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Widmer Hans · Nationalrat · 2003-03-04

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion möchte ich Ihnen mitteilen, dass es uns zwar sehr schwer fällt, dem Gesetz zuzustimmen, so wie es jetzt aus den Beratungen hervorgegangen ist. Wir tun es aber trotzdem, und zwar weil damit ein Entwurf an den Ständerat geht, der noch verbesserungs-, aber nicht von Grund auf ablehnungswürdig ist. Insbesondere wird die Frage der Fristen hoffentlich noch zu reden geben, denn so, wie wir sie jetzt beschlossen haben, haben sie überhaupt keinen Bezug zur schweizerischen Gesetzgebung: Da gibt es für ähnliche Fälle nur 15 oder 30 Jahre, aber die 5 Jahre liegen quer in der Landschaft. Im europäischen Recht sind 30 Jahre festgeschrieben. Darum haben wir das Gefühl, dass eine Verbesserung noch wird passieren können.

Zur Meldepflicht: Ich habe gesagt, das sei ein Stockzahn dieses Gesetzes. Wir wissen aber, dass dieser Stockzahn vielleicht noch mit einer Krone verbessert werden kann.

Die Entschädigung ist ebenfalls nicht der Konvention entsprechend. Das ist eigentlich gefährlich, wenn wir die Konvention ratifizieren wollen, denn dort ist eine angemessene Entschädigung möglich. Da geht es nicht einfach darum, dass man den bezahlten Preis rückerstattet, sondern eine angemessene Entschädigung ausbezahlt.

Ich bitte Sie, dem Gesetz zuzustimmen, und gebe der Hoffnung Ausdruck, dass im Ständerat noch gewisse Korrekturen im Sinne des europäischen Rechtes und einer Ratifizierung der Konvention gemacht werden können.