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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-09-19

Wortprotokoll

Gemäss der massgebenden EU-Richtlinie ist der vorübergehende Schutzstatus auf EU-Ebene ein Jahr gültig, also bis zum 4. März 2023. Ohne gegenteiligen Beschluss des EU-Rates verlängert sich der vorübergehende Schutz automatisch zweimal um sechs Monate, d. h. bis zum 4. März 2024. Bleiben die Gründe für den vorübergehenden Schutz über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen, kann die Kommission dem Rat vorschlagen, den vorübergehenden Schutz um ein weiteres Jahr zu verlängern, d.[NB]h. bis zum 4. März 2025. Hierfür wäre ein neuer Beschluss des EU-Rates nötig.

Der in der Schweiz ausgestellte Ausweis S ist zwar auf ein Jahr befristet, der Schutzstatus wird aber so lange gewährt, wie die schwere allgemeine Gefährdung anhält. Der Bundesrat hebt daher den Schutzstatus erst dann auf, wenn die betroffenen Personen keinen weiteren Schutz mehr benötigen.

Der Bundesrat verfolgt laufend die Lage in der Ukraine und wird sich vor Ablauf eines Jahres mit einer möglichen Aufhebung des Schutzstatus S befassen müssen. Er konsultiert hierzu unter anderem die Kantone und die Hilfswerke und wird sich dabei auch mit der EU koordinieren. Sollte der Bundesrat zum Schluss kommen, dass die Sicherheitslage eine Aufhebung des Status erlaubt, wäre analog zur Praxis nach dem Bosnien-Krieg eine Übergangsfrist bis zur effektiven Rückkehr vorzusehen. [PAGE 1479]