinnvollerweise ausschliesslich gemeinsame Grundsätze bezüglich des Kostenmonitorings und möglicher Massnahmen zu bestimmen. Können sich die Tarifpartner, wie schon gesagt, nicht auf ein gemeinsames Monitoring mit allfälligen Korrekturmassnahmen einigen, ist die subsidiäre Interventionskompetenz der jeweiligen Kantonsregierungen und - bei gesamtschweizerischen Verträgen - des Bundesrates vorgesehen.
Die Mehrheit der SGK will diese subsidiäre Kompetenz streichen, womit die Regelung ganz sicher an Wirkung einbüssen würde. Aus Sicht der Kommissionsminderheit ist Artikel 47c nur in dieser Fassung ein gangbarer Weg im Kampf gegen das unbegründete Kostenwachstum im Gesundheitswesen. Die Gefahr, dass durch die Regelung Leistungen rationiert werden, besteht nicht. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft richtigerweise festgehalten, dass es sich bei Artikel 47c in keiner Weise um die Einführung eines Globalbudgets handelt, da erstens keine Vorgabe eines Budgets vorgesehen ist und es zweitens weitgehend den Tarifpartnern überlassen wird, wie sie den Steuerungsmechanismus ausgestalten werden.
Es reicht nicht, nur Kosten zwischen Prämienzahlern und dem Steuerzahler hin und her zu schieben. Wir werden auch Kosten bremsen und eine Kostensteuerung einführen müssen. Die Anträge der Minderheit berücksichtigen dies, und ich empfehle Ihnen, diesen Anträgen zu folgen.