Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2022-09-13
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13
Wortprotokoll
Ich äussere mich vor allem zu den Minderheitsanträgen, erlaube mir aber noch ein paar allgemeine Bemerkungen.
Dieser Rettungsschirm mit subsidiären Finanzhilfen ist notwendig. Wichtig ist auch die heutige Diskussion angesichts des dringlichen Kredits, der erst letzte Woche gesprochen und von der Finanzdelegation genehmigt wurde. Sie ist insbesondere auch wichtig, um der Bevölkerung erklären zu können, wieso der Bund einspringen muss. Er muss es - und ich sage dies noch einmal, damit es klar ist - zugunsten der Versorgungssicherheit tun, um eine Kettenreaktion und einen möglichen Konkurs der systemkritischen Elektrizitätsunternehmen zu verhindern.
Die SP-Fraktion unterstützt diese Vorlage. Es bedarf aber Verbesserungen, die mit den Minderheitsanträgen oder mit Einzelanträgen, die in der Zwischenzeit eingegangen sind, vorgenommen werden können. Der Bund sichert mit einem milliardenhohen Darlehen die nötige Liquidität für Unternehmen, die eigentlich zumeist Kantonen und Gemeinden gehören. Man kann sich daher zu Recht fragen, wieso die Eigner, also Kantone, Städte, Gemeinden, die Verantwortung nicht selbst wahrnehmen. Hätten sie nicht früher reagieren und rechtzeitig Massnahmen treffen sollen? Klar, das ist nicht ganz einfach, wie wir heute Morgen gehört haben, aber es war an sich schon Anfang Jahr bekannt, dass den Stromunternehmen aufgrund der starken Preissteigerungen auf dem Energiemarkt Liquiditätsprobleme drohen.
Für die SP-Fraktion ist es deshalb unabdingbar, dass die vom Bund gewährten Darlehen auch an strenge Konditionen geknüpft werden. Die Darlehensnehmerin darf deshalb, das ist uns wichtig, während der Inanspruchnahme eines solchen staatlichen Darlehens keine Dividenden beschliessen oder gar auszahlen. Das Gleiche soll für Gratifikationen, Boni und Prämien gelten. Wir unterstützen deshalb den Einzelantrag Suter zu Artikel 10. Herr Schilliger hat einen ähnlichen Einzelantrag eingereicht, in dem er fordert, dass in den von der Darlehensnehmerin beherrschten Unternehmen auch keine Dividenden ausbezahlt werden. Meines Erachtens ist dies im Wortlaut "an Personen" - das können natürliche und juristische Personen sein - enthalten. Falls dieser Einzelantrag durchkommt, wäre der Wortlaut im Ständerat dann noch zu prüfen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist Artikel 10 Absatz 4, worin die Darlehensnehmerin verpflichtet wird, mit den Kantonen Verhandlungen über die Stundung verschiedener Abgaben und Wasserrechtszinse zu führen.
Wir unterstützen weiter die Minderheit Egger Kurt für einen Absatz 5. Der Rettungsschirm soll nicht zur Folge haben, dass die gestützten Unternehmen daraus Gewinn schlagen können. Überdurchschnittliche Gewinne sollen in den Zubau von erneuerbaren Energien im Inland investiert werden. Das sind auch sinnvolle Alternativen zu einer allfälligen Übergewinnabschöpfung.
Nun zum wichtigen Thema der Auskunftspflichten und der Datenbearbeitung in Artikel 19: Es ist nichts als logisch, dass derjenige, der in einer schwierigen Situation einspringen und einen Milliardenkredit gewähren und damit ein grosses Risiko übernehmen soll, so früh wie möglich einen umfassenden Einblick in die finanzielle Situation des Unternehmens erhält. Das ist eine Frage der Transparenz. Es ermöglicht es den für den Vollzug des Gesetzes zuständigen Bundesstellen sowie der Elcom und der Eidgenössischen Finanzkontrolle überhaupt erst, die Risiken abzuschätzen. Wir lehnen die Einschränkung dieser Auskunftspflichten ab und unterstützen die Minderheit Suter.
Ich bitte Sie, auch den Einzelantrag Masshardt zu unterstützen. Es ist wichtig, dass auch die Bevölkerung die Gründe für die subsidiäre Finanzhilfe des Bundes nachvollziehen kann. Diese sind ihr in geeigneter Form zu übermitteln.
Dann bitte ich Sie namens der SP-Fraktion um Unterstützung des Einzelantrages Wyss, der bei Artikel 16 Absatz 3 die Verteilung der Verluste und der Risikozuschläge auf die einzelnen Kantone zu zwei Dritteln nach dem BIP und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung verlangt. Das entspricht dem Verteilschlüssel, der schon für die Corona-Härtefalllösung vorgesehen wurde. Es ist naheliegend und auch sachgerecht, ihn beim Rettungsschirm vorzusehen.
Schliesslich verlangen wir, dass der Bundesrat bereits bei einer drohenden Strom- oder Gasmangellage Vorschriften zur Reduktion des Verbrauchs erlässt, und unterstützen die beantragten Änderungen im Landesversorgungsgesetz.