Lexipedia

AB 305124

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Ohne Strom geht nichts mehr oder zumindest nicht mehr viel. Wir alle hier drin haben deshalb das gleiche Interesse, nämlich dass die Stromversorgung in der Schweiz für die Bevölkerung und für die Wirtschaft jederzeit sichergestellt ist. Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Wir stecken gerade mitten in der ersten grossen europäischen, wenn nicht gar weltweiten Energiekrise. Und das, Herr Kollege Imark, hat eben durchaus mit dem Krieg in der Ukraine zu tun, auch mit dem maroden AKW-Park in Frankreich, der momentan zur Hälfte nicht läuft.

Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine sind die Energiemärkte massiv unter Druck geraten. Das hat unter anderem auch mit dem System des europäischen Strommarktes zu tun. Am Terminmarkt der europäischen Strombörsen verkaufen Schweizer Stromproduzenten ihre Produkte mehrere Jahre im Voraus, zum Preis, der heute für eine Lieferung zu diesem Zeitpunkt geboten wird. Damit sichern sie sich gegen Preisschwankungen ab und wissen ungefähr, was sie in Zukunft verdienen. Die Käufer, z. B. Grossverbraucher oder Energieversorgungsunternehmen mit vielen Endkundinnen und Endkunden, sichern sich im Gegenzug eine garantierte Energielieferung zu einem festen Preis in der Zukunft. Beim [PAGE 1393] Abschluss des Vertrages leisten beide Seiten Sicherheitsleistungen. Diese sind nicht fix. Vielmehr müssen Sicherheitsleistungen, je nachdem, wie sich der Strompreis entwickelt, nachgezahlt werden, so, wie es Herr Kollege Bäumle vorhin erklärt hat.

Seit dem starken Anstieg der Gas- und Strompreise im vergangenen Jahr und insbesondere seit Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine müssen an den europäischen Energiemärkten für solche Absicherungsgeschäfte sehr hohe Sicherheitsleistungen erbracht werden. Bei einem "margin call" müssen innert 48 Stunden riesige Summen, teilweise in Milliardenhöhe, bereitgestellt werden. Das kann auch gut aufgestellte Unternehmen in Bedrängnis bringen, wenn sie das Geld nicht rechtzeitig über ihre Eigentümer oder auf dem Kreditmarkt beschaffen können. Im schlimmsten Fall könnte es zu einer unkontrollierbaren Kettenreaktion kommen. Wenn systemkritische Stromkonzerne in Konkurs gehen, können sie den Schweizer Energieversorgungsunternehmen und den Grosskundinnen ihren Strom nicht mehr liefern, und das bringt die Schweizer Stromversorgung unmittelbar in Gefahr.

Für die SP-Fraktion ist deshalb klar, dass es dieses Gesetz braucht, dass es diesen Rettungsschirm braucht. Aber genauso klar ist, dass die Hilfe so ausgestaltet sein muss, dass es möglichst unattraktiv ist, ein solches Darlehen zu beantragen. Dazu gehören für uns eine möglichst grosse Transparenzpflicht der Unternehmen, dass hohe Zinsen und hohe Bereitstellungspauschalen gezahlt werden müssen und auch ein Boni-Verbot für die Mitglieder der Geschäftsleitung für die Zeitdauer des Darlehens. Ein solches Darlehen des Bundes soll wirklich nur subsidiär und nur unter äusserst strengen Voraussetzungen gewährt und dann auch unter klaren Bedingungen zurückgezahlt werden. Wenn immer möglich, soll das Geld natürlich am Kreditmarkt beschafft werden.

Nun gibt es Leute, die sagen, dass die Kantone als Eigner in die Bresche springen und für die Liquidität ihres Unternehmens sorgen müssen. Stimmt, das wäre eigentlich richtig. Nur: In den meisten Kantonen kann die Regierung gar kein Notrecht anwenden. Im Falle der Axpo sind neun Kantone beteiligt. Es würde also neun Kantonsratsbeschlüsse brauchen. Das ist einfach nicht praktikabel, zumindest nicht, wenn die Beschlüsse innert nützlicher Frist gefasst werden müssen.

Die Ereignisse haben sich überschlagen. Bereits steht das erste Unternehmen unter dem Rettungsschirm. Weil es das Büro des Nationalrates abgelehnt hat, dem Wunsch des Bundesrates zu entsprechen und das Gesetz noch in der Sommersession durch beide Räte und zur Schlussabstimmung zu bringen, musste der Bundesrat einmal mehr Notrecht anwenden. Natürlich kann der Bundesrat Notrecht anwenden. Demokratisch aber ist es, eine ordentliche Rechtsgrundlage zu schaffen. Ja, hinterher ist man hoffentlich klüger. Die SP-Fraktion dankt dem Bundesrat und der zuständigen Bundesrätin für die umsichtige Vorbereitung dieses dringend nötigen Gesetzes. Frau Bundesrätin Sommaruga hat es nämlich in weiser Voraussicht frühzeitig aufgegleist.

Wir treten natürlich auf das Geschäft ein.