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preparatory:AB 305901

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-09-19

Wortprotokoll

Mit der Reform der Ergänzungsleistungen wurde die Berücksichtigung der Mietkosten ab dem 1. Januar 2021 stark angepasst und eine Sonderregelung für Wohngemeinschaften eingeführt. Grundsätzlich berücksichtigt dieses System die Haushaltsgrösse besser als vor der Reform. Trotz der Verbesserungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die neue Regelung für EL-beziehende Personen, die bereits vor der EL-Reform Leistungen bezogen haben, nicht günstiger ist. Der Bundesrat anerkennt, dass es für Personen in einer Wohngemeinschaft mit Nachtassistenz zu finanziellen Schwierigkeiten kommen kann, weil die Mietkosten nun geteilt werden müssen. Er ist deshalb bereit, im Rahmen einer bereits geplanten ELG-Revision zum betreuten Wohnen eine Lösung zu finden. Die Vernehmlassung soll vor Ende dieses Jahres durchgeführt werden. Bis zur Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes können soziale Organisationen wie Pro Senectute oder Pro Infirmis Betroffene in Einzelfällen gegebenenfalls mit einer finanziellen Überbrückung unterstützen. Diese Organisationen erhalten Bundesbeiträge, damit sie in Härtefällen individuelle Hilfe leisten können.

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