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Roth Franziska · Nationalrat · 2022-09-15

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-15

Wortprotokoll

Die Subventionierung von Schiessvereinen durch die Abgabe von Gratismunition und den Verkauf von verbilligter Munition ist Sportförderung und keine Verteidigungsaufgabe. Mein Kürzungsantrag betrifft jenen Betrag, der die Munition betrifft, die nicht für das obligatorische Schiessen verwendet wird und somit eine Subvention des freiwilligen Schiesssports darstellt. Ich will nur denjenigen Teil streichen, der eine Subvention für den Sport darstellt, und zwar, weil ich erstens den Sport stärken und zweitens die Sicherheit der Angehörigen der Armee nicht gefährden will.

Ich stütze mich bei meinem Antrag auf die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Von der Subventionierung des Schiesssports ganz allgemein profitieren ja nicht allein die Armeeangehörigen. Wenn schon, ist für die Förderung des Schiesssports als solchen das Bundesamt für Sport zuständig. Die Schiessvereine können dort jederzeit ihre Gesuche einreichen. Sie sehen dann, ob sie die Regeln zur Sportförderung erfüllen oder nicht, jene Regeln, die andere Sportvereine auch erfüllen müssen.

Der Bereich der Subventionierung des Schiesswesens wird im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 21. Januar 2022 aufgegriffen. Es ist in Ordnung, dass die Munition den Schiessvereinen zur Verfügung gestellt wird, aber einfach so lange, wie es um das obligatorische Schiessen geht. Hingegen dürfen dieselben Vereine nicht via Verteidigungskredite subventioniert werden, um ihren Sport attraktiv zu halten. Das ist unfair gegenüber anderen Sportvereinen. Das wird hier aber getan, und das ist eine Ungleichbehandlung. Ich stelle also nicht das Schiessen infrage, sondern die Sonderstellung des Schiesssportes.

Die Subventionierung einer ganzen Sportart wie des Schiesssports muss so beantragt werden, wie es bei den Subventionen für andere Sportarten auch der Fall ist, nämlich als Subvention für Sportvereine. Darum ist der Teil der Subventionen abzuziehen, welcher nicht den Angehörigen der Armee zugutekommt. Somit kommen wir abzüglich der 5,3 Millionen Franken gemäss meinem Minderheitsantrag neu auf einen Betrag von 144,7 Millionen Franken.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag anzunehmen.