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preparatory:AB 305920

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-09-19

Wortprotokoll

Wie in der Antwort zur dringlichen Anfrage Lohr 22.1023 dargelegt, zeigte der Solvenztest per 1. Januar 2022 einen starken Rückgang der Solvenzquoten der Versicherer im Vergleich zum Jahr 2021. Die Ereignisse seit Anfang 2022 haben, Stand heute, zu einer weiteren Senkung der vorhandenen Reserven auf deutlich unter 10 Milliarden Franken geführt. Die Versicherer sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde Vorkommnisse zu melden, die für die Aufsicht von wesentlicher Bedeutung sind. Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) liegen keine solchen Meldungen vor. Im Rahmen der Prämiengenehmigung 2023 erhält das BAG von jedem Versicherer Schätzungen für die Solvenz per 1.[NB]Januar 2023, in welchen die Kapitalverluste wie auch allfällige Prämienerhöhungen für 2023 mitberücksichtigt werden. Es gibt auch in diesen Schätzungen keine Hinweise darauf, dass die Versicherer die gesetzlichen Anforderungen an die Solvenz per 1. Januar 2023 nicht erfüllen würden und dass ihre finanzielle Sicherheit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet wäre.

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