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AB 305394

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-09-14

Wortprotokoll

Wenn ich das Wort habe, ergreife ich es gerne.

Wir haben diese drei Vorschläge auf der Liste. Ich möchte noch einmal die Überlegungen des Bundesrates kurz darstellen. Der Bundesrat orientiert sich an der Schuldenbremse und der Ergänzungsregel. Die Schuldenbremse gibt vor, dass Einnahmen und Ausgaben, wir wissen das, im Gleichgewicht bleiben müssen. Er hat dazu zwei Ausnahmen geschaffen. Die eine ist der K-Faktor: In konjunkturell schlechten Zeiten [PAGE 705] darf sich der Bund verschulden. Mit einer schlechteren Konjunktur leben wir zurzeit. Weiter hat der Bundesrat das sogenannte Amortisationskonto geschaffen; alles Ausserordentliche wird auf diesem Amortisationskonto verbucht, um die Schuldenbremse nicht zusätzlich zu belasten, damit sich die Schuldenbremse eben mit dem ordentlichen Haushalt befassen kann. Über dieses Amortisationskonto sprechen wir jetzt.

Der Bundesrat hat dann noch das sogenannte Ausgleichskonto geschaffen, Herr Würth hat es dargelegt. Da werden Überschüsse und Defizite der ordentlichen Rechnung verbucht. Jetzt hatten wir eine gute wirtschaftliche Zeit, damit ist der Saldo dieses Ausgleichskontos gewachsen. Aber es kann natürlich in Zukunft ebenso passieren - da teile ich die Auffassung von Herrn Würth -, dass wir statt 2 Milliarden Franken Überschuss einmal 2 Milliarden Franken Defizit haben. Die wirtschaftliche Situation ist nun wirklich nicht sehr ermutigend, das muss man schon sagen, wenn man die Inflation im Euroraum von irgendwo bei bald 10 Prozent beobachtet. Es gibt Euroländer mit einer Inflation von über 20 Prozent, wir haben im Euroraum eine sehr, sehr hohe Verschuldung. Die wirtschaftlichen Aussichten für die nächste Zeit sind nicht so gut, und die Gefahr, dass wir auch in der ordentlichen Rechnung die Zahlen nicht erreichen, ist doch merklich gestiegen.

Dieses Ausgleichskonto kann sich in den nächsten Jahren sehr wohl abbauen, einfach, weil wir weder bei den Einnahmen die Zahlen erreichen, die wir budgetieren, noch in der ordentlichen Rechnung höhere Ausgaben tätigen werden. Das Ausgleichskonto darf nicht dazu verführen, dass man jetzt diesen Saldo abbaut. Wir werden das Geld sehr wohl brauchen. Sollten wir beim Ausgleichskonto auf null sein bzw. auf dem Ausgleichskonto ein Defizit haben, dann wäre das nach Finanzhaushaltgesetz im nächsten Jahr wieder auszugleichen. Das heisst, dass wir dann grössere Sparmassnahmen treffen müssten. Das spricht sicher einmal gegen die Lösung, die Frau Herzog vorschlägt, die dieses gesamte Konto auflösen möchte. Das ist gerade in der jetzigen Zeit ein Risiko, das ich Ihnen definitiv nicht empfehlen möchte, weil es uns sehr wohl in die Bredouille bringen kann, wenn wir auf dem Ausgleichskonto schon in kurzer Zeit ein Defizit haben. Das spricht also dagegen.

Der Bundesrat geht von der Schuldenbremse aus, und die haben wir ja dann noch um die Ergänzungsregel ergänzt. Die Ergänzungsregel sagt: Bei nicht steuerbaren und aussergewöhnlichen Entwicklungen kann man ausserordentliche zusätzliche Schulden machen, aber diese müssen in sechs Jahren zurückbezahlt werden. Wir haben in der Corona-Zeit zusätzliche Schulden gemacht. Diese sind so hoch, dass wir sie nicht wie einmal angedacht in sechs Jahren zurückzahlen können. Wir müssen diese Frist verlängern.

Aber der Bundesrat folgt eigentlich diesen Aussagen, die damals bei den Abstimmungsvorlagen sowohl vom Bundesrat wie auch vom Parlament gemacht wurden, und zwar bezüglich der Schuldenbremse und der Ergänzungsregel. Wir halten uns genau an das. Davon abzuweichen, muss und wird als abweichend von der Idee der Schuldenbremse wahrgenommen. Das ist die Gefahr dieser Lösung des Nationalrates, die Herr Hegglin aufgenommen hat, und der Lösung von Frau Herzog. Eine strikte Orientierung an der Schuldenbremse scheint mir in dieser Zeit absolut zentral zu sein. Wenn Sie davon abweichen, senden Sie gleichzeitig das Signal, dass man mit der Schuldenbremse etwas spielen kann. Gerade dieses Signal ist gefährlich.

Denken Sie an die ausserordentliche Session, die im Nationalrat noch durchgeführt werden wird. Es ist im Moment nicht die Zeit für die Forderungen, die auf dem Tisch liegen, also wieder zu Notrecht zu greifen, wieder ausserordentlich Ausgaben zu tätigen. Wir haben glücklicherweise eine viel bessere Situation als die Nachbarländer. Die Situation ist aber selbstverständlich ernst zu nehmen. Aber "nur" wegen einer Teuerung von 3,5 Prozent wieder die Giesskanne auf Bundesebene hervorzunehmen und überall Subventionen zu bezahlen - es ist einfach nicht der Moment dazu. Wir haben nicht Gelder für alle, sondern wir müssen, wenn schon, einmal definieren, wo tatsächlich Notlagen entstehen. Das Abweichen von der Schuldenbremse wird dazu führen - da bin ich überzeugt -, dass Sie schon in kurzer Zeit darüber diskutieren werden, wieder Notrecht zu schaffen. Es heisst dann: "Wir haben ja noch etwas, wir können das hin- und herbuchen." Das war nicht die Idee unserer Finanzpolitik, und das darf nicht das Signal sein, das Sie heute aussenden.

Der Bundesrat orientiert sich also an den damaligen Aussagen zur Schuldenbremse, die im Parlament und vor der Volksabstimmung gemacht wurden. Das ist auch die Erwartung. Wir haben diese Lösung so vorgesehen. Wir sehen ja vor, bis 2035 den Fehlbetrag abzubauen, und sagen, dass die Frist bis 2039 verlängert werden kann. In dieser Zeit muss es doch möglich sein, das wieder "zu Boden" zu bringen! Wer sind wir denn? Müssen wir hier noch in die Vergangenheit zurückgreifen? Ich glaube nicht. Diese Lösung müssen wir in diesen dreizehn oder siebzehn Jahren, die zur Verfügung stehen, einfach fertigbringen. Wenn wir in zwei Jahren so viele Schulden machen, müssen wir auch in siebzehn oder zwanzig Jahren in der Lage sein, sie wieder abzubauen. Sonst erfüllen wir unseren Auftrag nicht, würde ich meinen.

Nun zum Minderheitsantrag I (Hegglin Peter): Herr Hegglin möchte die Hälfte des Fehlbetrags mit dem Ausgleichskonto verbuchen. Damit entsteht ein Risiko, dass auf dem Ausgleichskonto in wirtschaftlich schlechteren Zeiten ein kleinerer Saldo zur Verfügung steht oder möglicherweise gar nichts. Herr Hegglin möchte die Frist dafür um vier Jahre kürzen. Das ist ein gewisses Entgegenkommen. Aber er geht mit seinem Antrag weiter als der Nationalrat. Mit seiner Lösung würden noch etwa 9 Milliarden Franken auf dem Ausgleichskonto bleiben. Das kann dann relativ knapp werden, wenn die Zeiten schlecht sind. Nach zwei, drei schlechten Jahren kann das Geld aufgebraucht sein.

Frau Herzog möchte das Ganze, wie gesagt, umbuchen, und dann würde auf dem Amortisationskonto ein Negativsaldo bestehen. Diese Lösung würde ich Ihnen definitiv nicht empfehlen. Das Risiko ist einfach zu gross. Es sind nur Umbuchungen, aber dieses Risiko ist zu gross.

Ich fasse zusammen: Bleiben Sie bei der Lösung des Bundesrates. Sie orientiert sich an der Schuldenbremse und an der Ergänzungsregel, die wir damals beschlossen haben. Wir haben genügend Zeit, um Lösungen zu finden, mit Blick auf die Zukunft und ohne auf die Vergangenheit zurückzugreifen. Das ist der bessere Weg, gerade in einer Zeit wie heute, in der neue Forderungen auf dem Tisch liegen. Wenn Sie hier die ursprüngliche Idee der Schuldenbremse verwässern, und das machen Sie in der Wahrnehmung von aussen, dann ist die Gefahr gross, dass wir in den nächsten Sessionen wieder Geld ausgeben.

Die Zeiten werden wirtschaftlich nicht so gut sein wie in den letzten fünfzehn Jahren. Wir hatten die besten Jahre der Eidgenossenschaft "ever": ein ungebremstes Wirtschaftswachstum, wir konnten uns alles leisten. Das werden wir in Zukunft nicht im gleichen Ausmass tun können. Es schadet aber auch nicht, wenn wir den Franken häufiger zweimal umdrehen als bisher und uns wirklich überlegen, welches die prioritären Aufgaben des Staates sind. Wenn Sie dem Entwurf des Bundesrates folgen, setzen Sie hier, gerade in dieser Zeit, ein meiner Meinung nach wichtiges Zeichen.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.