preparatory:AB 305022
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Mit dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken. Beim Bundesbeschluss kommt deshalb das Verfahren nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zur Anwendung: Der Antrag der Finanzkommission wird auf die Fahne aufgenommen und dem Plenum begründet, was ich nun mache.
Die zuständige Subkommission 3 der Finanzkommission des Nationalrates liess sich die Vorlage in Kenntnis der Beschlüsse des Ständerates am 29. Juni 2022 vorstellen und verfasste einen Mitberichtsentwurf. Die Kommission beriet diesen an der Sitzung vom 6. Juli 2022. Anlässlich der Kommissionssitzung wurde ein Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage und Ablehnung des Kredits gestellt.
Ich beginne mit den beiden Anträgen der Finanzkommission. Zur Gesetzesvorlage: Die Finanzkommission beantragt mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Zum Verpflichtungskredit: Die Finanzkommission beantragt mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken zu bewilligen. Eine Minderheit will die Streichung des Kredits, was einem Nichteintreten auf den Entwurf gleichkommt.
Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Auffassung, dass das Gesetz in dieser ausserordentlichen Situation notwendig ist, weil ein Stromunterbruch in der Schweiz fatale Auswirkungen hätte und grosse volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen würde. Die Kosten für den Staat wären immens, auch wenn niemand genau beziffern kann, wie hoch sie wären. Nur schon die potenziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes legen aus finanzpolitischer Sicht die Unterstützung der Vorlage nahe. Und da wir davon ausgehen, dass allfällige Darlehen zurückbezahlt werden, spricht aus finanzpolitischer Sicht alles für eine Unterstützung der Vorlage. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist für den Fall, dass durch ein Bundesdarlehen ein Stromunterbruch in der Schweiz verhindert werden kann, sehr gut. Mit einem zurückzuzahlenden Darlehen können mögliche hohe "Reparaturausgaben" und hohe Steuereinnahmenverluste vermieden werden. Zudem zahlen die grossen Stromunternehmen mit der Bereitstellungspauschale die Kosten für die finanzielle Unterstützung durch den Bund.
Die Finanzkommission begrüsst auch klar, dass der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage zugeleitet und damit den Gesetzgeber einbezogen hat. Die Anwendung von Notrecht ist auf eine Notsituation zu beschränken, wie die Corona-Pandemie eine war. Es ist am Parlament, die notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen und damit auch Verantwortung zu übernehmen. Sollte aber der Fall eintreten, dass einem Stromunternehmen ein Darlehen gewährt werden muss, bevor das Parlament die Vorlage in der laufenden Herbstsession zu Ende beraten hat, erwartet die Finanzkommission, dass der Bundesrat Notrecht anwendet - was ja in Teilen bei der Axpo nun bereits geschehen ist. [PAGE 1389]
Nicht verhehlen will die Finanzkommission aber, dass diese Situation, welche nun zum Eingreifen zwingt, äusserst unbefriedigend ist. Die Finanzkommission unterstützt die vorgeschlagene Lösung nur deshalb, weil es keinen anderen Weg gibt, um das Land vor potenziell grossem Schaden zu bewahren. Es kann und darf nicht sein, dass der Bund für alle Branchen, welche Probleme haben, die Probleme am Schluss mit dem Einsatz von Steuergeldern regelt.
Nach Ansicht der Finanzkommission müssen diverse Fragen rund um die Stromwirtschaft in der Schweiz dringend und rasch gelöst werden. So stellt sich die Frage, wer die Verantwortung für die Stromsicherheit in der Schweiz trägt. Zu klären ist unter anderem, welche Verantwortung Unternehmen, Kantone und Bund haben. Gemäss Aussagen im Ständerat ist dies überhaupt nicht klar. Ist der Strombereich als Service public zu betrachten? Wenn ja, was ist die Rolle des Bundes, und welche Freiheiten sollen die Stromunternehmen geniessen? Wie soll der Strommarkt künftig organisiert werden? Wir ersuchen die UREK als zuständige Kommission, diese Fragen rasch zu behandeln und gegebenenfalls auch Vorstösse einzureichen.
Die Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage aus mehreren Gründen ab: Erstens sind für sie die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Versorgungssicherheit immer noch nicht abschliessend geklärt, und es ist unklar, wer bei einem Ausfall eines Betreibers die Anlagen betreiben würde. Zweitens hält es die Minderheit nicht für optimal, dass der Staat jedes Mal eingreift, wenn eine Unternehmung in Schieflage gerät. Drittens weist die Minderheit darauf hin, dass die Axpo jüngst die Halbjahreszahlen vorgestellt hat und sich daraus ergibt, dass der Umsatz von 2,9 auf 6 Milliarden Franken gestiegen ist. Auch der Gewinn sei sehr erfreulich ausgefallen. Viertens ist die Minderheit der Ansicht, dass immer noch eingegriffen werden könne, wenn dies notwendig sei; eine Gesetzgebung auf Vorrat sei abzulehnen. Die aktuelle Situation ist ja nun anders.
Zum Antrag: Die Finanzkommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Verpflichtungskredit in der Höhe von 10 Milliarden Franken zu bewilligen. Die Minderheit beantragt die Ablehnung des Kredits und damit Nichteintreten auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit.
Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken. Die Art der Berechnung der Höhe führte sowohl in der Subkommission als auch in der Plenarkommission zu einer Diskussion. Die beantragte Summe wurde aus dem ehemaligen Antrag der Alpiq und aus der Situation in Deutschland abgeleitet. Die Finanzkommission hält fest, dass die Kredithöhe einer eher zufälligen Schätzung entspricht. Eine Herleitung gestützt auf Werte aus Deutschland müsste berücksichtigen, dass Deutschland bei der Stromproduktion einen viel höheren Gasanteil hat. Einen genauen Vergleich kann aber wohl niemand anstellen.
Die Mehrheit der Finanzkommission erkennt keinen besseren Ansatz für eine genauere Schätzung. Wir halten fest, dass der Betrag am Schluss kleiner, aber auch höher ausfallen könnte. Finanzpolitisch zentral ist, dass die Ausgabe ein Darlehen ist, welches von den Stromunternehmen zurückzubezahlen ist, dies auch vor dem Hintergrund, dass die hohen Strompreise gesunden Unternehmen in Zukunft auch grosse Gewinne ermöglichen sollten.
Für die Minderheit der Kommission ist die Tatsache, dass die Höhe des Verpflichtungskredits nicht genau geschätzt werden kann, ein Grund zur Ablehnung des Kredits. Für sie[NB]müsste die Höhe des Kredits genauer und nachvollziehbarer berechnet werden.
Die Kommission erwartet, dass die Nachrangigkeit nach Artikel 12 des vorliegenden Bundesgesetzes vom UVEK restriktiv angewendet wird. Die Finanzkommission würde in Anwendung ihrer Informationsrechte als Oberaufsichtskommission nach Artikel 153 des Parlamentsgesetzes in einem solchen Fall unter Anforderung der entsprechenden Unterlagen genau nachprüfen, ob die Nachrangigkeit wirklich notwendig war. Von der Verwaltung ist auch die Frage genau zu prüfen, ob ein antragstellendes Unternehmen überschuldet ist. Für die Finanzkommission ist zudem wesentlich, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle umfassende Einsichtsrechte erhält.
Abschliessend noch eine generelle Bemerkung: Die beiden Finanzkommissionen befassten sich am 5. Juli 2022 in einer gemeinsamen Sitzung mit der finanzpolitischen Ausgangslage. Die Finanzkommissionen sind besorgt über den hohen Bereinigungsbedarf ab dem Jahr 2024. Aufgrund kürzlich beschlossener Mehrausgaben für Armee, Klimaschutz und Forschung wird sich der bescheidene finanzpolitische Handlungsspielraum aus dem Jahr 2023 ab 2024 in einen Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe verwandeln. In den drei Finanzplanjahren werden ohne Korrekturmassnahmen strukturelle Defizite in der Höhe von 1,1 bis 1,3 Milliarden Franken erwartet. Besonders problematisch aus Sicht der Finanzkommissionen ist ein noch grösseres Damoklesschwert, das über dem Bundeshaushalt schwebt: mögliche Mehrausgaben in den Bereichen Migration - Stichwort Ukraine -, Sozialwesen und Europapolitik sowie Mindereinnahmen bei der Ehepaarbesteuerung oder beim Eigenmietwert. Es drohen im Finanzplan zusätzliche Belastungen, ab 2025 gar um mindestens weitere 4 Milliarden.
Gerne geben wir noch einige budgettechnische Hinweise. Sollte der Bund subsidiäre Finanzhilfen in Form von Darlehen an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft leisten müssen, so würden diese als ausserordentliche Ausgaben betrachtet, weil sie die Anforderungen von Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes erfüllen. Würde ein Darlehen nicht zurückbezahlt, würde sich der Fehlbetrag im sogenannten Amortisationskonto nach Artikel 17a des Finanzhaushaltgesetzes um diesen Betrag erhöhen.
Besten Dank für die Aufmerksamkeit und für die Entgegennahme unserer Bewertung.